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Bei Pension droht Kostenexplosion

Von Karl Ettinger

Politik

Eine höhere Mindestpension könnte für Ausländer fällig werden. Ausgaben bis 420 Millionen Euro.


Wien. Sie könnten auch Fälle für die neuen Volksanwälte werden, die am Montag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen in der Hofburg angelobt wurden. ÖVP und FPÖ wollen an den beiden Sitzungstagen des Nationalrats die von ihnen angekündigte Sondererhöhung der Mindestpensionen, der Ausgleichszulagen, nach 40 Versicherungsjahren auf 1200 Euro für Alleinstehende pro Monat und 1500 Euro für Paare beschließen.

Der Haken dabei: Das Sozialministerium steht auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" trotz Kritik von Türkis und Blau zu den Berechnungen. Demnach könnten die Mehrausgaben bis zu 421 Millionen Euro betragen, während ÖVP und FPÖ diese mit lediglich 50 Millionen beziffert haben.

Der Grund für die drohende Kostenexplosion liegt darin, dass nach Ansicht namhafter Experten und des Sozialministeriums andere EU-Staatsbürger ohne Wohnsitz in Österreich Anspruch auf die erhöhte Mindestpension haben könnten, diese also ins Ausland "exportiert" werden müsste. ÖVP und FPÖ meinen und wollen, dass nur Personen mit österreichischem Wohnsitz profiteren.

Begründung, warum auch Ausländer profitieren könnten, ist, dass die Leistung an das Versicherungsprinzip geknüpft wird, weil 30 oder ab Anfang 2020 dann 40 Versicherungsjahre notwendig sind. Das ist nicht auf einen Bezug in Österreich beschränkt. Die Ausgleichszulage hingegen ist eine Sozialleistung, für die ein Wohnsitz in Österreich nötig ist.

Nachdem die "Presse" am Samstag über die Berechnungen des von Ministerin Brigitte Zarfl geführten Sozialressorts berichtet hatte, wiesen FPÖ und ÖVP die Zahlen als absurd zurück. Im Sozialressort werden die Berechnungen jedoch für den Maximalfall verteidigt. Berechnungen und Fallbeispiele waren am Donnerstag nach einer Aussprache mit den Sozialsprechern der Parlamentsparteien zugesagt worden.

Bis zu 110.000 Personen könnten profitieren

Demnach könnten laut Sozialministerium ab 2020 bis zu 110.000 Personen von der höheren Mindestpension nach 40 Jahren sowie nach 30 Jahren (letztere gibt es seit 2017) profitieren.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zählt derzeit 13.489 Personen mit einer höheren Mindestpension nach 30 Jahren. Diese wird laut PVA bisher nicht ins Ausland "exportiert". Es ist allerdings möglich, dass diese höhere Ausgleichszulage nach 30 Versicherungsjahren von einem anderen EU-Bürger eingeklagt werden könnte, wenn sie ihm verweigert wird. In der Version des ÖVP-FPÖ-Antrags für die höhere Mindestpension nach 40 Jahren, die aber bis heute noch geändert werden könnte, sei diese "exportierfähig", wird im Sozialministerium erläutert.

Überdurchschnittlich stark kommt die höhere Mindestpension nach 30 Jahren Bäuerinnen zugute. Diese haben erst seit 1992 eine eigenständige Pension, die vielfach niedrig ist, weshalb eine Ausgleichszulage fällig wird. In der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wurden rund 6000 Bezieher gezählt. 40 Versicherungsjahre werden aber viel weniger Bäuerinnen aufweisen.