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Längere Fußfessel gegen volle Gefängnisse

Von Karl Ettinger

Politik

Justizminister Moser ändert Strafvollzugsgesetz: Hausarrest bis zu zwei Jahren, Bodycams für Justizwache kommen.


Wien. Österreichs Justizanstalten sind mit mehr als 9000 Häftlingen überbelegt. Justizminister Josef Moser hat deswegen nun eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes ausgearbeitet, deren Kernpunkte der "Wiener Zeitung" vorliegen. Zur Entlastung der heimischen Gefängnisse ist darin eine Ausweitung der elektronischen Fußfessel für die Dauer von maximal zwei Jahren verankert. Außerdem wird die Rechtsgrundlage zum Einsatz von Bodycams für die Justizwache geschaffen.

Moser betont, dass es "länger als ein Vierteljahrhundert keine größere Reform" im Bereich des Strafvollzugsgesetzes gegeben habe. "Dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es uns gelungen, einen Entwurf zu erstellen, der mehr Sicherheit für die Bevölkerung und die Justizwache sowie eine Entlastung der Justizanstalten bringt. Damit stellen wir den Strafvollzug auf neue Beine", sagt der Ressortchef.

Die Häftlinge kommenaus 102 Nationen

Am Donnerstag dieser Woche hat eine abschließende Besprechung mit den Legisten des Justizressorts, mit Leitern von Justizanstalten, Vertretern der Justizwache, Gewerkschaft und Sozialarbeitern stattgefunden. Deren Wünsche aus der praktischen Arbeit werden in der Novelle auch berücksichtigt.

Moser will künftig die elektronische Fußfessel länger zum Einsatz bringen, um die Zahl der Häftlinge in den überbelegten Gefängnissen zu reduzieren. Verschärft wird die Situation in den Haftanstalten durch den Umstand, dass mehr als die Hälfte der Insassen aus dem Ausland kommt. Insgesamt sitzen derzeit Häftlinge aus 102 Nationen in österreichischen Gefängnissen.

Konkret sieht die Novelle zum Strafvollzug vor, dass die elektronische Fußfessel, mit der ein Hausarrest überwacht wird, doppelt so lang als bisher zum Einsatz kommen kann. Die Dauer der Fußfessel wird von maximal zwölf auf bis zu 24 Monate, also von einem auf bis zu zwei Jahre, erhöht. Gleichzeitig stellt der Justizminister klar, dass bei Strafen aufgrund schwerer Gewalt- und Sexualverbrechen die Fußfessel nicht genützt werden darf.

Die Möglichkeit, dass Häftlinge ihre Strafe in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests verbüßen, besteht in Österreich seit 1. September 2010. Das soll auch die Voraussetzung sein, arbeiten gehen zu können. Derzeit tragen 437 Häftlinge eine Fußfessel.

Zum Schutz der Bediensteten in den Justizanstalten wird eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Bodycams geschaffen. Diese werden beispielsweise auch von der Polizei genützt. Sie dienen dem Schutz der mehr als 3000 Bediensteten, die in den Gefängnissen arbeiten. Die Justizgewerkschaft hat in der Vergangenheit über zunehmende Probleme vor allem auch durch die vielen ausländischen Häftlinge geklagt. Darüber hinaus wird der Katalog an Dienstwaffen, die eingesetzt werden dürfen, ausgeweitet.

Eine weitere Maßnahme soll dazu dienen, gegen das Einschmuggeln von Handys in die Justizanstalten effizienter vorgehen zu können. Auf dem Gelände von Haftanstalten werden Mobilfunkgeräte verboten, wenn sie nicht ausdrücklich zugelassen sind. Gleichzeitig wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um auf technischem Weg den verbotenen Mobilfunkverkehr in Gefängnissen zu stören. Außerdem wird es ermöglicht, dass Mobilgeräte mit neuen technischen Mitteln aufgestöbert werden.

Videokonferenzen bei bedingten Entlassungen

Schließlich sieht die Änderung des Strafvollzugsgesetzes auch vor, dass Verhandlungen über bedingte Entlassungen in Zukunft per Videokonferenz durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind besonders begründete Einzelfälle.

Der Gesetzesentwurf wird nach dem Treffen am Donnerstag jetzt endgültig fertiggestellt. Danach wird er an den Koalitionspartner FPÖ übermittelt. In der Folge wird der Entwurf nach dem Plan Mosers rasch in die parlamentarische Begutachtung geschickt.

Nicht enthalten sind in dieser Novelle ebenfalls geplante Neuerungen im Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Häftlinge. Dazu folgen voraussichtlich bald Änderungen im Zuge eines eigenen Gesetzes zum Maßnahmenvollzug.