"Bundestrojaner"
wird weiter behandelt
Speziell was den "Bundestrojaner" betreffe - also die technische Möglichkeit, digitale Nachrichten zu überwachen -, seien auf der Seite beider Parteien im Juni Sachverständige angehört worden, heißt es dazu vom VfGH. Über die Sommermonate sei das Ergebnis dieser Anhörungen erst einmal verarbeitet und geprüft worden, ob nun noch eine dritte Meinung eingeholt wird.
Die grundsätzliche Frage sei, welche technischen Möglichkeiten es gibt und wie diese im Einzelnen gestaltet sind. Kann selektiv auf bestimmte Nachrichten zugegriffen werden oder nur pauschal auf alle? Trifft Zweiteres zu, wäre der Eingriff freilich schwerwiegender. Dass der VfGH in der aktuellen Session entscheidet, ist diesem zufolge "ziemlich wahrscheinlich".
Insgesamt stehen rund 600 Fälle auf dem Programm der Session. Mehr als 500 Verfahren werden voraussichtlich in Kleiner Besetzung von fünf Richtern entschieden - die übrigen, teilweise sehr komplizierten Fälle in "normaler" Besetzung von derzeit 13 Richtern einschließlich des Vizepräsidenten.