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Schuldenbremse ist gestoppt

Von Karl Ettinger

Politik

Kein Beharrungsbeschluss möglich, erst neuer Nationalrat könnte Anlauf nehmen.


Wien. Die Verankerung einer sogenannten Schuldenbremse in der Verfassung ist im Bundesrat zu Fall gebracht worden. Die Mandatare von SPÖ und Grünen haben, wie angekündigt, am Donnerstag in der Länderkammer ihre Zustimmung verweigert, damit hat die notwendige Verfassungsmehrheit gefehlt. Dies wäre für die von ÖVP, FPÖ und Neos knapp vor der Nationalratswahl im Nationalrat beschlossene Schuldenbremse notwendig gewesen, weil in Länderrechte eingegriffen würde und Ländern und Gemeinden fixe Obergrenzen für die Neuverschuldung vorgeschrieben würden.

Damit ist das Vorhaben politisch wohl für längere Zeit vom Tisch. Weil Länderrechte betroffen sind, würde kein Beharrungsbeschluss des Nationalrats genügen. Ein solcher Beharrungsbeschluss ist aber auch so gar nicht mehr möglich, weil die bisherige Gesetzgebungsperiode ausgelaufen ist. "Am Ende der Periode ist alles verfallen", erläutert der Direktor des Instituts für Parlamentarismus, Werner Zögernitz, der "Wiener Zeitung".

SPÖ oder Grüne müssten künftig zustimmen

Das bedeutet, im neugewählten Nationalrat müsste ein neues Gesetzgebungsverfahren dafür beginnen. Allerdings haben sich durch die Wahl am 29. September die Gewichte im Hohen Haus verschoben. ÖVP, FPÖ und Neos verfügen nach dem Absturz der Freiheitlichen dort nicht mehr über eine Verfassungsmehrheit.

Dafür wäre bei einem neuen Anlauf jedenfalls auch die Zustimmung der SPÖ oder der Grünen notwendig. Beide Parteien haben jedoch die Schuldenbremse in der Verfassung vor allem mit dem Argument, dass es sich dabei um eine "Investitionsbremse" handle, abgelehnt und nun gestoppt. Aufrecht ist hingegen seit 2017 eine einfachgesetzliche Schuldenbremse. Demnach darf das Defizit des Bundes höchstens 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen.(red)