Wien. (ett) Der frühere Bundeskanzler Christian Kern ist zumindest ein bisschen mit daran schuld, dass die jetzige ÖVP-FPÖ-Bundesregierung die Kürzung der Familienbeihilfe mit Beginn 2019 eingeführt hat. Es geht um Geld, das von Österreich für Kinder ins Ausland gezahlt wird. Zur Zeit des SPÖ-Regierungschefs erfolgte der Auftrag an den Sozial- und Arbeitsrechtsexperten an der Universität Wien, Wolfgang Mazal, ein Gutachten zur Indexierung der Familienbeihilfe zu erstellen.

Auf dessen Gutachten stützt sich nun die türkis-blaue Koalition beim Beschluss, dass die Familienbeihilfen an ausländische Arbeitnehmer für deren Kinder, die im Heimatland leben, nach der Kaufkraft im Heimatland berechnet werden. Mit der Enthüllung über Kern als Auftraggeber der Studie ließ Mazal am Dienstagabend bei einem "Dialog" in der EU-Vertretung in Wien aufhorchen.

Seit heuer wird die von östlichen EU-Nachbarstaaten kritisierte Anpassung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten im Heimatland angewendet. Das bedeutet, dass die Leistung etwa für Kinder in Bulgarien mit rund 55 Euro im Monat um die Hälfte niedriger ist als in Österreich.

"Enttäuscht über den EuGH-Präsidenten"

Insgesamt sind 125.000 Kinder von der Kürzung durch die Neuregelung betroffen. Höhere Beihilfe müssen zwar in Länder mit höherer Kaufkraft als in Österreich bezahlt werden, aber das betrifft nach Angaben des Familienministeriums nur rund 400 Kinder, unter anderem in der Schweiz und in Schweden.

Zum zweiten Mal rüttelte der Sozialexperte die Zuhörer mit einem kräftigen Seitenhieb auf den Präsidenten des Europäischen Gerichthofes (EuGH), Koen Lenaerts, auf. Der Belgier hatte ziemlich genau vor einem Jahr im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" betont, der Gleichheitsgrundsatz gelte für alle Arbeitnehmer in der EU uneingeschränkt. Der EuGH-Chef hat damit eindeutig gegen die damals bereits bekannten und von Mazal gestützten Pläne zur Indexierung der Familienbeihilfe im Ausland Stellung bezogen. Diese Position hat der EuGH-Präsident nach dem Beschluss im Oktober 2018 zur Anpassung der Familienbeihilfen an Kinder in Heimatland bekräftigt. "Das hat mich sehr enttäuscht", sagte Mazal, weil sich dieser in einer Streitfrage europaweit so "hinausgehängt" habe. In Österreich sei es gute Tradition, dass dies der Präsident eines Höchstgerichts nicht mache. Mazal ließ sogar Zweifel anklingen, ob die Richter am Europäischen Gerichtshof im Falle der angedrohten Anfechtung der österreichischen Regelung unbefangen entscheiden können.