Wien. (rei) Der Ton der Opposition wird immer schärfer: Haft auf Grundlage einer Gefährlichkeitsprognose, das kenne man von autoritären Staaten, sagte Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger am Dienstag. Sie sieht im Vorstoß von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl für eine Sicherungshaft von Asylwerbern ein "Ablenkungsmanöver". Jener türkische Asylwerber, der vor wenigen Wochen einen Beamten in Dornbirn ermordet haben soll, hätte in Schubhaft genommen werden können, ist sich Meinl-Reisinger sicher. Schließlich habe gegen den Mann ein Aufenthaltsverbot bestanden. Man werde sich nicht an der "Vertuschung" eines Behördenversagens beteiligen, so die Neos-Chefin.
Aktuell sieht es nicht danach aus, als ob Kickl mit seinem Ansinnen, für das er die Bundesverfassung ändern lassen will, durchkommt. Denn wie die Neos besteht auch die SPÖ auf einer unabhängigen Untersuchungskommission zum Fall in Dornbirn. Erst wenn die Ergebnisse einer solchen vorliegen würden, betonte auch der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried am Dienstag, werde man sehen, ob es gesetzlichen Änderungsbedarf gibt oder nicht. Die für Kickls Plan notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit liegt also in weiter Ferne.
Ludwig legt nach
In der SPÖ hat der Innenminister mit seinen noch sehr vagen Plänen allerdings eine vielstimmige Debatte ausgelöst - zum Leidwesen des ehemaligen Bundesgeschäftsführers Max Lercher. In einem Facebook-Posting bemühte sich der Steirer, an die verloren gegangene Einstimmigkeit der Partei zu appellieren. "Niemand in der Sozialdemokratie möchte die Grundrechte abschaffen und grundlos jemanden einsperren", schreibt Lercher in Anspielung an die Äußerungen von Hans Peter Doskozil im Burgenland und Michael Ludwig in Wien. "Das hat mit sozialdemokratisch nämlich nichts zu tun. Das ist rechtsextrem", so Lercher in Richtung Kickl. "Und unter keinen Umständen dürfen wir jemals zulassen, dass unsere große Idee im kleinteiligen Streit untergeht."
Zumindest der Wiener Bürgermeister zeigt sich von solchen Appellen unbeeindruckt. Ludwig will, dass eine etwaige Sicherungshaft wenn, dann nicht nur für Asylwerber gelten soll, sondern auch für Staatsbürger. Ludwig sieht darin eine Chance auf möglichen Schutz von Frauen vor Gewalt. Eine kurzzeitige Verwahrung tätlicher Männer sei in einigen deutschen Bundesländern möglich.
Das sieht Kickl anders. Aus seiner Sicht kann es Sicherungshaft nur für Asylwerber geben, da man sich auf die EU-Aufnahmerichtlinie für Asylwerber berufe. Diese ermögliche es, in bestimmten Fällen Asylwerber in Haft zu nehmen - einer der Gründe kann die Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit sein. Und deshalb, sagt Kickl, werde es keine Sicherungshaft für Österreicher geben.
EGMR urteilte unterschiedlich
Kickl beruft sich auf eine Umfrage des Innenministeriums (BMI) über das European Migration Network, der zufolge in 15 EU-Staaten eine Sicherheitsverwahrung auf der EU-rechtlichen Basis bereits möglich sei - darunter unter anderem Belgien, die Niederlande, Slowenien, Ungarn und Polen. "Internationale Gerichte wie der EuGH oder der EGMR haben sich bereits mit den Modellen der Sicherungshaft für Asylwerber in den Niederlanden und in Belgien auseinandergesetzt und die Rechtskonformität festgestellt", schreibt das BMI auf eine entsprechende Anfrage.
Eine kurze Recherche im aktuellen Factsheet des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zeigt jedoch, dass dieser Sicherungshaft in den vom BMI genannten Staaten keineswegs immer als rechtskonform beurteilt hat. Zwar sah das Gericht beispielsweise die fast 13 monatige Anhaltung eines Asylwerbers in Belgien aus öffentlichem Interesse als rechtmäßig an, in anderen belgischen Fällen aber sah der EGMR die Sicherungshaft als unzulässig an. In ungarischen Fällen urteilte das Gericht übrigens besonders häufig zugunsten der Asylwerber.
Sollten Neos oder SPÖ doch noch umschwenken, bleiben eine Menge Fragen zur Umsetzung der Sicherungshaft: Welche Tatbestände werden herangezogen? Sollen tatsächlich Psychologen über die Gefährlichkeit von Asylwerbern urteilen, und nach welchen Kriterien? Wie lange kann jemand in Haft verbleiben?