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Größere Steuerentlastung erst ab 2021

Von Karl Ettinger

Politik

Ein Etappenplan startet 2020 mit niedrigeren Sozialbeiträgen.


Mauerbach. Für die Steuerreform macht die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung zwar ab dem kommenden Jahr, wie berichtet, 4,5 Milliarden Euro locker. Allerdings kommt die Entlastung den Österreichern nicht mit einem Schlag zugute.

Ab 2020 wird in einem ersten Schritt die Steuer- und Abgabenlast vorerst um eine Milliarde Euro reduziert. Davon sollen vor allem Bezieher kleiner Einkommen profitieren, die künftig bei den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet und damit mehr Geld zur Verfügung haben werden.

Der Großteil der Österreicher wird allerdings noch länger warten müssen. Denn die größere Steuerentlastung mit einem Volumen von 3,5 Milliarden wird erst ab dem Jahr 2021 bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 folgen. Die Abschaffung der kalten Progression, durch die es bei Lohnerhöhungen automatisch zum Hineinrutschen in höhere Steuertarife kommt, wird frühestens 2022 umgesetzt.

Digitalsteuer soll 200 Millionen Euro an Einnahmen bringen

Am Beginn der Regierungsklausur am Donnerstagnachmittag im verschneiten Mauerbach an der westlichen Wiener Stadtgrenze drehte sich alles um die Steuerreform. Fixpunkt ist dabei auch, wie schon seit Tagen von der Regierungsspitze signalisiert, die Einführung einer Digitalsteuer im Alleingang in Österreich. Internationale Internet-Giganten mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen konkret drei Prozent des Werbegewinns, der online erzielt wird, als Steuer an die österreichische Finanz zahlen müssen. Damit werden Konzerne wie Google, Facebook oder Amazon zur Kasse gebeten.

Weiters wird die Umsatzsteuer künftig ab dem ersten Cent statt bisher ab einer Grenze von 22 Euro für den Online-Versandhandel aus EU-Drittstaaten fällig. Außerdem soll die Steuervermeidung durch Online-Vermittlungsplattformen wie AirBnB durch strengere Meldepflichten bekämpft werden. Das Finanzministerium rechnet mit Einnahmen von 200 Millionen Euro aus der Digitalsteuer.

Bundeskanzler Sebastian Kurz begründete beim Klausurauftakt das Vorgehen mit einem Etappenplan damit, dass der Budgetkurs nach dem für heuer geplanten Nulldefizit fortgesetzt werde. "Wir werden unserer Linie treu bleiben und keine neuen Schulden machen." Die Digitalsteuer sieht Kurz als "Schritt zu mehr Gerechtigkeit" im Steuersystem. Das Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro zur Steuerentlastung werde besonders Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen und außerdem einer Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes dienen.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache betonte, die Steuerreform werde "nicht über neue Steuern finanziert". Weiters versicherte er: "Wir wollen mit einer großen Steuerreform zu einer Nettooffensive kommen."

700 Millionen Euro für reduzierte Sozialbeiträge

Fest steht, dass die türkis-blaue Bundesregierung ohne steuerliche Maßnahmen zur Finanzierung der Steuerreform - mit aus Ausnahme der Digitalsteuer - auskommen will. Damit soll der Eindruck vermieden werden, den Steuerzahlern werde im Gegenzug zu Entlastungen Geld wieder aus der anderen Tasche gezogen.

Das ist auch ein Grund, warum die eigentliche steuerliche Entlastung durch eine Reduktion der Steuertarife erst ab 2021 vorgesehen ist. Details dazu wollte man am Donnerstag vorerst nicht preisgeben. Klar ist aber, mit 3,5 Milliarden Euro sollen besonders die Tarife der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden.

Vorgesehen ist auch eine Senkung der Körperschaftsteuer, die derzeit bei 25 Prozent liegt. Bereits 2020 sind neben der Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kosten rund 700 Millionen Euro) weitere Maßnahmen in der Größenordnung von rund 300 Millionen Euro geplant. Dabei geht es für die Wirtschaft um eine Vereinfachung der Regelungen für Kleinunternehmer.

Außerdem soll es im Zuge der Steuerreform ab 2020 einen ersten Schritt zu einer Ökologisierung des Steuersystems geben. Schließlich wird das Werbungskostenpauschale angehoben. Als Auftakt für eine ökologischere Ausrichtung des Steuersystems sollen Maßnahmen aus der österreichischen Klima- und Energiestrategie umgesetzt werden und ins Steuersystem einfließen.

Neue Anreize für umweltfreundlichere Fahrzeuge

Ziel ist unter anderem, im Bereich der Mobilität neue ökologische Anreize zu schaffen. Es geht dabei konkret darum, emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Darüber hinaus sind steuerliche Erleichterungen in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff vorgesehen.

Für Kleinunternehmer soll schließlich die sogenannte "Kleinunternehmergrenze" angehoben werden. Das bedeutet, die Grenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, wird erhöht. Zudem soll für diese Unternehmer künftig eine Pauschalierungsmöglichkeit bei der Einkommensbesteuerung geschaffen werden. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass diese dann weder eine Umsatzsteuer- noch eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Auch Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) strich gemeinsam mit Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) hervor, es handle sich um eine "ehrliche Entlastung", die nicht durch neue Steuern gegenfinanziert werde. Zur Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung stellte er fest, es werde dadurch keine Leistungskürzungen geben. Er trat damit Kritik der SPÖ, Gewerkschaft und Arbeiterkammer entgegen. Staatssekretär Fuchs bekräftige, 2022 werde es zur Abschaffung der kalten Progression kommen.

Die Mittel für die Steuereform sollen aus höheren Einnahmen durch die gute wirtschaftliche Entwicklung sowie durch eine Fortsetzung schon eingeleiteter Sparmaßnahmen in der Verwaltung kommen. Das machte Kurz deutlich, der Einsparungen bei Förderungen oder das Nicht-Nachbesetzen von Posten sowie die Digitalisierung der Verwaltung anführte. Digitalisierung und Pflegereform (siehe Seite 10)stehen am Freitag bei der Regierungsklausur auf dem Plan.