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Schreddern für Bierlein zulässig

Von Karl Ettinger

Politik

Bundeskanzlerin sieht rechtskonformes Vorgehen bei Datenlöschungen unter Kurz und Kern.


Wien. Das Schreddern von Druckerdateien im heurigen Mai durch einen Mitarbeiter im Kanzleramt noch während der Amtszeit von Bundeskanzler Sebastian Kurz hat im Nationalratswahlkampf die Wogen hochgehen lassen. Jetzt kommt von der amtierenden Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein Entwarnung, auch wenn sie in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage deutlich machte, dass die Beurteilung, ob ein strafrechtliches Verhalten vorliege, nicht ihr obliege. Ein ÖVP-Mitarbeiter hat Dateien unter falschem Namen schreddern lassen. Unter Kurz-Vorgänger Christian Kern waren Dateien offiziell vernichtet worden.

Für das Bundeskanzleramt ist das Löschen von Daten, wie es etwa bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgt ist, legitim. Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, heißt es in mehreren Anfragebeantwortungen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein jetzt im Zusammenhang mit der sogenannten Schredder-Affäre vom Mai.

Im Kanzleramt wurde auch bestätigt, dass die fünf von einem ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz zur Vernichtung gebrachten Festplatten in Druckern beziehungsweise "Multifunktionsgeräten" eingebaut gewesen seien. Beim Regierungswechsel im Dezember 2017 von Kern zu Kurz seien wiederum sieben interne Speicher aus derartigen Geräten "geschreddert" worden.

Auf den internen Speichern hätten sich lediglich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen, heißt es in den Anfragebeantwortungen. Daher könne ausgeschlossen werden, dass es sich um zu archivierende Daten gehandelt habe. Die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, falle nicht in den Vollziehungsbereich der Bundeskanzlerin, wird jedoch in den Antworten Bierleins eingeschränkt.

Laut Kanzleramt waren die Geräte in den Büros von Sebastian Kurz und Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP), deren Festplatten vernichtet wurden, geleast und befanden sich nicht in Bundeseigentum. Die internen Speicher wurden nach dem Ausbau in das Eigentum des Bundes übergeben. Diese "redundanten Daten" seien nicht dem Staatsarchiv zu übermitteln gewesen, sondern mussten vernichtet werden.

Seit Anfang 2017 wurden350 Datenträger vernichtet

Denn eine Löschung dieser internen Speicher sei sowohl im Sinne der Datenminimierung als auch der IT-Sicherheit geboten, stellte Bierlein weiter fest. Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks werden seit dem Frühling 2015 grundsätzlich einer Vernichtung im Wege des Bundeskanzleramtes zugeführt. Größere Einheiten werden dabei aus Sicherheitsgründen außer Haus vernichtet, womit das Unternehmen Reisswolf Österreich GmbH beauftragt werde.

Ebenso wenig ungewöhnlich ist für das Kanzleramt der Zeitpunkt der Vernichtung der Festplatten - nämlich bereits vor dem Misstrauensantrag im Nationalrat gegen das Kabinett Kurz. Amtsübergaben seien in der Regel zeitlich einschätzbar, sodass deren Abwicklung Wochen beziehungsweise Monate im Voraus geplant werden müsse. Auch in diesem besonderen Fall hätte sich dies abgezeichnet, weswegen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Kabinette Kurz und Blümel bestimmt worden sei.

Über den Inhalt der geschredderten Festplatten gab das Bundeskanzleramt keinerlei Auskunft, ebenso wenig über die handelnden Personen. Zur Schredder-Affäre selbst wurde auf die polizeilichen Ermittlungen verwiesen. Auch ein von Anfragestellern vermuteter Konnex zur "Ibiza-Affäre" konnte nicht bestätigt werden. Das Kanzleramt gab aber an, dass seit Anfang 2017 mehr als 350 Datenträger im Haus vernichtet wurden.