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Verwirrung um Negativsteuer

Von Martina Madner

Politik

700 Millionen Euro weniger Sozialversicherungsbeiträge will die Regierung ab 2020 einheben.


Wien. Das Wort "ehrlich" wurde in Bezug auf die angekündigte Abgabenentlastung bei der Regierungsklausur am häufigsten bemüht. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach etwa von der "echten und ehrlichen Entlastung", weil die Bundesregierung "keine neuen Steuern für arbeitende Menschen plane".

Ehrlich sei das Vorhaben, das man am Freitag im Ministerrat in Mauerbach beschlossen habe, weil man laut Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) "nicht zum Taschentrick gegriffen hat, um Entlastungen vorzugaukeln"; weil man "sie nicht durch neue Steuern, sondern eins zu eins aus dem Budget finanziert", betonte Staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ).

Der Spielraum erweitert sich jedenfalls noch: Zwar geht sich 2018 kein Nulldefizit aus. Aus Regierungskreisen war aber zu hören, dass der Abgang 2018 bei 1,1 Milliarden Euro liege, deutlich weniger also als die im Budget geplanten 2,16 Milliarden Euro.

Negativsteuer integriert

Im ersten Schritt, ab 2020 sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei kleinen Einkommen um 700 Millionen Euro jährlich reduziert werden, "ohne Leistungskürzungen", sagte Fuchs. Denn: "Jemand mit 1500 Euro zahlt zwar nur 52 Euro Lohnsteuer, aber 4,4-mal so viel Sozialversicherungsbeiträge", das wären also rund 230 Euro.

Für diese Gruppe gibt es bisher die sogenannte Negativsteuer, die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Jahr darauf: Seit dem Jahr 2016 sind das für Arbeitnehmer 50 Prozent, höchstens aber 400 Euro beziehungsweise maximal 500 Euro, wenn man Anspruch auf Pendlerpauschale hat. 110 Euro Negativsteuer gibt es für Pensionisten. Um wie viel genau Arbeitnehmer und Pensionisten bei welchem Einkommen künftig weniger Sozialversicherung bezahlen werden, wollen weder der Finanzminister noch der Staatssekretär zum aktuellen Zeitpunkt konkretisieren.

Fuchs sagte auf Nachfrage der "Wiener Zeitung", dass es die Negativsteuer mit der Entlastung über die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr geben wird. "Die Negativsteuer gibt es ja schon seit 2016 nicht mehr." Tatsächlich wird sie seit damals Rückerstattung genannt. Und die Rückerstattung? "Die wird ganz in den Tarif eingearbeitet." Nachsatz: "Die Entlastung kleiner Einkommen aber bleibt aufrecht", sagt Fuchs. - und zwar durch weniger Sozialversicherungsbeiträge.

Allerdings erfolgte noch Freitagabend eine Präzisierung von Finanzminister Löger und Staatssekretär Fuchs: Eine Abschaffung der Negativsteuer für Geringverdiener "wird nicht kommen", stellten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber der APA am Freitagabend fest.

Weitere Details gibt es im Moment noch nicht. Die Arbeiterkammer hat ein Rechenbeispiel angestellt und kommt auf 710 Millionen Euro weniger Einnahmen für die Sozialversicherung, wenn genau die gleichen Gruppen wie bei der Arbeitslosenversicherung entlastet würden. Auch wenn die Regierung zusichert, diesen Betrag zu ersetzen, ist die AK skeptisch, ob das auf Dauer so bleibt. Außerdem: Von der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge, also der Negativsteuer, profitieren die kleinsten Einkommen am meisten. AK-Steuerexperte Dominik Berndorfer befürchtet, dass die Entlastung über die Sozialversicherung ohne Negativsteuer "zur Mogelpackung verkommt". Sie schrumpfe gerade bei Geringverdienern "auf ganz kleine Beträge zusammen".

Um zu überprüfen, wer wie viel profitiert, bräuchte man allerdings die konkrete Ausgestaltung der Reform. Auch am Freitag stellte die Regierung nochmals klar, dass weitere Details erst bis Mitte April folgen: "Da wird der Budgetpfad nach Brüssel gemeldet", sagt Kurz. Im Parlament beschlossen würden alle Reformschritte dieses Jahr, Schritt eins laut Fuchs noch vor dem Sommer. Kurz verspricht jedenfalls "Klarheit spätestens mit der Budgetrede im Nationalrat".

Kaum Steuerneuigkeiten

Klar ist bereits, dass die Österreicher am Ende der Legislaturperiode insgesamt sechs Milliarden Euro weniger Steuern und Abgaben zu bezahlen haben sollen, mit der Reduktion der Arbeitslosenversicherung aus dem vergangenen Jahr steigt das jährliche Volumen auf 6,3 Milliarden Euro.

Klar ist auch, dass das Einkommensteuerrecht 2020 mit 2021 in Kraft treten werde. Über künftige Tarife und Steuerstufen will die Regierung nichts sagen. Fuchs verspricht auch strukturelle Vereinfachung. Im Regierungsprogramm sind zum Beispiel einige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen genannt, wo man vereinfachen wolle.

Bei der Regierungsklausur spricht Fuchs vorerst nur über zwei Dinge: Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer werde von derzeit 132 Euro jährlich auf 300 Euro erhöht. Und: Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 35.000 Euro (bisher 30.000) müssen keine Umsatzsteuer mehr verrechnen, sie erhalten eine Pauschalierungsmöglichkeit.

Klar ist auch, dass die Abschaffung der kalten Progression 2022 beschlossen werden soll, aber erst 2023 wirksam werde. Unklar war noch, wie viel Mittel es dafür braucht. Fuchs sagt jedenfalls: "Das wird sehr, sehr viel kosten." Der Budgetdienst hat zum Beispiel vergangenes Jahr für 2017 bis 2019 zwei bis 4,1 Milliarden Euro berechnet.