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"Totalitäre Attacke"

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Türkische Justiz hat Opposition im Visier, EU-Innenminister beriten über Visafreiheit für türkische Bürger.


Ankara/Brüssel. Die Strafverfolgung kann beginnen. Ungefähr ein Viertel der 550 Abgeordneten im türkischen Parlament ist nicht mehr vor ihr geschützt. Denn mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit hat die Große Nationalversammlung in Ankara für die Aufhebung der Immunität von 138 Mandataren gestimmt und eine darauf ausgerichtete befristete Verfassungsänderung gebilligt. Die Beschuldigungen gegen die Abgeordneten reichen von Amtsmissbrauch bis zur Unterstützung des Terrorismus.

Diesem Vorwurf sind in der Türkei auch Journalisten, Anwälte oder sogar nicht-staatliche Organisationen rasch ausgesetzt. Denn die Anti-Terror-Gesetze bieten den Behörden viel Interpretations- und Handlungsspielraum. Schon der Verdacht der Sympathie für die als Terrororganisation eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder die Anprangerung von Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Armee in den Gefechten mit kurdischen Rebellen im Südosten des Landes kann zu einer Anklage führen.

Daher befürchten nun vor allem Politiker der prokurdischen HDP, der drittgrößten Fraktion, Festnahmen und Gerichtsverfahren. Denn fast allen der 59 Abgeordneten soll die Immunität entzogen werden - auch den Vorsitzenden Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag. Das könnte nicht zuletzt den weitreichenden Plänen von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan dienen, wie dessen Kritiker meinen. Sollten nämlich die HDP-Parlamentarier verurteilt werden, verlieren sie ihr Mandat. Die regierende konservative AKP könnte die Plätze nachbesetzen wollen und so ihrem früheren langjährigen Premier und Parteivorsitzenden Erdogan die Zwei-Drittel-Mehrheit sichern, die dieser für eine Stärkung seiner Präsidialmacht bräuchte.

Dementsprechend erfreut zeigte sich das Staatsoberhaupt über das Ergebnis der Abstimmung. "Mein Volk will in diesem Land keine schuldigen Parlamentarier", befand Erdogan bei einem Auftritt unter Anhängern. Er appellierte an die Gerichte: "Nehmt sie, und richtet sie."

Von einer "totalitären Attacke" auf die parlamentarische Demokratie spricht hingegen die HDP-Spitze Demirtas und Yüksekdag. Die zwei warnen davor, dass der Friedensprozess zwischen Türken und Kurden, der sowieso schon durch die Kampfhandlungen der letzten Monate unterbrochen wurde, noch schwieriger werde.

Zuvor hatten sie sich an das EU-Parlament gewandt, an die Europäische Kommission und andere EU-Institutionen. Immerhin wird mit der Türkei um eine Mitgliedschaft in der Union verhandelt, und die Stärkung von Demokratie sowie Grundrechten gehört offiziell zu den Anforderungen der Gemeinschaft. Änderungen in den Anti-Terror-Gesetzen werden in den Fortschrittsberichten der EU-Kommission ebenfalls regelmäßig eingemahnt. Eine Unterstützungserklärung kam denn auch aus der EU-Volksvertretung, doch von den Regierungen reagierten keineswegs alle mit Empörung auf das Votum in der türkischen Nationalversammlung.

Denn zur Bewältigung der Flüchtlingskrise setzt die Union - und darin vor allem Deutschland - auf die Türkei. Eine ihrer Zusagen an Ankara war die Visafreiheit für türkische Bürger bei Reisen in die Union. Darüber berieten die Innenminister der EU in Brüssel, als in der türkischen Hauptstadt der Weg für die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten geebnet wurde.

"Notbremse" bei Visafreiheit

Doch wollten die EU-Politiker betonen, dass das Ende der Visumspflicht an Bedingungen geknüpft ist, die die Türkei noch nicht erfülle. Das stellte unter anderem der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka klar. Er bezeichnete die Aushebelung der Immunität als "inakzeptabel". Denn es gibt auch innenpolitische Bedenken: So könnten Kurden verstärkt nach Österreich fliehen, das bereits eine starke kurdische Gemeinschaft habe.

Solche Überlegungen dürften eine Rolle bei den Änderungen der Regeln zur Visaliberalisierung gespielt haben. Die Innenminister beschlossen, den Aussetzungs-Mechanismus zu stärken. Diese "Notbremse", die es den EU-Staaten erlaubt, für ein halbes Jahr wieder die Visumspflicht einzuführen, soll künftig leichter zu betätigen sein. Gründe dafür können ein Anstieg von Asylanträgen sein oder mangelnde Kooperation der Partnerländer bei der Rücknahme von Flüchtlingen, die in der EU keinen Anspruch auf Asyl haben. Der Beobachtungszeitraum dafür wurde gekürzt: Schon nach zwei Monaten können die Mitgliedstaaten solche Bedenken an die Kommission melden. Eine Mehrheit der Länder muss der Visumspflicht dann zustimmen.