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Transparenzdatenbank wird reformiert

Von Karl Ettinger, Marina Delcheva und Brigitte Pechar

Politik

Der Einblick, für welche Leistungen die öffentliche Hand Steuergeld ausgibt, gestaltet sich extrem schwierig.


Wien. Es geht um Milliarden an Steuergeld der Österreicher und es mutet wie eine unendliche Geschichte an. Im Jahr 2009 schlug der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) vor, alle Förderungen und Sozialleistungen von Bund, Bundesländern und Gemeinden in einem Transferkonto aufzulisten. Damit jeder Bürger sehen kann, welche Unterstützungen er selbst von der öffentlichen Hand erhält. Gleichzeitig sollten die Behörden Einblick darüber bekommen, wer wieviele Leistungen und Zuschüsse erhält und um Mehrfachförderungen zu verhindern.

Eine sogenannte Transparenzdatenbank wurde zwar 2013 eingerichtet: Fünf Jahre später und fast zehn Jahre nach Prölls Plan ist ein solcher österreichweiter Überblick, wie Sozialleistungen und Förderungen aus Steuermitteln und Abgaben fließen, aber immer noch ein Wunschtraum. Denn viele Bundesländer weigerten sich bisher, das Transparenz mit Daten zu füllen. Die Gemeinden haben überhaupt noch nichts eingemeldet.

Jetzt unternimmt Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) einen neuen Versuch, mehr Licht in den föderalen Förder- und Leistungsdschungel zu bringen. "Es ist das Ziel, dass die Datenbank nicht tot ist, sondern Bestandteil unseres zukünftigen Planes", wird im Finanzressort versichert. Deswegen hat Löger eine Gesetzesnovelle zur Transparenzdatenbank in Begutachtung geschickt. Damit soll dem Hauptproblem begegnet werden: "In rund 50 Prozent der Fälle wissen wir nicht, wer die Empfänger der Förderungen sind", wird der "Wiener Zeitung" im Finanzministerium erläutert. Transparenz wird somit im Wesentlichen nur bei den von den Ländern angebotenen Förderleistungen geschaffen, indem Förderprogramme aufgelistet werden.

Mangels Daten kein Aufspüren von Mehrfachförderungen

Damit wird ein Hauptziel der Datenbank vereitelt: Denn so können weder der Bund noch einzelne Förderstellen sehen, an wen Mittel ausbezahlt werden. Es besteht keine Möglichkeit, etwaige Mehrfachförderungen abzustellen und damit Geld zu sparen.

Der Weg zu mehr Durchblick war und ist steinig. Die SPÖ fürchtete, dass der Einblick für den Abbau von Sozialleistungen genützt wird und stimmte erst im Gegenzug für die Einführung der Mindestsicherung 2010 zu. In den Ländern - allen voran Wien - gab es weiter Widerstand dagegen, dass der Bund nachvollziehen kann, wie das Geld verteilt wird.

Erst mit dem Finanzausgleich 2017 haben sich die Bundesländer verpflichtet, die von ihnen gewährten Förderungen in die Transparenzdatenbank einzuspeisen - aber nur für die Bereiche Umwelt und Energie. Nur Oberösterreich seit rund eineinhalb Jahren und Niederösterreich seit kurzer Zeit sind laut Finanzministerium bereit, die Daten für alle Bereiche zur Verfügung zu stellen.

Angst vor einem reinen "Datenfriedhof"

In Vorarlberg, jenem Bundesland, das für sparsamen Umgang mit Steuermitteln bekannt ist, wird freilich versichert, es gebe "keine Weigerung", die Einmeldungen in die Transparenzdatenbank vorzunehmen. Vorarlberg habe bereits rund 1500 Daten eingespeist "und wir werden das auch weiterhin tun", wird im Büro von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) versichert. "Das ändert nichts an den Bedenken, ob die Daten dann auch entsprechende Erkenntnisse liefern."

Dahinter steckt die Sorge, dass mit der Transparenzdatenbank lediglich eine große Sammlung von Daten erfolgt, mit der man letztlich wenig anfangen kann. In Vorarlberg wird dazu auf entsprechende Kritik des Rechnungshofes verwiesen, wonach das Transparenzportal zu unübersichtlich und zu überfrachtet sei.

