Schon seit Jahrzehnten hatten die Vertreter unterschiedlicher Parteien den Begriff zur Sprache gebracht - im Dezember des Vorjahres ist die Kassenfusion unter der damaligen türkis-blauen Regierung schließlich beschlossen worden. Der Protest dagegen war groß: Das sogenannte Sozialversicherungs-Organisationsgesetz führt zu einer Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 mit Beginn 2020. Die neun Gebietskrankenkassen (GKK) und die Betriebskrankenkassen werden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt.

Weiters wird die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) verschmolzen und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur BVAEB fusioniert. Erhalten bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). An die Stelle des Hauptverbands tritt künftig ein verschlankter Dachverband. Einem Gutachten der Wirtschaftsuniversität Wien zufolge soll es Einsparungen von 300 Millionen Euro vor allem in der Verwaltung und im Einkauf bringen. Nach fünf Jahren sollen diese voll wirksam werden.

Verschlechterungen
bei Versorgung befürchtet

Bereits Monate vor dem Beschluss warnten vor allem die Sozialversicherungen und die Sozialpartner vor Verschlechterungen bei der Gesundheitsversorgung. Danach gingen 14 Anträge auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Dessen aktuelle, dreiwöchige Session und damit die Beratungen darüber, ob die gegen die Reform vorgetragenen Bedenken begründet sind, startete unter dem Vorsitz von Vizepräsident Christoph Grabenwarter am 23. September. Am 8. und auch 9. Oktober findet eine öffentliche mündliche Verhandlung "zur weiteren Klärung der Rechtssache" statt, wie es vonseiten des VfGH heißt.

Antragsteller sind die SPÖ-Bundesratsfraktion (über einen Drittelantrag im Bundesrat), die Kärntner, Oberösterreichische, Steiermärkische und Tiroler GKK sowie mehrere Betriebskrankenkassen wie voestalpine Bahnsysteme und Mondi. Auch die Arbeiterkammern Tirol, Vorarlberg und Wien, die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der Betriebsrat der Steiermärkischen GKK, der Seniorenrat und das Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht brachten Anträge ein. Mehrere Versicherte sowie 113 Dienstnehmer, die als "Versicherungsvertreter" in die Verwaltungskörper (Organe) von Sozialversicherungsträgern entsendet worden sind, haben sich ebenfalls an den VfGH gewandt.