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Speicherung und Austausch von Fluggastdaten fixiert

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

EU-Parlament billigt unionsweites Register - Fluggesellschaften müssen Angaben weiterleiten.


Straßburg/Brüssel. Für die einen ist es ein notwendiges Mittel im Kampf gegen Terrorismus. Andere hingegen sehen eine überzogene Maßnahme, die staatlichem Missbrauch dienen kann. Auch nach der Abstimmung im EU-Parlament bleibt die Speicherung von Fluggastdaten umstritten. Doch ist sie nun beschlossene Sache: Die Mehrheit der EU-Abgeordneten hat bei ihrer Plenarsitzung im französischen Straßburg die Vorschläge angenommen. Diese müssen die Mitgliedstaaten zwar noch formell billigen, doch gibt es schon eine Einigung darauf. Danach haben die Länder zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Damit werden die Fluggesellschaften verpflichtet, den jeweiligen Behörden Angaben über jene Passagiere zu übermitteln, die in die EU einreisen oder diese verlassen. Ob sie dieses System auch für Flüge innerhalb der Union anwenden, bleibt den einzelnen Staaten überlassen. Der Datensatz umfasst Informationen etwa über Reiseziele, Bank- oder Kreditkarten und Hotelbuchungen. Das soll mit dem vollen Namen des Passagiers für sechs Monate festgehalten werden. Danach sollten die personenbezogenen Daten anonymisiert und weitere viereinhalb Jahre lang gespeichert werden dürfen. Informationen, die eine Identifizierung des Fluggastes erlauben, wären dann nur noch für bestimmte Sicherheitsbeamte zugänglich.

Im Kampf gegen Terror

Ein ähnliches - noch weiter gehendes - Abkommen haben die Europäer bereits mit den USA geschlossen. Doch ein eigenes EU-Register gibt es bisher nicht. Lange Zeit sperrten sich nämlich Teile des EU-Parlaments gegen die Massenspeicherung von Personenangaben und brachten nicht zuletzt datenschutzrechtliche Bedenken vor. Hingegen griffen vor allem konservative Parteien zu sicherheitspolitischen Argumenten: Die Informationen könnten es Polizeibehörden erleichtern, geplante Terroranschläge oder andere schwere Straftaten zu verhindern. Ebenso könnten sie der Strafverfolgung dienen.

Nach dem Angriff auf die Pariser Redaktion der Zeitschrift "Charlie Hebdo" und den Attacken in der französischen Hauptstadt im November des Vorjahres war der Druck auf die Gegner der Datenspeicherung allerdings gestiegen. Im Dezember schlossen die Unterhändler der Volksvertretung und der Mitgliedstaaten dann den Kompromiss.

Die Kritik riss nach dem Votum dennoch nicht ab. Während sich die Europäische Volkspartei über einen "Sieg im Sinne der Sicherheit der EU-Bürger" freute, prangerten die Grünen die "sinnlose pauschale Überwachung" an. Die Liberalen forderten den besseren Austausch von Daten statt deren Anhäufung.

Ebenso wurden Fragen nach der Rechtmäßigkeit aufgeworfen. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof ein ähnliches Abkommen zur Weitergabe von Passagierangaben, jenes zwischen der EU und Kanada.

Neue Regeln zum Datenschutz

Einige Abgeordnete verknüpften die Speicherung und den Austausch der Informationen mit Fragen nach dem Datenschutz. Auch um diese Neuregelung wurde jahrelang gerungen. Doch nun wurden die Gesetzesvorschläge dazu ebenfalls mit einer Mehrheit der Stimmen im EU-Parlament angenommen. Sie sehen unter anderem vor, dass Internetnutzer Informationen leichter aus dem Netz löschen lassen können, was als "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet wird. Außerdem sollen sie Daten einfacher von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen können. Unternehmen wiederum dürfen künftig Angaben, die sie für einen bestimmten Zweck erhalten, nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden weitergeben.

Der Informationsaustausch mit Polizei- und Justizbehörden soll ebenfalls neu geregelt werden. Dabei soll die Effizienz gestärkt werden, ohne dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre gebrochen wird.

Für die Umsetzung der Regeln haben die Mitgliedstaaten nun auch zwei Jahre Zeit. Die neuen Bestimmungen könnten also EU-weit im Frühling 2018 wirksam werden. Einzelne Länder können sie allerdings schon früher anwenden.