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Ohne Dienstprüfung zur Pragmatisierung?

Von Simon Rosner

Politik
© BKA/Regina Aigner

Die Generalsekretäre in den Ministerien können sich selbst zu Beamten machen. Die Liste Jetzt stellt dazu parlamentarische Anfragen - auch zur vorherigen Legislaturperiode.


Wien. Dass die türkis-blaue Selbstverpflichtung zum "Sparen im System" gewisse Ausnahmen kennt, ist in der laufenden Legislaturperiode bereits einige Male dokumentiert worden. Das betrifft beispielsweise die Vergabe von Regierungsinseraten oder auch die eher üppigen Kommunikationsabteilungen im Kanzleramt und einigen Ministerien samt angeschlossenen Thinktanks.

Eine oppositionelle Aufregung gab es auch bei der Schaffung der (nicht ganz) neuen Position der Generalsekretäre. Diese wurden den Sektionsleitern und -leiterinnen in allen Ministerien übergeordnet und mit den gleichen Weisungsrechten wie die Minister selbst ausgestattet. Ausgeschrieben wurden diese Stellen wie gesetzlich vorgesehen nicht, die Liste Jetzt (vormals Pilz) erstattete damals sogar Anzeige wegen vermutetem Amtsmissbrauch.

Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, da sich die Regierungsparteien des Problems entledigen konnten - wenn auch auf mittelelegante Weise. Im März 2018 wurde ein Artikel in ein Budgetbegleitgesetz geschrieben, der die Generalsekretäre von der Ausschreibungspflicht ausnahm. Und zwar rückwirkend. Das war in dieser Hinsicht wichtig.

An dem Prinzip, die Generalsekretäre ohne Ausschreibung zu bestellen, sieht der Verwaltungsforscher Wolfgang Gratz kein grundsätzliches Problem: "Wenn man schon politische Beamte kreiert, dann sollte der vom Minister auch nach dessen Bedürfnissen ernannt werden", sagt Gratz. Tatsächlich agieren die Generalsekretäre in den Ministerien als Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den politischen Kabinetten beziehungsweise den Ministerinnen und Ministern.

Gratz sagt aber auch: "Wenn die Minister gehen, sollen auch die Generalsekretäre komplikationsfrei gehen müssen." Genau um diese Frage geht es nun in einer parlamentarischen Anfrage der Liste Jetzt an insgesamt vier Ministerien, die heute, Donnerstag, eingebracht wird. Verfassungssprecher Alfred Noll vermutet, dass einige dieser Generalsekretäre in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden sollen.

Jedenfalls wurde dafür legistische Vorsorge getroffen, da ein neuer Paragraf im Dezember 2017 ins Bundesministeriengesetz aufgenommen wurde. Demnach müssen "Vertragsbedienstete, die mit der Leitung eines Generalsekretariats (. . .) betraut sind, auf ihren Antrag in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aufgenommen" werden. Das heißt, ein Generalsekretär kann selbst darüber entscheiden, Beamter zu werden - wenn er es nicht ohnehin bereits ist.

In drei Ministerien ist das noch nicht der Fall: dem Wirtschafts-, dem Sozial- sowie dem Umweltministerium. Noll will daher von diesen Ministerien wissen, ob eine Pragmatisierung bevorsteht und ob diese Vertragsbediensteten im Fall der Fälle eine Dienstprüfung abgelegen müssen. Es gebe unter Ministerialbeamten "große Verunsicherung", sagt der Jetzt-Abgeordente. Offenbar, so vermutet Noll, war dem in der Vergangenheit nicht immer so.

Keine Nachsicht möglich

Gesetzlich ist für höhere Beamte eine (vierjährige) Grundausbildung sowie eben eine Dienstprüfung vorgeschrieben. Dies dient einer besseren Qualität in der Verwaltung. Früher konnte unter gewissen Umständen von einer Prüfung abgesehen werden, heute ist das nicht mehr möglich. "Eine Nachsicht von der Beamtenprüfung gibt es nicht mehr. Die Bestimmung wurde ganz bewusst 2002 aus dem Beamten-Dienstrechtsgesetz entfernt", sagt Noll. Nur die Grundausbildung kann theoretisch durch die Arbeit als Vertragsbediensteter im Ministerium entfallen bzw. angerechnet werden, nicht aber die Prüfung.

Ob es in der Vergangenheit dennoch zu solchen gesetzeswidrigen Genehmigungen gekommen ist, will Noll von Vizekanzler Heinz-Christian Strache wissen. In dessen Ressort fällt der öffentliche Dienst. Diese Frage richtet sich aber an die Zeit der Vorgänger-Regierung zwischen SPÖ und ÖVP. Als sich diese Koalition auflöste, übersiedelten tatsächlich zahlreiche Mitarbeiter von den politischen Kabinetten in Verwaltungspositionen, zum Teil auch in den Bundesländern. Nur wenige nahmen freilich leitende Positionen ein.