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SPÖ-Vorstoß für Kippen von Schüssels Pensionsreform

Von Karl Ettinger

Politik

Ex-Sozialminister Stöger: Die Rückkehr zu den 15 besten Jahren bei der Pensionshöhe soll vor allem Frauen helfen. Für Nachtschwerarbeiter soll es keine Abschläge mehr geben.


Wien. Bei einem Entschließungsantrag hat die FPÖ im Nationalrat noch mit der SPÖ mitgestimmt, beim eigentlichen Antrag, mit dem die Abschläge für Nachtschwerarbeiter und Invaliditätspensionisten jetzt im Parlamentsfinale vor der Sommerpause abgeschafft worden wären, machten die Freiheitlichen dann doch nicht mit. Damit wurde ein Teil der Verschärfungen für Frühpensionisten aus der schwarz-blauen Ära unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Jahr 2003 letztlich nicht gekippt. "Die FPÖ hat das verhindert", beklagt der frühere Sozial- und Gesundheitsminister und jetzige SPÖ-Parlamentarier Alois Stöger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Allerdings bleibt diese Rücknahme weiter erklärtes Ziel der SPÖ.

"Die Pensionsreform 2003 ist der größte Angriff auf die Höhe der Pension der Menschen", analysiert Stöger, der ab 2008 Gesundheitsminister, danach Verkehrsminister und ab 2016 schließlich Sozialminister war. Mit der 2003 von der schwarz-blauen Regierung beschlossenen Reform wurde nicht nur der Startschuss zur langfristigen Abschaffung der Beamtenpensionen gegeben, sondern unter anderem auch die Berechnung der Pensionshöhe umgestellt. Statt der 15 besten Jahre mit den höchsten Bezügen wird seither die Zahl der angerechneten Jahre schrittweise erhöht, sodass 2028 schließlich 40 Jahre dafür herangezogen werden. Das hat zur Folge, dass bei vielen auch Jahre mit wesentlich geringeren Löhnen als Beitragsbasis herangezogen werden, womit die Pensionsleistung dann niedriger ausfällt.

Mit dem Vorstoß aus den Reihen der SPÖ würde ein Kernstück der Pensionsreform aus Schüssels Amtszeit rückgängig gemacht. Grund für das angestrebte Kippen ist, dass sich vor allem für Frauen die Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bei der Pensionsberechnung besonders negativ auswirkt. Viele Frauen kommen gar nicht auf 40 Arbeits- und Beitragsjahre oder es werden besonders viele Zeiten mit niedrigeren Bezügen oder Einkünften aus Teilzeit einbezogen. Das hat bei Politikerinnen von SPÖ bis ÖVP und bei Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund längst die Alarmglocken wegen einer drohenden Armutsfalle im Alter schrillen lassen. Auch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) warnt vor Problemen nach Teilzeitarbeit wegen der geringeren Pensionen.

Vorschlag für eine Speziallösung für Teilzeitbeschäftigte

Bisher war vor allem eine bessere Anrechnung für Mütter der Kinderbetreuungszeiten während der Karenz als Gegenmaßnahme im Gespräch, um zumindest einen Teil der Pensionseinbußen damit auszugleichen. Stögers Ansatz ist jedoch wesentlich radikaler: "Ich würde die 15 besten Jahre als Basis sehen." Dabei handelt es sich nicht um einen Alleingang: "Das ist jedenfalls Gewerkschaftslinie." Das würde eine Rückkehr zur ursprünglichen Berechnung vor der Pensionsreform der schwarz-blauen Regierung bedeuten. Die Folge wäre, dass Frauen somit eine höhere Eigenpension erhielten.

Der ehemalige Sozial – und Gesundheitsminister hat auch eine Pensionslösung für die zahlreichen Frauen, die Teilzeit arbeiten, parat. Bei diesen könnte für die Pension etwas zusätzlich angerechnet werden. Technisch wäre das machbar, indem in Branchen mit besonders vielen Teilzeitbeschäftigten diese Anrechnung erfolgt. Als Beispiel nennt der SPÖ-Nationalratsabgeordnete aus Oberösterreich den Handel, wo der Anteil der Teilzeitbeschäftigten, großteils Frauen, bei 52 Prozent liegt. Bei diesen wären es möglich, dass die Pensionsbeiträge wie für eine Vollzeitbeschäftigung eingezahlt werden. Mit der Maßnahme soll vor allem eines erreicht werden: "Die Leute sollen eine Pension haben, von der sie leben können."

Man habe immer gesagt, dass die Ersatzrate bei der Pension bei 80 Prozent des früheren Aktiveinkommens liegen solle. Schüssels Pensionsreform 2003 sei ein Angriff auf dieses Ziel. Das betrifft vor allem auch Menschen, die aufgrund der besonderen Anstrengungen und Arbeitszeiten in ihrem Beruf vorzeitig in den Ruhestand gehen oder krankheitsbedingt mit einer Invaliditätspension (Arbeiter) oder Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) in Frühpension gehen. Für diese Gruppe möchte die SPÖ ebenfalls Verbesserungen erreichen. Daher auch der – vorerst gescheiterte – Antrag im Nationalrat. Wer 40 oder 45 Jahre gearbeitet habe, soll keine Abschläge, also Kürzungen der Pension hinnehmen müssen, lautet die Marschroute.

Sonderregelung für Nachtschwerarbeiter und Krankenpflegekräfte

Das betrifft neben den Invaliditätspensionen auch das sogenannte Sonderruhegeld. Dieses erhalten Arbeitnehmer, die zuvor Nacht- und Schichtdienst geleistet haben. Darunter fallen nicht nur Arbeiter etwa in der Eisen- und Stahlindustrie wie in der Voest, sondern unter anderen auch Krankenpfleger oder Berufsfeuerwehrleute. Bei Invaliditätspensionen und beim Sonderruhegeld sollen damit künftig keine Abschläge bei ihrer Pension mehr anfallen. Allerdings wurden Verschärfungen bei den Invaliditätspensionen auch 2014 unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) von der rot-schwarzen Koalition vorgenommen, also lange nach der Pensionsreform unter Schüssel.

Stöger verweist bei den Plänen zur Entschärfung der Pensionsreform auch auf die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt. Während insgesamt die Zahl der Arbeitslosen sinkt, ist sie bei älteren Personen zuletzt leicht angestiegen. 92.000 Menschen über 50 Jahre seien arbeitslos gemeldet, betont der Ex-Minister. Diese würde vielfach verpflichtet, in die frühestmögliche Pension zu gehen. "Da haben wir ein Riesenproblem", erklärt der SPÖ-Nationalratsmandatar.

Fraglich ist, ob sich vor der Nationalratswahl am 29. September im Nationalrat nochmals die Chance ergibt, einen Antrag für eine Pensionsänderung durchzubringen. Denn dafür müsste es einen Antrag zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) geben, bei dem dann ein Abänderungsantrag eingebracht werden könnte.