Zum Hauptinhalt springen

Rauchen nun erst ab 18 erlaubt

Von Karl Ettinger

Politik

Das Jugendschutzgesetz regelt Rauchverbot und Schnapskonsum seit Jahresanfang strenger.


Wien/St.Pölten. "Ihr müsst mit dem Rauchen wieder aufhören bis ihr 18 Jahre alt werdet oder - noch besser - ihr hört ganz damit auf." Mittels Facebook macht nun Niederösterreichs Landespolizeidirektion Jugendliche im Bundesland ausdrücklich auf eine Folge des neuen, seit 1. Jänner dieses Jahres geltende Besonderheit des Jugendschutzgesetzes aufmerksam. Es gibt keine Ausnahmeregel oder Übergangsbestimmung. Das bedeutet: Wer 16 oder 17 Jahre alt ist und bisher schon offiziell rauchen durfte, muss damit aufhören, bis er 18 ist. Denn seit wenigen Tagen gilt ein Rauchverbot bis zum 18. Lebensjahr.

Nach langen, langen Diskussionen und Verhandlungen haben sich Bund und Länder im Frühjahr des vergangenen Jahres auf einheitliche Regeln für den Jugendschutz geeinigt (nur Oberösterreich geht bei den Ausgehzeiten einen eigenen Weg): Bei Rauchverboten und für den Konsum harter alkoholischer Getränke wie Schnaps gelten strengere Bestimmungen, Ausgehzeiten in der Nacht wurden vereinheitlicht.

Bis 23 statt bis 22 Uhr Ausgehzeit für 14-Jährige

Das führt zu der kuriosen Situation, dass auch Kauf, Besitz oder das Trinken gebrannten Alkohols für jene Burschen und Mädchen, die 16 oder 17 sind, nunmehr bis 18 verboten ist. "Wir verraten euch, was das für euch bedeutet und was sich genau geändert hat", teilt Niederösterreichs Polizei via Social Media mit. So werden die Ausgehzeiten für Jugendliche unter 14 Jahren großzügiger. Diese dürfen nun bei öffentlichen Veranstaltungen bis maximal 23 Uhr anwesend sein statt bisher bis 22 Uhr.

Für 14- bis 16-Jährige ändert sich gegenüber den bisherigen Regeln in Niederösterreich nichts. Sie dürfen bis maximal 1 Uhr früh wegbleiben, für alle über 16 Jahren gibt es keine Einschränkung. Es wird aber hingewiesen, dass Erziehungsberechtigte für ihre Kinder auch strengere Ausgehzeiten als im neuen Gesetz zulässig ist, festlegen dürfen.

"Eine Schonfrist gibt es nicht", erklärt der Sprecher der NÖ-Landespolizeidirektion Johann Baumschlager der "Wiener Zeitung". Das Gesetz sei in Kraft, die Exekutive werde dieses daher umsetzen. Das bedeutet auch, dass Jugendlichen bei Verstößen Wodka oder Rum abgenommen werden, ebenso Zigaretten.

In Wien, Oberösterreich und Salzburg sind die bundesweit einheitlichen Jugendschutzbestimmungen noch nicht Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Dort soll es spätestens am 1. März dieses Jahres so weit sein.

Bei Verstößen drohen Sanktionen. Jugendliche begehen dann sogenannte Verwaltungsübertretungen. Die Art und Höhe der Strafen kann je nach Bundesland festgelegt werden. Für Jugendliche gibt es in diesen Fällen aber keine Haftstrafen, sondern Sozialstunden oder Geldstrafen.

Strafen in Vorarlberg bis zu 500 Euro, in Wien bis 200 Euro

In Niederösterreich ist beispielsweise ein Belehrungsgespräch von maximal drei Stunden beim Jugendhilfeträger vorgesehen. Handelt es sich um schwerwiegende Übertretungen müssen soziale Leistungen bis zur Gesamtdauer von 24 Stunden erbracht werden. Wenn das nicht passiert oder im Wiederholungsfall, droht eine Geldstrafe bis zu 200 Euro.

In Wien ist neben einem Beratungs- und Informationsgespräch ebenfalls eine Strafe von 200 Euro vorgesehen. Vorarlberg ist strenger: Dort droht im Wiederholungsfall eine Geldstrafe bis zu 500 Euro. In Kärnten sind es bei zwei Wiederholungen 1000 Euro.

In Kärnten hat allerdings Polizeisprecher Rainer Dionisio im ORF-Landesstudio vorerst eine Art Schonfrist angekündigt. Es brauche jetzt "eine gewisse Übergangsfrist", damit auch wirklich alle von dem Gesetz wüssten. Man müsse hier "mit Maß und Ziel vorgehen". Er appellierte an die Eltern, das Rauchverbot bis 18 nicht zu verharmlosen. Eltern, Tabakverkäufer und Polizei müssten gemeinsam vorgehen.

Aber Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger sieht keinen großen Spielraum: "Ein Gesetz ist ein Gesetz und gilt." Er rechnet freilich nicht mit Schwerpunktkontrollen, sondern mit Überprüfungen, wenn etwa ein Autofahrer ohnehin wegen einer Übertretung angehalten werde.

Jugend-Info Niederösterreich