Salzburg/Wien. Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Untersuchungshaft für einen pensionierten Ex-Offizier des Bundesheeres abgewiesen. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018, also über zwanzig Jahre lang, für Russland spioniert zu haben.

Die von einer Haft- und Rechtsschutzrichterin geführte Haftverhandlung hat laut einem Gerichtssprecher heute ergeben, dass zwar ein dringender Tatverdacht gegeben sei, es bestehe aber keine Tatbegehungsgefahr und auch keine Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte gestern einen Antrag auf U-Haft gestellt.

Ermittelt wird gegen den Salzburger wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), weiters wegen Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) und wegen vorsätzlicher Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz).