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Das identitäre Problem der Polizei

Von Jan Michael Marchart und Werner Reisinger

Politik

Der Innenminister kann sich gegen "identitäre" Beamte nicht wehren. Doch Oberösterreich geht andere Wege.


Wien. Eine rechtsextreme Gesinnung, wie sie die sogenannte Identitäre Bewegung vertritt, ist offenbar kein Ausschlussgrund für den Polizeidienst, wie seit Montag aufgrund einer Anfragebeantwortung von Innenminister Wolfgang Peschorn an die Liste Jetzt bekannt ist. 13 Beamte werden verdächtigt, sich im Dunstkreis der Identitären zu befinden.

Besonders brisant ist dabei, dass bereits im Verfassungsschutzbericht 2014 die Identitären nicht nur als "rechtsextrem" eingestuft wurden. Der Innenminister steht vor einem Dilemma. Der Verfassungsschutz, der seinem Ministerium untersteht, nennt die Identitären den "wesentlichen Träger des modernisierten Rechtsextremismus" in Österreich. Anhänger und Aktivisten der Rechtsextremen aber muss der Innenminister gewähren lassen - was der neurechten Gruppierung zu weiterer Legitimation verhilft. Aus dem Dienst ausschließen könne er derartige Personen nur, wenn eine "Gesetzesverletzung verwirklicht wird", also die Identitären gesetzlich verboten wären. Ebenfalls kein Einstellungshindernis wäre laut Peschorn eine getilgte Verurteilung nach Verbotsgesetz.

Tatsächlich schützt der Artikel 7 der Verfassung ausdrücklich die "ungeschmälerten politischen Rechte" auch der Beamten. Juristen weisen aber demgegenüber auf den § 43 des Beamtendienstrechts hin, wonach auch ein Polizist alles zu unterlassen haben, was das "Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben" gefährden könnte - ein "Gummiparagraf", wie auf Beamtendienstrecht spezialisierte Juristen sagen. Ganz anders geht man offenbar in Oberösterreich mit dem Thema Identitäre in der Beamtenschaft um: Seit Anfang Mai müssen sich Neueinsteiger für sensible Bereiche im Landesdienst einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz unterziehen. Das war eine Reaktion auf eine Spende des Christchurch-Attentäters an Identitären-Chef Martin Sellner.

Keine negativen Ergebnisse

Wer also Radikalisierungstendenzen in jedwede Richtung aufweist, darf nicht im oberösterreichischen Landesdienst arbeiten. "Die Sicherheitsbehörden können durchaus einschätzen, ob etwas extremistisch ist oder nicht", sagt ein Sprecher von Landeshauptmann Thomas Stelzer. "Das ist auch der Vorschlag von unserem Landesjuristen, das so zu machen, daher gehen wir davon aus, dass das rechtlich halten wird." Negative Sicherheitsüberprüfungen in Bezug auf die Identitären habe es seither nicht gegeben.