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Politik hält an Nebenjobs von VfGH-Richtern fest

Von Brigitte Pechar

Politik
Die 14 Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Verfassungsrichter Michael Rami steht hinter VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein (sitzend, Mitte).
© ORESTE.COM

Debatte über Nebentätigkeit von Verfassungsrichtern. ÖVP sieht keinen Grund für Gesetzesänderung.


Wien. Verfassungsrichter Michael Rami ist diese Woche gleich zweimal für Regierungsmitglieder vor Gericht gestanden.

Am Montag hat Rami Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Handelsgericht Wien vertreten, der die Partei "Jetzt" auf Unterlassung und Widerruf geklagt hat, da sie Kickl in einer Aussendung vorgeworfen hatte, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu sein. (Der Prozess wird am 1. April fortgesetzt.) Am Donnerstag vertrat Rami ebenfalls am Handelsgericht Wien FPÖ-Chef Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Dieser hatte ein Verfahren gegen Polit-Berater Rudolf Fußi angestrengt, der ihn in einem Posting auf Twitter (ein Foto aus dem Jahr 2015) in die Nähe der rechtsextremen Identitären rückte. Strache sprach in diesem Prozess im Zusammenhang mit den inkriminierten Fotos, auf denen er mit Identitären an einem Tisch zu sehen ist, zunächst von einer Fälschung, gestand aber die Echtheit ein. Er fühle sich aber beleidigt, weil es so dargestellt werde, "als hätte ich mit den Identitären irgendeine vertrauliche Situation, obwohl ich sie nicht habe", sagte Strache. (Das Urteil in dieser Causa ergeht schriftlich.) Michael Rami ist ein ausgewiesener Experte im Medienrecht und hat schon zahlreiche Sträuße ausgefochten. Aber seit 2018 ist Rami auch einer von 14 Verfassungsrichtern. Und da stellt sich die Frage, ob eine solche politische Nähe - immerhin sind Innenminister und Vizekanzler seine Mandanten - nicht einen Einfluss auf seine Beurteilung von verfassungsrechtlichen Prüfungen haben könnte. Ebenso stellt sich die Frage, ob für Verfassungsrichter überhaupt eine Nebentätigkeit erlaubt sein soll.

Verfassungsgerichtshofpräsidentin Brigitte Bierlein verwies am Freitag gegenüber der "Wiener Zeitung" darauf, was sie schon zuvor auf die Frage der Nebentätigkeit von Verfassungsrichtern gesagt hatte: "Es hat alles Vor- und Nachteile." Aber bei Verfahren vor dem VfGH würden die Befangenheitsregeln "äußerst strikt gehandhabt werden".

Bierlein: Über Befangenheit im Einzelfall entscheiden

Rami müsse sich natürlich befangen erklären, wenn es am Höchstgericht um einen Fall gehe, in den Kickl oder Strache involviert sei. Rami habe sich schon bisher beim Thema BVT aus den Beratungen des VfGH herausgehalten, sagte Bierlein.

Auch der frühere Justizminister Wolfgang Brandstetter sei bei allen Fällen, die Gesetze betreffen, die in seine Regierungstätigkeit fallen, "anscheinsbefangen", für solche Fälle müsse der VfGH ein Ersatzmitglied suchen. Als nicht mehr befangen bei allen den Flughafen Wien betreffenden Fällen gilt Christoph Herbst. Der ehemalige Vorstand der Flughafen Wien AG (2010 bis 2011) ist seit 2011 Verfassungsrichter. Voriges Jahr war er mit der Beschwerde des Rechnungshofs betraut, dem vom Flughafen eine Prüfung verweigert wurde. Die Entscheidung fiel schließlich zugunsten einer befristeten Prüfung durch den Rechnungshof.

Adamovich: Befangenheitsregeln greifen

Der frühere Verfassungsgerichtshofpräsident Ludwig Adamovich sieht den Umgang mit der Befangenheit im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" ähnlich wie die nunmehrige Präsidentin. Es gebe Befangenheitsregeln, die ausschließen würden, dass dort, wo ein Grund zur Annahme vorliege, dass jemand nicht unbefangen sein könnte, jemand mit dieser bestimmten Sache befasst würde. "Dass Verfassungsrichter ihrem angestammten Beruf nachgehen können, ist eine Frage, die politisch entschieden werden muss", sagte Adamovich. Der allerdings gleichzeitig betonte, dass dies natürlich eine Verfassungsänderung notwendig machen würde. Denn Artikel 147 Bundesverfassungsgesetz besage, dass eine Nebentätigkeit zulässig sei. Das habe seinen Grund darin, dass eben nicht nur Berufsrichter über gesellschaftspolitische Fragen entscheiden, sondern auch Menschen aus anderen Rechtsberufen, weil sie einen anderen Zugang hätten, erklärte Adamovich.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist ebenfalls der Meinung, dass Nebentätigkeiten für Verfassungsrichter sinnvoll sind. "Ich bin grundsätzlich für Nebentätigkeiten, das hat sich bewährt. Man hat einen anderen Blick auf die Gesellschaft, wenn man nicht nur Berufsrichter ist." Gerstl sieht keine Veranlassung, darüber jetzt eine Debatte im Nationalrat zu führen. "Das steht jetzt nicht im Vordergrund", sagte der ÖVP-Abgeordnete in Richtung der Neos, die einen diesbezüglichen Antrag im Nationalrat einbringen wollen.

Öhlinger: Nähe von Richtern zu Politik bedenklich

Demnach müssten Verfassungsrichter diese Aufgabe künftig hauptberuflich ausüben, und sie würden daneben einem weitgehenden Berufsverbot unterliegen. So solle bereits der Anschein der Befangenheit vermieden werden, argumentiert Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak.

Verfassungsjurist Theo Öhlinger sieht das ähnlich. Rechtlich gesehen sei der Auftritt von Rami für die beiden FPÖ-Regierungsmitglieder vor Gericht in Ordnung. Aber er halte eine Nebentätigkeit von Verfassungsrichtern grundsätzlich für problematisch, noch viel mehr dann, wenn eine solche Nähe eines Richters zur Politik bestehe, wie in diesem Fall.

Grundsätzlich sind Ausschließungsgründe im Verfassungsgerichtshofgesetz festgehalten (etwa Mitwirkung an einem Gerichtsverfahren zu der zu verhandelnden Causa oder Mitglied einer Bundes- oder Landesregierung, die das zu verhandelnde Gesetz beschlossen hat). Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet der Verfassungsgerichtshof selbst, und zwar in nichtöffentlicher Sitzung.

Österreich sei das einzige Land mit Rechtskultur, in dem Verfassungsrichter einer Nebentätigkeit nachgehen dürften, kritisiert Öhlinger. Das sei dem Umstand geschuldet, dass das österreichische Verfassungsgericht das älteste der Welt ist. 1920 wäre man mit der Tätigkeit als VfGH-Richter nicht ausgelastet gewesen. Aber heute sei der Arbeitsumfang ein anderer, weshalb Nebentätigkeiten der Verfassungsrichter auch der Qualität der Entscheidungen schaden würden. Von dem Argument, dass VfGH-Richter mit einer anderen rechtlichen Praxis andere Erfahrungen einbringen könnten, hält Öhlinger wenig: Das würde ja für jeden anderen Richter auch gelten.