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Finanzgebaren der Identitären auf dem Prüfstand

Von WZ Online

Politik

Die Staatsanwaltschaft Graz vermutet, dass die rechtsextreme Bewegung mehr als 100.000 Euro an Abgaben hinterzogen hat.


Wien. Der rechtsextremen Identitären Bewegung stehen juristische Probleme bezüglich ihrer Finanzen bevor. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt zum Finanzgebaren der Organisation und vermutet laut "Standard" eine Abgabenhinterziehung "von mehr als 100.000 Euro." Der Wert von 100.000 Euro ist jene Grenze, ab der Gerichte zuständig sind. Ermittelt wird gegen 22 Personen, darunter auch gegen die beiden Vordenker Martin Sellner und Patrick Lenart, und vier Verbände. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Im Fokus der Ermittler stehen drei Vereine: Der "Verein für Völkerverständigung und Jugendarbeit in Graz", der "Verein zur Erhalt und Förderung der kulturellen Identität" und der "Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege" in Oberösterreich. Die Staatsanwaltschaft denkt, dass all diese Vereine gemeinsam die Identitäre Bewegung ergeben, die selbst keine offizielle Organisationsform aufweist.

Der Verein für lebendige Kultur und Brauchtumspflege in Oberösterreich wird von einer früheren Aktivistin der FPÖ geleitet, er soll aber laut Ermittlern ein "Scheinverein unter tatsächlicher Führung der IBÖ-Führungspersonen" sein. Allen drei genannten Vereinen käme eine "Gemeinnützigkeit nach den Ermittlungsergebnissen nicht zu", weshalb sie "die mit der Gemeinnützigkeit bestehenden steuerlichen Privilegien zu Unrecht in Anspruch genommen" hätten. Die Vereine dienten laut interner Darstellung der Staatsanwaltschaft vor allem dazu, das Netzwerk der Identitären Bewegung auszubauen und "Zahlungen mit Lohncharakter" an führende Identitäre auszuschütten.

Bei den Identitären bleibt man gelassen. Man gehe davon aus, dass sich "die Vermutung der Abgabenhinterziehung so wie sämtliche übrigen bis dato erhobenen Vorwürfe als unrichtig herausstellen werden", sagt Sellners und Lenarts Anwalt Bernhard Lehofer. Mit Blick auf den Freispruch bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei auch der Vorwurf mangelnder Gemeinnützigkeit hinfällig, so Lehofer.