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Bewerber müssen zu bestandenem Polizeitest nochmals antreten

Von Karl Ettinger

Politik

Neue, schnellere Aufnahmeprüfung wird für mehr als 200 Kandidaten zum Boomerang.


Wien. Diese Post wird die Betroffenen gar nicht freuen. Bis zu rund 250 Bewerber für den Polizeidienst, die einen Teil der Aufnahmeprüfung schon positiv absolviert haben, müssen sich erneut dem Test stellen. Grund dafür ist, dass die Prüfung und vor allem das Punktesystem seit Jahresbeginn geändert wurden. Das Innenministerium bestätigte der "Wiener Zeitung", dass Kandidaten schon abgelegte Teile der Prüfung wegen der Umstellung nochmals machen müssen. "Das finde ich hirnrissig", beklagt der Vizechef der Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger, von der Fraktion der SPÖ-Gewerkschafter.

Das neue Aufnahmeverfahren soll eigentlich eine Beschleunigung der Entscheidung, ob jemand für den Polizeidienst geeignet ist, bringen. Jetzt dürfte die Wiederholung eines Teils des Aufnahmetests bundesweit mehr als 200 Anwärter treffen. Allein die Hälfte davon, rund 120, kommen aus Wien, wo es im Vorjahr ein knappes Drittel aller Bewerber österreichweit gegeben hat.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sucht verstärkt nach Nachwuchs für die Polizei. Nach einer Werbekampagne im Vorjahr, bei der auch mit Sportstars und bei Großveranstaltungen geworben wurde, läuft inzwischen eine neue Kampagne, um Bewerber für den Streifendienst anzuheuern.

Informationen an betroffene Polizeianwärter ausgeschickt

Diese Aktivitäten fallen jetzt mit der seit längerem geplanten Umstellung des Aufnahmeverfahrens zusammen. Ein Teil jener Bewerber, die Teile des Aufnahmeverfahrens schon geschafft haben, etwa den theoretischen Test, werden jetzt schriftlich eingeladen, sich nochmals zu bewerben beziehungsweise schon bestandene Teile der Aufnahmeprüfung ein weiteres Mal zu absolvieren.

Im Innenministerium wird diese Vorgangsweise damit begründet, dass die Bewerbungsverfahren "alt" und "neu" "absolut nicht miteinander vergleichbar" seien. Nicht nur die Testung verlaufe anders, auch das Punktesystem sei "völlig neu konzipiert" worden. Daher erfolge der Wechsel mit 1. Jänner 2019 auf das System "neu", sodass im März dieses Jahres die Letzten aus dem Bewerbungsverfahren "alt" in die Polizeigrundausbildung einberufen werden. Ab diesem Zeitpunkt würden dann nur mehr jene Bewerberinnen und Bewerber einberufen, die das Auswahlverfahren "neu" absolviert haben.

Wer sich vor dem 1. Jänner. 2019 schriftlich beworben hat, muss die Bewerbung erneut elektronisch einreichen. "Einige haben auch den einen oder anderen Teil des Bewerbungsverfahrens ,alt‘ durchlaufen, müssen dies jedoch im Aufnahmeverfahren "neu" wiederholen, um eine nachvollziehbare und transparente Wertung vornehmen zu können", teilte das Innenressort mit. "Die persönlichen Vorteile einer rascheren Bearbeitung und Aufnahme werden den Mehraufwand überwiegen", ist man im Innenministerium überzeugt. Zudem bestehe für jene Bewerber, die 2018 ausgeschieden sind, nun die Möglichkeit, sofort wieder anzutreten, ohne einjährige Wartefrist.

Gewerkschaft fürchtet, dass nun Bewerber verloren gehen

Den Optimismus teilt Polizeigewerkschafter Greylinger keineswegs. Er befürchtet, ein Teil der Kandidaten, die die Exekutive bräuchte, werde nun lieber einen anderen Job anstreben. Ein anderes Vorgehen mit einer Übergangslösung wäre möglich gewesen. Zu den jetzt ausgeschickten Informationen an jene, die Teile des Tests bestanden haben, meint er nur: "Die werden sich freuen."

Kickl konnte 2018 besonders viele Bewerber zählen. Mit 7333 Anwärtern lag man knapp vor Weihnachten nur hinter dem Rekordjahr 2016, wo es aber für den Grenzschutz Sonderregelungen bei der Aufnahme gab.

1685 Beamte wurden 2018 bei der Polizei zur Ausbildung aufgenommen. 2017 waren es 1601, bei 847 Abgängen, vor allem in die Pension.