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Druck bei Parteiengesetz steigt

Von Petra Tempfer

Politik
© WZ-Bearbeitung; Material: bakhtiarzein/Adobe Stock.

Schon am 11. Juni könnten die Änderungsanträge zu strengeren Parteienfinanzierungsregeln behandelt werden - SPÖ, FPÖ, Neos und Jetzt drängen auf eine Gesetzesnovelle vor der Nationalratswahl im Herbst.


Wien. Noch im März dieses Jahres, als der Nationalrat eine Erhöhung der Parteienförderung beschlossen hatte, waren Neos und Jetzt mit ihren Abänderungsanträgen gescheitert. Zwei Monate später, konkret am 27. Mai, brachten Neos und Jetzt, und diesmal auch die SPÖ und FPÖ erneut Änderungsvorschläge zum Parteiengesetz im Verfassungsausschuss des Nationalrates ein. Allen gemein ist die Forderung, diese Änderungen noch vor der Nationalratswahl im September zu beschließen. So sprach sich auch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) dafür aus, dass das Parlament bis zur Wahl die Regelungen zur Parteienfinanzierung verschärfen sollte.

Kommenden Dienstag, am 11. Juni, wird sich voraussichtlich der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit dem Neuwahlantrag befassen - über diesen könnte eine Vielzahl weiterer Anträge auf die Plenartagesordnung kommen und angesichts des freien Spiels der Kräfte auch Mehrheiten finden. So auch die Initiativen für strengere Regeln zur Parteifinanzierung.

SPÖ fordert 200.000 Euroals Gesamtspendengrenze

Doch alles der Reihe nach. Im Oktober 2018 wurde bekannt, dass ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl 2017 ihre erlaubten Wahlkampfkosten von sieben Millionen Euro mit 13 Millionen respektive 10,7 Millionen deutlich überschritten hatten, die SPÖ lag mit 7,4 Millionen Euro ebenfalls darüber. Für die Erhöhung der Parteienförderung im März 2019 stimmten die damaligen Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ.

Die Parteienförderung wurde nach dem Nationalratsbeschluss zwar nur um zwei (statt der gesetzlich ursprünglich vorgesehenen 7,8) Prozent erhöht, gleichzeitig wurde aber auch festgeschrieben, dass künftig die Zuschüsse des Bundes an die Parlamentsparteien jährlich inflationsangepasst werden. Bisher stieg die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der vergangenen Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet, was heuer der Fall gewesen wäre.

Zwischen der Erhöhung der Parteienförderung und den Änderungsvorschlägen vom 27. Mai lag das Ibiza-Video, das am 17. Mai bekannt wurde. In diesem erklärt Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache der vermeintlichen Nichte eines russischen Oligarchen, wie man Parteispenden am Rechnungshof vorbeischleusen könnte. Strache trat zurück, der damalige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte Neuwahlen an, die türkis-blaue Koalition war Geschichte.

Die Änderungsvorschläge zum Parteiengesetz wurden zeitgleich mit dem Misstrauensantrag der SPÖ gegen Kurz’ Regierung eingebracht, die am 27. Mai abgesetzt wurde. SPÖ und FPÖ fordern unter anderem einen Deckel für Großspenden. Bis sechs Monate nach dem Wahltag solle eine Gesamtspendengrenze von 200.000 Euro für eine politische Partei eingezogen werden, heißt es etwa im Antrag der SPÖ. Die Vorschläge von Jetzt und Neos sehen schwere Strafen im Falle unrichtiger Angaben vor. Für den Fall der Überschreitung des Höchstbetrags fordern die Neos eine Geldbuße in der Höhe des Eineinhalbfachen des Überschreitungsbetrages - aktuell liegt diese bei maximal 20 Prozent. Jetzt hat einen Vorschlag eingebracht, der dem Rechnungshof (RH) die direkte Einsicht in die Gebarung der Parteien und ihr nahestehenden Organisationen ermöglichen würde.

Im Moment ist es so, dass die Parteien heuer in Summe gut 43 Millionen Euro vom Bund bekommen. Die Wahlkampfkostengrenze von davor sieben Millionen stieg nach dem Beschluss vom März um 140.000 Euro an. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3570 Euro (bisher 3500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Österreich hat eine der höchsten Parteienförderungen in Europa.

Meldet eine Partei Spenden nicht, liegt die Strafhöhe laut dem Politikwissenschafter Hubert Sickinger beim Einfachen bis Dreifachen der Spende. Allein - der Rechnungshof hat keine Möglichkeit, die Parteienfinanzen selbst zu kontrollieren. Er muss sich auf die Informationen der Wirtschaftsprüfer der Parteien verlassen und kann lediglich Fragen an die Parteien stellen. Es sind immer zwei Wirtschaftsprüfer, die den Rechenschaftsbericht prüfen - diese zwei Prüfer wählt der RH laut Sprecher Christian Neuwirth aus einer Liste an Vorschlägen der Parteien aus. Parteien stellen ihre RH-Wirtschaftsprüfer also selbst.

Peter Pilz: "Späterwählen - aber noch heuer"

RH-Präsidentin Margit Kraker forderte nach dem Ibiza-Video daher auch schärfere Transparenzregeln für Parteien und Vereine - und zwar ebenfalls noch vor der Wahl im Herbst. Sie legte einen konkreten Plan vor, der dem RH das Recht geben würde, die Parteifinanzen zu kontrollieren und Strafen zu verhängen. So sollen zum Beispiel auch Vereine, die an Parteien spenden oder für diese Sachleistungen übernehmen, diese Zuwendung im Einzelfall unmittelbar dem Rechnungshof melden. Daraufhin meldete sich auch die ÖVP zu Wort. Kurz, damals noch Bundeskanzler, könne sich die Prüfung der Parteifinanzen durch den Rechnungshof ebenfalls vorstellen, sagte er.

Jetzt-Gründer Peter Pilz hätte eine Idee, wie er am Dienstag sagte, wie man eine Gesetzesnovelle noch vor der Nationalratswahl schaffen könnte: Später wählen - aber noch heuer.