Das sagt auch Budgetexperte Hans Pitlik vom Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo. "Das Gesetz ist überambitioniert. Der Förderungsbegriff ist extrem breit angelegt." So seien nicht nur Förderungen, sondern auch Transferleistungen wie Pflegegeld und Familienbeihilfe enthalten. Aber damit nicht genug, sei auch die Art der Erfassung völlig unterschiedlich - einmal nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, einmal nach dem Bundeshaushaltsrecht, einmal nach EU-Vorgaben. "Das hilft nicht weiter", sagt der Ökonom.

Sollte man das Gesetz also zurück an den Start bringen? Nicht unbedingt. Sinnvoll wäre es aus Sicht des Ökonomen, alle Unternehmensförderungen aufzulisten, für Sozialleistungen brauche man nicht unbedingt eine Datenbank. "Es soll um Förderungen gehen und nicht um Pensionen." Daher sollten auch nicht unüberschaubare 80 Milliarden Euro (das sind sämtliche Förderungen und Sozialleistungen inklusive Pensionen) erfasst werden, die derzeit in den Medien genannt werden. Das sei keine sinnvolle Größe. Derzeit betrage das Volumen der eingetragenen Förderungen 10,5 Milliarden vom Bund. Insgesamt gibt es rund 18 Milliarden an Förderungen, die sich in der Datenbank aber noch nicht wiederfinden.

Und noch ein Argument für die neue Datenbank führt der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger ins Rennen: Die Informationen in der Datenbank könnte der Bund als Druckmittel bei den Verhandlungen rund um den Finanzausgleich nutzen. "Der Bund will natürlich wissen, wofür das Geld ausgegeben wird." Es sei jedenfalls ein Steuerungsinstrument für die Administration.

Man sollte jetzt einmal mit dem Bereich Umwelt und Energie, wie ja vorgesehen, beginnen und Schritt für Schritt andere Bereiche hinzufügen. Nur so könne am Schluss ein sinnvolles Analyse- und Steuerungsinstrument entstehen. Klar sei aber, sagt Pitlik: "Damit etwas rauskommt, muss es eine politische Initiative geben, die von allen getragen wird."

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Ursprünglich sei daran gedacht gewesen, mehr Transparenz in das Förderungswesen zu bekommen: Welche Förderungen gibt es, wer bekommt die von wem? Es sei vor allem auch um Mehrfachförderungen gegangen.

Der Rechnungshof hat jedenfalls in einem Bericht im November des Vorjahres scharfe Kritik an dem Umstand geübt, dass die Länder keine Daten über Zahlungen an die Transparenzdatenbank liefern. Dabei habe die Einrichtung der Datenbank geschätzt 13,6 Millionen Euro gekostet. Außerdem seien beim Finanzausgleich den Ländern im Wege des Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften von 2012 bis 2016 für die Einführung der Transparenzdatenbank und der Landesverwaltungsgerichte insgesamt 80 Millionen Euro zugesagt worden, wieviel davon für die Transparenzdatenbank verwendet wird, sei aber nicht festgelegt worden. Die Datenbank sei technisch eingerichtet, werde aber in der Praxis besonders aufgrund der Unvollständigkeit der Daten und der Unzugänglichkeit kaum genützt, beklagte das Kontrollorgan. Das bedeutet im Klartext: damit ist der Hauptzweck der Datensammlung, nämlich Vergleichbarkeit von Leistungen der öffentlichen Hand zu schaffen und daraus Konsequenzen für einen sparsameren Umgang mit Steuergeld zu ziehen offensichtlich bis in den Herbst des Vorjahres überhaupt nicht erfüllt worden.

Gemeinden haben noch gar keine Daten geliefert

Von den Gemeinden seien außerdem weder Zahlungsdaten noch Leistungsangebote eingespeichert worden. Das hat auch Wien genützt: Laut Finanzministerium wurden nur 83 Leistungsangebote gemeldet, weil die Stadt vergleichbare Angebote als Gemeindeförderungen einstuft.

Von österreichweiter Transparenz für die Behörden über die Verwendung von Steuernmitteln ist man noch weit entfernt: Vieles bleibt im Dunkeln. Von vorneherein nicht angedacht war, dass ein einzelner Bürger - abgesehen von den Leistungen, die er selbst erhält - Einschau nehmen kann.

Genau das kritisiert Mathias Huter von der Plattform Informationsfreiheit: "Die ‚Transparenz‘ im Namen verdient diese Datenbank nicht." Die Nachvollziehbarkeit gelte zwar für Bund und Länder, aber nicht für den einzelnen Bürger. Deshalb fordert er, die Förderungen gänzlich öffentlich im Sinne "einer echten Transparenz" zu machen, im Gegenzug aber die Sozialleistungen herauszunehmen.