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Beschränkung für Pflegeheime

Von Karl Ettinger

Politik

Pflegebedürftige sollen erst ab Stufe 4 in Heimen untergebracht werden. Personalmangel bleibt größte Herausforderung.


Wien/Linz/Salzburg. Um den Andrang auf die Pflege- und Seniorenheime in Österreich einzudämmen und zur billigeren Tagesbetreuung und zu mobilen Diensten umzuleiten, wurde bereits von der SPÖ-ÖVP-Bundesregierung noch vor Türkis-Blau eine gesetzliche Bremse eingezogen. Im Bundespflegefondgesetz 2018, mit dem Mittel des Bundes für steigende Pflegeausgaben der Länder bereitgestellt wurden, wurde vielfach unbeachtet auch die Harmonisierung des Dienstleistungsangebots im Paragraf 3 a Ziffer 6 von Bundesseite verankert.

"Die Länder haben darauf hinzuwirken, dass eine Aufnahme in stationäre Einrichtungen nach § 3 Abs. 1 Z 2 möglichst erst bei Vorliegen der Pflegegeldstufe 4 erfolgt. In allen anderen Fällen ist die pflegerische Notwendigkeit oder soziale Indikation vor Aufnahme gesondert zu prüfen", lautet seither die Vorgabe des Bundes an die für die Pflege zuständigen Bundesländer. Das bedeutet: Die Aufnahme in Pflegeheime ist beschränkt. Die größte Gruppe der rund 450.000 Bezieher von Pflegegeld, jene der Stufen 1, 2 und 3 sind somit außer mit gesonderten Begründungen ausgeschlossen. Die Heime sind für Bezieher des Pflegegeldes der Stufen 4, 5, 6 und 7 mit einem höheren Betreuungsbedarf reserviert.

Oberösterreich setzt auf alternative Wohnmöglichkeiten

In Oberösterreich werden von Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) Konsequenzen aus den Auflagen des Bundes gezogen. Sie setzt vor allem auf den Ausbau von alternativen Wohnformen, wo nunmehr fünf Standorte festgelegt wurden. Dort sollen Betroffene in eigenen Kleinwohnungen weiter ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, um die Lücke zwischen mobiler Betreuung und Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu schließen.

Ausgenommen von der Beschränkung sind manche Bezieher von Pflegegeld bis zur Stufe 3. Das gilt insbesondere für Menschen, die an Demenz leiden.

In Wien gilt die Einschränkung für die Aufnahme in Heimen für die Pflegegeldstufen 1 und 2. Ab der Pflegestufe 3 kann man in Pflegewohnhäuser übersiedeln.

Angesichts der steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen arbeiten die einzelnen Bundesländer längst an Strategien zur Bewältigung des Pflegebedarfs. Die Bundesregierung wird erst heuer im Herbst ein Pflegepaket schnüren. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) lädt deswegen für 21. März zur Fachtagung "Pflege - Fit für die Zukunft".

Für einen Experten, der für Salzburg in einer Arbeitsgruppe der Länder zu weiteren Reformen mitarbeitet, den Pflegedirektor von Tamsweg, St. Veit und Hallein, Karl Schwaiger, gibt es ein großes Problem: den akuten Personalmangel. Das Wichtigste sei, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal zu schaffen, betont er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" "Jetzt hat man dort einen Teufelskreis." Denn derzeit würden viele nach der Ausbildung lieber in den Spitalsbereich statt in die Pflege gehen. Das liege daran, dass die Herausforderungen bei der Pflege dermaßen hoch seien. Die Belastung werde für das vorhandene Personal durch fehlende Kräfte noch verstärkt. Neben mehr Personal brauche es eine Verbesserung beim Gehalt.

Schwaiger tritt darüber hinaus für eine bundesweite Informationskampagne ein, damit mehr junge Menschen mit einer Pflegeausbildung beginnen. Mittlerweile müsse eine Kampagne wegen der Dringlichkeit "im öffentlichen Interesse" auch im ORF beworben werden. "Pflege ist eine Aufgabe, die nationale Bedeutung hat", unterstreicht der Experte.

Wie in anderen Bundesländern laufen auf Landesebene Vorkehrungen, um die wachsende Herausforderungen bei der Pflege zu bewältigen. Im Rahmen der Pflegeplattform des Landes wird in Salzburg in zehn Arbeitsgruppen beraten. Das Spektrum reicht vom Arbeitsrecht bis zur Zukunft der Pflege im Zeitalter der Digitalisierung - Stichwort: Pflegeroboter.

Burgenlands Landeschef Hans Peter Doskozil hat bei einer SPÖ-Klausur Pläne für pflegende Angehörige erläutert. Im Burgenland wird überlegt, dass es für pflegende Angehörige ein Beschäftigungsverhältnis gibt. Diese sollen für eine 40-Stunden-Woche 1700 Euro netto im Monat erhalten.

Jeder fünfte Patient kommtin ein Ordensspital

Die Ordensspitäler wurden am Montag mit einem anderen Anliegen vorstellig. Michael Heinisch, der Chef der Arge der Ordensspitäler in Österreich, forderte in Wien, die Bundesregierung solle die derzeitige Aufteilung des Spitalssystems in öffentliche Träger, privat-gemeinnützige Träger wie die Ordensspitäler und privat-gewinnorientierte Träger gesetzlich festschreiben. Rund jeder fünfte Patient in der Akutversorgung wird bisher in Ordensspitälern behandelt.

Als Begründung dafür dient eine beim Institut für Höhere Studien (IHS) in Auftrag gegebene Expertise. Ergebnis: Die Träger könnten so den besten Beitrag zur Versorgung der Patienten liefern. IHS-Studienautor Thomas Czypionka forderte einmal mehr, die im Europa-Vergleich zersplitterte Finanzierung möglichst in eine Hand zusammenzuführen. Die Ordensspitäler treten auch für einen Innovationsfonds ein, der mit einem Prozent der Mittel für die Spitäler, das wären rund 140 Millionen Euro, dotiert wird.