Zum Hauptinhalt springen

Essenszusteller bleiben ausgeliefert

Von Jan Michael Marchart

Politik
© stock.adobe.com/Daisy Daisy

Ein Kollektivvertrag für Fahrradboten dürfte wohl nur wenig an der prekären Situation ändern.


Wien. Für Kunden ist das Angebot von Lieferdiensten wie Mjam oder Lieferservice.at einfach wie bequem. Für eine in der Regel geringe Gebühr wird einem das Essen selbst am Sonntag beim grauslichsten Wetter in den markanten riesigen Wärmeboxen direkt vor die Haustüre geradelt.

Der Markt der Essensauslieferer ist allerdings hart umkämpft. Mjam schluckte kürzlich seinen Konkurrenten Foodora, UberEats funktionierte nicht und verschwand rasch wieder. Nun kämpfen mit Mjam und Lieferservice.at nur noch die zwei größten Anbieter um die Vormachtstellung auf Österreichs Straßen.

Diese Marktkonzentration geht auch auf Kosten derer, die in die Pedale treten. 90 Prozent der Fahrer sind freie Dienstnehmer, sie haben kein Anrecht auf Krankenstand, bezahlten Urlaub, für Frauen gibt es keinen Mutterschutz. Umstritten bleiben auch die Arbeitsbedingungen der Lieferplattformen, die die Radler aus Sicht von Arbeitsrechtlern als Scheinselbständige arbeiten lassen. Vier Euro bekommt man bei Mjam pro Lieferung. Die fixe Untergrenze liegt bei acht Euro pro Stunde.

Gewerkschaft und Wirtschaftskammer wollen bis Ende des Jahres einen Kollektivvertrag aushandeln, der die prekären Radler arbeitsrechtlich künftig besser absichern soll. Auch ein fixes Mindestgehalt von 1500 Euro brutto ist vorgesehen.

"Das sind schon Kosten"

Fraglich bleibt, wie realistisch es ist, dass Lieferdienste ihre Treter künftig anstellen werden. Denn nur dann greift der Kollektivvertrag. Der Arbeitsrechtler Martin Risak von der Universität Wien ist skeptisch. Er glaubt eher, dass die Plattformen ihre Selbstständigenbasis aufrechterhalten und so tun werden, als betreffe sie der Kollektivertrag nicht. Die Höhe des Gehalts würde sich aber nicht gravierend ändern. Mit den 1500 Euro brutto sei man bei den "acht, neun Euro pro Stunde, die man dort angeblich eh verdient".

Gravierender sei für die Plattformen der Anspruch auf Urlaub, Krankenstand sowie auf das 13. und 14. Gehalt. Darüber hinaus gibt es im Kollektivvertrag eine Entgeltregelung. Damit gebe es einen Mindestlohn pro Stunde, den der Fahrer unabhängig davon bekommt, wie viel er in der Zeit ausliefert. "Das verändert die Verhältnisse der Plattformen", sagt Risak. "Das sind schon Kosten, die da dazukommen."

Risak rechnet mit zwei Effekten durch den Stundenlohn: Entweder die Arbeit wird für die Angestellten dichter oder die Plattformen greifen noch stärker auf Freie zurück. Der Anbieter könnte aber den Kollektivertrag dazu verwenden, um die Zustellpreise zu erhöhen, "obwohl es für ihn selbst gar nicht wirklich teurer wird."

Was die Gewerkschaftsanliegen und Kollektivverträge grundsätzlich für Mjam bedeuten würde, ließ Mjam-Chef Artur Schreiber in einem Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin "trend" am 15. März dieses Jahres anklingen. Dort heißt es wörtlich: "Sollten wir die Forderungen der Gewerkschaft umsetzen müssen, wäre es aus mit unserem Geschäftsmodell. Dann wären die Arbeitsplätze auch weg." Mehr Geld für die Fahrer soll es nicht geben. "Wir bieten Leuten Arbeit an, die sonst nicht wissen, was sie machen sollen. Das sollte auch die Gewerkschaft verstehen." Im einem "Standard"-Gespräch vom 15. März bezeichnete Schreiber Kollektivverträge als "grundsätzlich gut", diese müssen aber "aus Business-Sicht Sinn machen".

Das Zuliefergeschäft von Essen wirft auch keinen Gewinn ab. Mjam/Foodora steht wie viele Firmen der Plattformökonomie in den roten Zahlen. Für 2017 wurde gemeinsam ein negatives Eigenkapital von rund zehn Millionen Euro bilanziert. Die Zahlen für 2018 sollen nach Schreibers Gefühl nicht viel besser werden.

Schriftliche Anfragen an Mjam und Lieferdienst blieben über mehrere Tage unbeantwortet.