Zum Hauptinhalt springen

Teilverzicht auf Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Spitze

Von Karl Ettinger

Politik

Nach dem Ibiza-Video ermittelt die Justiz aber weiter gegen Strache und Gudenus wegen Untreue-Vorwurf.


Wien. In der Ibiza-Affäre gibt es jetzt eine neue, für die FPÖ erfreuliche Entwicklung an der Justizfront. Denn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichtet im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video auf Ermittlungen bezüglich Vorteilsannahme der zurückgetretenen FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus. Es gebe aber "keine einzige Einstellung", betonte ein WKStA-Sprecher am Donnerstag.

Die Causa ist für die FPÖ und ihre frühere Parteispitze damit allerdings nicht ausgestanden. Denn die Ermittlungen der Justiz wegen des Vorwurfs der Untreue laufen weiter.

Wie kam es zum Teilverzicht auf eine Reihe von Ermittlungen und worum geht es dabei? Nach der Prüfung auf Vorliegen eines Anfangsverdachts habe man entschieden, bei einzelnen Anzeigen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verzichten, wurde seitens der Korruptionsstaatsanwalt erläutert. Es gehe dabei um Vorteilsannahme, konkret geforderte Parteispenden zwischen 500.000 und zwei Millionen Euro für künftige Bauaufträge durch Strache sowie die Übersetzung durch Gudenus ins Russische. Weil solche Vergaben im Juli 2017 aber noch gar nicht in deren Aufgabenbereich lagen, sei kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt, heißt es in der Entscheidung der Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Strache und Gudenus führten 2017 Amtsgeschäfte noch nicht

Aus den veröffentlichten Ausschnitten des Ibiza-Videos werde deutlich, dass Strache der vermeintlichen Oligarchin für eine verdeckte Parteispende bzw. den Erwerb von Anteilen an der "Kronen Zeitung" einen Vorteil bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen in Aussicht gestellt habe, erklärte die WKStA. Dies habe er aber nur für den Fall einer künftigen Regierungsbeteiligung getan.

Strache und Gudenus seien als Nationalratsabgeordneter beziehungsweise Wiener Vizebürgermeister damals (am 24. Juli 2017) zwar Amtsträger gewesen. Für das zu beeinflussende Amtsgeschäft seien sie aber nicht zuständig gewesen, "sodass eine Strafbarkeit schon auf der objektiven Tatseite scheitert", wird als Begründung angeführt.

Die WKSt kommt zum Schluss: "Die Forderung einer finanziellen Unterstützung dafür, dass der Täter in die Position des Amtsträgers kommt, verbunden mit dem Versprechen, sich dadurch in der allfällig zu erlangenden Position als Amtsträger beeinflussen zu lassen oder einen allfälligen anderen Amtsträger zu beeinflussen, ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar." Nachsatz: "Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese - allfällige planwidrige - Lücke zu schließen."

Auch weitere Anzeigen wegen Vorteilsannahme gegen FPÖ-Politiker werden nicht weiter verfolgt. Das betrifft etwa FPÖ-Obmann Norbert Hofer, die Generalsekretäre Harald Vilimsky und Christian Hafenecker sowie Ex-Innenminister Herbert Kickl.

FPÖ ist erfreut überdie Entlastung

Keinen Anfangsverdacht sieht die WKStA zudem wegen Beleidigung und übler Nachrede zulasten politischer Mitbewerber, die sich auf unveröffentlichten Teilen des Videos befinden sollen. Einerseits sei dies bloße Spekulation, andererseits wäre dies bereits verjährt, heißt es in der mit 29. August 2019 datierten Entscheidung.

Die FPÖ reagierte erfreut. Dass auf Ermittlungen wegen Vorteilsannahme gegen Strache und Gudenus verzichtet werde, wertete FPÖ-Generalsekretär Vilimsky als positiv. Er sah dies als Bestätigung für die beiden. Dies sei "ein Schlag ins Gesicht derer, die mangels Inhalten das Ibiza-Video für einen schmutzigen Wahlkampf ausnutzen wollten".