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Regierung verspricht keine Bevorzugung von Privatpatienten

Von Brigitte Pechar

Politik

In der Debatte um Privatpatienten in Ambulanzen warnt Patientenanwalt Bachinger vor neun Länderlösungen.


Wien. Extrawürste für Privatpatienten in Spitalsambulanzen wird es, wenn man den Worten von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Glauben schenkt, auch in Zukunft nicht geben. "Das kommt nicht und war auch nicht geplant", betonte der Bundeskanzler nach dem Ministerrat. Auch Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erklärte: "Das ist eine Erfindung der Opposition."

Noch am Dienstag hat die Gesundheitsministerin laut Parlamentskorrespondenz im Gesundheitsausschuss erklärt, dass die Sonderklasse in Spitalsambulanzen hinsichtlich des Wartebereichs oder der freien Arztwahl bestehen könnte. Außerdem hatte sie darauf verwiesen, dass in dieser Frage den Ländern die Ausführungsgesetzgebung obliege. Genau vor neun Länderlösungen warnt aber Patientenanwalt Gerald Bachinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Kurz: Weder kürzere Wartezeit noch bessere Behandlung

Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat am Dienstag das neue Ärztegesetz und eine Novelle zum Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG) beschlossen. Aufregung herrschte vor allem über die Novelle zum KAKuG, weil damit Sonderklassegebühren für jene Ambulanzleistungen ermöglicht werden, die bisher stationär durchgeführt wurden. Wörtlich heißt dazu in den Erläuterungen des Gesetzes: "Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodells haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr auf Grund des spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen."

Kurz stellte dazu am Mittwoch klar, dass eine Bevorzugung von Menschen mit mehr Geld in diesem Bereich keinesfalls kommen werde. "Wir lehnen das klar ab und schreiben das notfalls explizit ins Gesetz." Weder kürzere Wartezeiten, noch eine sonstige bessere Behandlung, noch eine freie Arztwahl werde im ambulanten Bereich kommen. Die Initiative für die Regelung stamme zudem noch aus der Zeit vor der türkis-blauen Bundesregierung, wurde in Regierungskreisen betont.

Sonderklasse nur im Hinblick auf "Hotelkomponenten"

Die "Wiener Zeitung" bat Bachinger um eine Interpretation. Bisher seien Sonderklassegebühren im Gesetz nur für den stationären Bereich, also für einem Krankenhausaufenthalt, festgeschrieben. Dabei gehe es aber alleine um "Hotelkomponenten". Privatpatienten dürfen demnach zwischen mehreren Menüs wählen, haben ein Zimmer alleine und bekommen Zeitungen. Aber es dürfe auch für sogenannte Klassepatienten kein Unterschied gemacht werden, was Wartezeiten oder medizinische Behandlung betreffe, erläuterte Bachinger.

Patientenanwälte planen Resolution

Aber was macht eine sogenannte Hotelkomponente im ambulanten Bereich für einen Sinn? Bekommen die Patienten dann in der Ambulanz Essen serviert und dürfen auf besseren Sofas Platz nehmen? Der Passus in der Gesetzesnovelle lasse zwei Schlüsse zu: Entweder man habe sich dabei nichts überlegt und der Punkt sei ein Schnellschuss gewesen. Oder, dass die Länder künftig im ambulanten Bereich sehr wohl Unterschiede machen dürfen, sagt Bachinger. Das wäre aber einerseits ein Rückschritt, wenn man bedenke, dass man die Standards im Gesundheitssystem gerade anzugleichen versuche. Die Strukturreform auch in der Sozialversicherung habe etwa den Sinn, dass diese Kleingärtnermentalitäten endlich abgestellt werden und ein einheitliches Leistungsniveau geschaffen werde. Wenn man nun den Ländern die Möglichkeit gebe, in den Ambulanzen bei Sonderklassepatienten anders vorzugehen, werde in jedem Bundesland wieder ein neues System geschaffen. Dagegen werde sich die Patientenanwaltschaft aber wehren. Man plane für die kommenden Tage eine Resolution dazu, betonte der Patientenanwalt und er sagte: "Wehret den Anfängen." Noch etwas spreche dagegen, sagt Bachinger: Die Wartezeiten in den Ambulanzen seien schon jetzt zu lang. Würde man für Sonderklassepatienten eine "fast lane" einrichten, verlängere dies das Warten für alle anderen noch.