Zum Hauptinhalt springen

Bankenabwicklung auf EU-Art

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik
Elke König leitet die EU-Abwicklungsbehörde.
© reu/Fassbender

In den europäischen Notfallfonds für marode Geldhäuser sollen heuer zehn Milliarden Euro fließen.


Brüssel. Hinter der verglasten Wand ist eine kaum verputzte Ziegelmauer zu sehen. Sie ist einer der letzten Reste der Brüsseler Stadtbefestigung, die im 13. Jahrhundert errichtet wurde. Sie befindet sich gleich neben der neuen Bankenabwicklungs-Behörde - und deren Vorsitzende Elke König macht gern auf die historische Nachbarin aufmerksam. Denn auch ihre Institution soll eine Schutzfunktion haben. Sie soll für die Erhaltung der Finanzstabilität sorgen und die Steuerzahler davor bewahren, für in Schwierigkeiten geratene Geldhäuser zahlen zu müssen.

Die Behörde, die auch den europäischen Notfallfonds für Kreditinstitute verwaltet, hat mit Jahresanfang ihre Arbeit in vollem Umfang aufgenommen. Gleichzeitig damit sind die einheitlichen Regeln zur Bankenabwicklung in Kraft getreten - auch wenn sie noch nicht alle Länder umgesetzt haben. Säumig sind laut EU-Kommission noch Belgien, Schweden, Slowenien, Polen und Zypern.

Der einheitliche Mechanismus zur Sanierung oder Schließung von Geldhäusern in Finanznöten ist neben der gemeinsamen Aufsicht die zweite Säule der Bankenunion, mit der die EU für mehr Vertrauen in ihrer Finanzbranche sorgen möchte. Doch sei die Abwicklungsbehörde nicht dazu da, um Bankenbegräbnisse vorzubereiten, erklärte ihre Leiterin König bei einer ersten Pressekonferenz. Vielmehr sollten die Institute Vorkehrungen treffen, damit es nicht so weit kommen müsse. Dafür haben sie Notfallpläne zu erarbeiten, die durch Abwicklungspläne der EU-Behörde ergänzt werden. Dadurch, hofft König, könnten schon früh mögliche Schwierigkeiten erkannt werden.

Die Banken sollen aber auch finanziell zu dem Auffangmechanismus beitragen. Sie sollen in den gemeinsamen Notfallfonds einzahlen, der bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden soll. Der Fonds soll schnell einspringen können, um marode Geldhäuser über ein Wochenende hinweg abzuwickeln. Nutzen können ihn Euroländer sowie Nicht-Mitglieder der Währungsgemeinschaft, die die entsprechenden Regeln ratifiziert haben. Bevor nämlich Mittel aus dem Topf fließen, müssen zunächst einmal die Eigentümer und Gläubiger der Banken zur Kasse gebeten werden. Während der Finanzkrise hatten die EU-Staaten einspringen müssen: Die Summe zur Rettung der Kreditinstitute überstieg eine Billion Euro deutlich.

Österreich zahlte ein

Der neue Abwicklungsfonds hat da einen geringeren Umfang. Und es haben noch nicht alle Mitglieder in den Topf eingezahlt. Bis Ende des Monats sollten sie das aber tun: Die Rechnungen an die Banken für ihre Beiträge für das Vorjahr sind verschickt; diese sollen noch im Jänner überwiesen werden. Ab Februar folgen die Berechnungen für die Vorschreibungen für das laufende Jahr, und Ende Juni läuft die Zahlungsfrist ab. So werden heuer von etwa 4000 Geldhäusern rund zehn Milliarden Euro in den Notfallfonds fließen, schätzt der dafür zuständige Vizepräsident der Abwicklungsbehörde, Timo Löyttyniemi.

Österreichische Institute haben nach Angaben der Finanzmarktaufsicht in Wien (FMA) mit insgesamt 198,2 Millionen Euro für das Vorjahr beigetragen. Diese Mittel waren vollständig für österreichische Fälle reserviert. Doch die Anteile für die nationalen Töpfe sollen immer geringer werden und bis 2024 zum europäischen Fonds verschmelzen.

Die FMA selbst wird hingegen nicht von der gemeinsamen Abwicklungsbehörde abgelöst, in deren Aufsichtsgremium sie vielmehr vertreten ist. Die EU-Institution wird für Restrukturierungsmaßnahmen in 142 grenzüberschreitend tätigen Banken und Bankengruppen verantwortlich sein, während für andere Geldhäuser die nationalen Organe zuständig bleiben. Mit der österreichischen Bad Bank Heta befasst sich die europäische Behörde übrigens nicht. Schon allein deswegen, weil Heta keine Bankenlizenz besitzt.