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E-Card mit Foto wird Pflicht: Personen über 70 sind ausgenommen

Von Karl Ettinger

Politik
© Moritz Ziegler

Verordnung regelt auch Ausnahmen für Bezieher von Pflegegeld ab Stufe vier. FPÖ-Werbevideo hat laut Medienbehörde gegen Gesetz verstoßen.


Wien. (ett/apa) Die Krankenversicherten werden ab dem kommenden Jahr nach und nach eine E-Card mit Foto erhalten. Jetzt legt Sozialministerin Brigitte Zarfl dem Ministerrat an diesem Mittwoch eine Verordnung vor, mit der Ausnahmen festgelegt werden, wie der "Wiener Zeitung" bestätigt wurde. Diese betreffen vor allem ältere Menschen sowie besonders pflegebedürftige Menschen. Ausgenommen sind auch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Die Weichen für die E-Card mit Lichtbild ab dem kommenden Jahr wurden von der ÖVP-FPÖ-Koalition gestellt. Für den Großteil der Versicherten wird dabei automatisch auf vorhandene Fotos für Pass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein zurückgegriffen. In Sozialversicherungskreisen wird erwartet, dass darunter der weitaus größte Teil der E-Cards fällt.

Ausnahme gilt auch bei Spitalsaufenthalten

Von der verpflichtenden E-Card mit Foto werden per Verordnung insbesondere ältere Personen ausgenommen sein. Diese Ausnahme gilt für Personen, die bis spätestens 31. Dezember 2031 dann 70 Jahre alt werden oder schon älter sind. Praktisch bedeutet dies, dass jetzt 58-Jährige oder Ältere von der Fotopflicht auf der E-Card ausgeklammert werden.

Ebenfalls ausgenommen ist ein Teil der Pflegegeldbezieher. Die Ausnahme von der E-Card mit Foto gilt für Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier bis zur Stufe sieben. Vorerst ausgenommen sind auch Personen, die - länger - im Spital sind. Die Ausnahme gilt für die Dauer des Aufenthalts sowie bis zu acht Wochen danach.

Personen, bei denen kein Foto in einer behördlichen Datei vorhanden ist und die auch nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, müssen ein Lichtbild zur Verfügung stellen. Betroffene müssen dabei die Kosten etwa für einen neuen Reisepass bezahlen.

Arzt oder Spitäler müssen die Identität der Patienten mittels E-Card prüfen. Die Sozialversicherung erhält für die schrittweise Umstellung auf E-Cards mit Foto vom Bund pro Jahr bis 2024 maximal 7,5 Millionen Euro.

Die Einführung der E-Card mit Fotos war von der türkis-blauen Bundesregierung mit dem Argument, man wolle Missbräuche verhindern, begründet worden. Die FPÖ hat dafür auch kurz mit einer Kampagne geworben.

Medienbehörde hält "Ali"-Video der FPÖ für diskriminierend

Das hat jetzt ein Nachspiel. Das E-Card-Video der FPÖ, das im Vorjahr für Aufregung sorgte, stellt einen "schwerwiegenden" Gesetzesverstoß dar. Dieser Ansicht ist die Medienbehörde KommAustria in einer Entscheidung, die nun online veröffentlicht wurde. Diese ist aber nicht rechtskräftig, die FPÖ kann dagegen berufen. Die FPÖ müsste die Entscheidung auf FPÖ-TV veröffentlichen.

Die Freiheitlichen hatten das Thema "E-Card-Missbrauch" mit einer Figur namens "Ali", die einen Fes trug, illustriert. Das sei diskriminierend, urteilte die Medienbehörde. Der Clip wurde auf FPÖ-TV für wenige Stunden sowie auf Facebook ausgestrahlt. Richtlinien für audiovisuelle kommerzielle Kommunikation sehen auch ein Diskriminierungsverbot nach Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung.

Die FPÖ hat allerdings die Sicht der Medienbehörde in ihrer Stellungnahme bestritten. Man hätte auch zwei Holzfäller namens Hans und Franz mit Tiroler Hut zeigen können, erklärten die Freiheitlichen.