Wien. (ett/sir) Am Ostermontag ist die Begutachtung für eine Verordnung des Innenministeriums zur "Heranziehung von Asylwerbern (. . .) für gemeinnützige Hilfstätigkeiten" abgelaufen. Die Aufregung war groß, da Innenminister Herbert Kickl den Anerkennungsbeitrag pro Stunde mit 1,50 Euro deckeln will. Bisher war nur eine monatliche Obergrenze von 110 Euro festgeschrieben. Diese bleibt weiterhin aufrecht, doch um sie zu erreichen, müsste ein Asylwerber künftig deutlich mehr arbeiten als bisher, da die Gemeinden meist zwischen 3 und 5 Euro pro Stunde auszahlen.

- © dpa/Wolfram Kastl
© dpa/Wolfram Kastl

Die Verordnung treibt auch einen Keil in den österreichischen Gemeindebund. Der Vorarlberger Gemeindebund hatte sich schon vor Wochen klar gegen die Beschränkung ausgesprochen. Auch Bürgermeister aus ganz Österreich hatten Widerstand gegen die neue Regelung angekündigt.

Dass Gemeindevertreter die Frage der Höhe des Anerkennungsbeitrags lieber selbst entscheiden, als sich von Wien einen engen Handlungsspielraum vorgeben zu lassen, ist naheliegend. Und das ist meist auch bei anderen Fragen die grundsätzliche und nach außen kommunizierte Linie des Gemeindebundes. Nicht so diesmal. Die offizielle Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes in der Begutachtung fiel vage und defensiv aus.

Keine klare Stellungnahme

Es wird zwar darauf verwiesen, dass sich "eine Praxis in den Gemeinden entwickelt hat, die keinen Anlass zur größeren Kritik geboten" habe- dies könnte man noch als leise Kritik am Herumdoktern an der alten, auch vom Gemeindebund mitgestalteten Regelung deuten. Doch auf die entscheidende Frage nach der 1,50-Euro-Grenze wird in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen.

Der Gemeindebund beschränkt sich darauf, auszuführen, dass es um freiwillige Tätigkeiten gehe und keine "Erwerbsarbeit im herkömmlichen Sinn" vorliege, weshalb auch der Anerkennungsbeitrag "deutlich unter der Besoldung bzw. Entlohnung im dienstrechtlichen Sinn" liegen müsse. Und weiter: "Die Höhe des Anerkennungsbeitrages ist schon allein deshalb nicht so bedeutend, da die Asylwerber zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes nicht davon abhängig sind, da sie als Schutzsuchende von der Grundversorgung getragen sind."

Die Stellungnahme war regionalen Gemeindebünden offenbar zu wenig. So sprach sich der Chef des oberösterreichischen Gemeindebundes, der wie die Bundesvertretung der Kommunen von der ÖVP geführt wird, für eine höhere Abgeltung aus. Oberösterreichs Gemeindechef Johann Hingsamer stellte verärgert via Austria Presse Agentur klar: "Die Menschen sollen für ihre Leistung auch weiter fünf Euro pro Stunde bekommen." Auch der Präsident des Kärntner Gemeindebundes, Peter Stauber (SPÖ), Bürgermeister von St. Andrä im Lavanttal, sagte gegenüber dem ORF: "Wenn Gemeinden mehr zahlen wollen, dann sollten sie auch die Möglichkeit haben, das zu tun."

Die Linie des österreichischen Gemeindebunds sei mit ihm nicht abgestimmt gewesen, sagte Hingsamer - der für die ÖVP auch im Landtag sitzt. "Meine Haltung ist bekannt und sie entspricht auch der Haltung des oberösterreichischen Gemeindebunds."

Auch acht Länder dagegen

Zum Ende der Begutachtungsfrist warnt auch der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) den Innenminister vor einem Alleingang in dieser Frage. Die Abgeltung von gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerbern, die im Gegensatz zu Asylberechtigten in Österreich keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben, sei bisher gemeinsam geregelt worden, wurde der "Wiener Zeitung" im Büro des Sozialstadtrates erklärt. Die Stadt Wien wird sich daher mit einer Verordnung des Innenministers über künftig 1,50 Euro nicht einfach abfinden. Man gehe davon aus, dass dies auch weiterhin "partnerschaftlich geregelt" werde.

Wien zahlt ebenso wie auch andere Gemeinden, die vier bis fünf Euro zahlen, deutlich mehr als 1,50 Euro pro Stunde. In der Bundeshauptstadt sind insgesamt rund 400 Asylwerber mit gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigt. Sie werden beispielsweise für Arbeiten in Parks eingesetzt.

Das rot-grün regierte Wien ist bei der Abgeltung der gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerbern nicht allein auf weiter Flur. Der Sozialstadtrat erinnert daran, dass zuletzt die Landesräte aus acht Bundesländern gegen die Obergrenze von 1,50 Euro aufgetreten seien. Politisch am brisantesten ist, dass neben Landesräten von SPÖ und Grünen dabei auch die ÖVP in Vorarlberg eine höhere Abgeltung verlangt hat.