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Schweiz verzichtet auf Konfrontation mit Brüssel

Von WZ-Korrespondent Steffen Klatt

Politik

Zürich wird die Freizügigkeit für EU-Bürger doch nicht massiv einschränken.


Zürich. (ce) Im Parlament ist das Ergebnis am Freitag deutlich ausgefallen. Der Nationalrat stimmte mit 98 gegen 67 Stimmen bei 33 Enthaltungen einer Änderung des Ausländergesetzes zu, der Ständerat mit 24 gegen fünf Stimmen bei 13 Enthaltungen. Damit soll die im Februar 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt werden.

Allerdings haben die Parlamentarier die Vorlage massiv verwässert. Die Initiative hatte vorgesehen, Höchstzahlen und Kontingente für den Zuzug von Ausländern einzuführen, und zwar spätestens bis zum Februar 2017. Doch das hätte dem Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit widersprochen. Es sieht vor, dass EU-Bürger ohne Beschränkungen in die Schweiz kommen dürfen, wenn sie hier Arbeit finden.

Das werden sie auch künftig können. Geändert wird nur die Art, in der offene Stellen ausgeschrieben werden. Bevor ein Arbeitgeber künftig einen noch nicht in der Schweiz lebenden EU-Bürger einstellen will, muss er die Stelle den regionalen Arbeitsämtern melden. Diese können ihm Kandidaten vorstellen; der Arbeitgeber muss sie anhören. Aber er ist frei, ob er einen dieser Kandidaten anstellt oder doch lieber einen Ausländer aus der EU "importiert".

EU nicht glücklich, kann aber damit leben

Die Linke kann mit diesem Vorschlag gut leben, der im Wesentlichen auf den liberalen Ständerat Philipp Müller zurückgeht. "Diese Hilfestellung ist speziell auch auf Menschen und Gruppen zugeschnitten, die es sonst auf dem Arbeitsmarkt trotz entsprechender Qualifikationen schwer haben", hatte der Sozialdemokrat Paul Rechsteiner erklärt, Mitglied des Ständerates und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.

Nur die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei (SVP), die die Masseneinwanderungsinitiative lanciert hat, lehnt die Umsetzung ab. Ihre Abgeordneten zeigten im Plenum Schilder mit Aufschriften wie "Verfassungsbruch". Allerdings verzichtet sie darauf, die Umsetzung mit einem Referendum zu bekämpfen, wie ihr Chefstratege Christoph Blocher erklärte. Stattdessen kündigte die von ihm gegründete "Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz" die Lancierung einer Initiative zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens an.

Aus der Sicht des Bundesrates, der Schweizer Regierung, ist der Parlamentsbeschluss kompatibel mit dem Freizügigkeitsabkommen, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga mehrfach während der Beratungen des Parlaments gesagt hat. Auch die EU hat angedeutet, dass sie mit dieser Änderung leben kann, obwohl sie damit nicht glücklich ist.

Der Bundesrat räumte denn auch gleich einen Stolperstein in den Beziehungen zu Brüssel aus dem Weg. Kurz nach der Abstimmung im Parlament ermächtigte er das Außenministerium, das Protokoll über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zu ratifizieren. Dies ist die Bedingung, dass die Schweiz ab 2017 wieder voll am EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2017 teilnehmen kann.

Änderung des Gesetzes widerspricht Verfassung

Dennoch bleibt ein Problem: Die Änderung des Ausländergesetzes widerspricht der Verfassung. Denn die 2014 angenommene Initiative ist geltendes Verfassungsrecht. Der Bundesrat will deshalb das Volk entscheiden lassen, was ihm wichtiger ist: die bilateralen Abkommen mit der EU und damit der Zugang zum europäischen Binnenmarkt - oder die einseitige Steuerung der Zuwanderung. Er hat nun einen entsprechenden Abstimmungsvorschlag angekündigt.

Unterdessen relativiert sich auch das Problem: Die Zuwanderung lässt nach. Statt jährlich mehr als 100.000 Zuwanderer, wie das in den in vergangenen Jahren der Fall war, dürften es dieses Jahr weniger als 60.000 sein. Darin spiegelt sich der geringere Personalbedarf der Wirtschaft wegen des starken Frankens wider - und der Aufschwung in Deutschland.