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Beamte ohne Kürzung in Pension?

Von Karl Ettinger

Politik

Die SPÖ will eine Ausweitung der begünstigten Pension nach 45 Arbeitsjahren ab 62 erreichen. FPÖ und ÖVP lassen die Kosten einer solchen Sonderregelung durch die Ministerien prüfen.


Arbeitnehmer, Gewerbetreibende und Bauern können ab 1. Jänner kommenden Jahres ohne Abschläge mit 62 Jahren in Frühpension gehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie 45 Beitragsjahre aufweisen und damit 45 Jahre gearbeitet haben. Während diese begünstigte Sonderregelung von Experten scharf kritisiert wurde, weil damit Bemühungen zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters konterkariert werden, gibt es weiter Bestrebungen, den abschlagsfreien Antritt des Ruhestandes ab 62 auch auf die Beamten auszudehnen.

Allerdings ist über den Weg dahin im Vorfeld der Personalvertretungswahlen im Öffentlichen Dienst am 27. und 28. November dieses Jahres eine Auseinandersetzung zwischen SPÖ und FPÖ ausgebrochen. Die FPÖ hat in der Vorwoche im Bundesrat beantragt, dass die jetzige Übergangsregierung vorerst die Kosten einer Ausdehnung der abschlagsfreien Frühpension im öffentlichen Dienst klärt. Der SPÖ geht das nicht weit genug, sie drängt auf eine rasche analoge Regelung auch für Beamte im öffentlichen Dienst und auch bei Bahn und Post. Darüber hinaus sollten auch die Pensionen der Jahrgänge von 1954 bis 1957 mit 45 Arbeitsjahren, die Abschläge hinnehmen mussten, ab 2020 nochmals neu berechnet werden.

FPÖ stimmte im Nationalrat SPÖ-Antrag nicht zu

Die Frühpension ohne Kürzungen ab dem 62. Lebensjahr für Langzeitversicherte nach 45 Jahren ("Hackerregelung") knapp vor der Nationalratswahl ist überraschend am 19. September im Hohen Haus über SPÖ-Antrag gemeinsam mit FPÖ und der Liste Jetzt beschlossen worden. Damit fallen beim Pensionsantritt vor dem gesetzlichen Pensionsalter von 65 Jahren ab Anfang 2020 Kürzungen der Pension bis zu 15 Prozent weg. Die SPÖ wollte schon in der folgenden Nationalratssitzung am 25. September die Ausweitung auf die Beamten durchboxen. Das scheiterte allerdings, weil neben der ÖVP damals auch die FPÖ die Zustimmung verweigerte.

Beim Beschluss des Pensionspakets in der Vorwoche im Bundesrat nahm die SPÖ einen neuen Anlauf für eine Ausweitung. Auch dieser Antrag zielte auf eine sofortige Umsetzung einer abschlagsfreien Pension für Beamte mit 45 Arbeitsjahren, blieb aber in der Länderkammer neuerlich in der Minderheit.

Gleichzeitig brachte die FPÖ aber den Entschließungsantrag ein: Demnach sollen das Sozialministerium und das derzeit für den öffentlichen Dienst zuständige Finanzministerium "prüfen", ob und in welcher Art eine analoge Pensionssonderregelung für Beamte umgesetzt werden könne und welche finanziellen Auswirkungen dies kurz- bis langfristig habe. Für die Freiheitlichen stehen bei einer Ausweitung insbesondere die Polizei, die Justizwache und das Bundesheer im Vordergrund. Die weitere Vorgangsweise bei diesem Thema lässt man im Büro von FPÖ-Bundesparteichef Norbert Hofer offen. "Wir werden einmal schauen, was es kosten würde", wurde der "Wiener Zeitung" erklärt. Erst danach könne es Gespräche geben.

Unterstützung für den FPÖ-Antrag kam von der ÖVP, die mit einem eigenen Antrag von den Ministern in erster Linie Klarheit über die Kosten erhalten möchte. In der ÖVP wird kein Hehl daraus gemacht, dass man über die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension ab 62 Jahren nicht glücklich ist. Das liegt vor allem auch daran, weil diese Möglichkeit vorerst nur von Männern genützt werden kann. Denn für Frauen ist das reguläre Pensionsalter bis 2024 weiter bei 60 Jahren und damit niedriger.

Die SPÖ schießt sich jetzt auf die Freiheitlichen ein. Sie wirft der FPÖ vor, sie betreibe im Vorfeld der Personalvertretungswahlen im öffentlichen Dienst nur "Symbolpolitik", wie ÖGB-Frauenchefin Korinna Schumann kritisierte. "Die FPÖ bekommt Panik", wetterte Sozialsprecher Josef Muchitsch, weil die Beamten "sauer" auf FPÖ und ÖVP seien.

Ausdehnung hätte weitere Zusatzkosten zur Folge

Die Kosten für die bereits beschlossene Begünstigung für Arbeitnehmer, Bauern und Gewerbe ab dem kommenden Jahr werden vorerst mit 50 bis 70 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Finanzminister Eduard Müller hat allerdings zuletzt bereits mehrfach eindringlich gewarnt, die Kosten bei den Beschlüssen im freien Spiel der Kräfte im Parlament zu beachten. Diese sind schon jetzt ein Hauptgrund, warum er nunmehr für 2020 mit einem Defizit von 1,2 Milliarden Euro im Bundesbudget rechnet. Eine Ausweitung der begünstigten Frühpensionslösung auf Beamte nach 45 Arbeitsjahren würde weitere Zusatzkosten verursachen.