Zum Hauptinhalt springen

Doppelstaatsbürgerschaft: Österreich wird zum Außenseiter

Von Simon Rosner

Politik

Immer mehr Länder ermöglichen die Mehrstaatigkeit, Österreich bleibt restriktiv - Auslandsösterreicher wünschen sich diese Option.


Im Jahr 1963 verabschiedete der Europarat einen Vertrag zur "Verringerung der Mehrstaatigkeit". Die Welt war damals eine andere. Die EU hieß EWG und umfasste sechs Mitglieder. Die Niederlassungsfreiheit innerhalb dieser Staatengemeinschaft war damals noch eine Utopie einiger weniger.

Seit 25 Jahren ist sie nun bereits Realität. Millionen haben sich seither in einem anderen EU-Land angesiedelt, und sei es nur vorübergehend zum Studium oder für eine temporäre Arbeitsstelle. Dass sich dadurch Mehrstaatigkeit von ganz alleine ergibt, liegt in der Natur der Sache. In der Regel wird die Staatsbürgerschaft in EU-Staaten "vererbt", daher ist etwa ein Kind einer verheirateten Österreicherin und eines Deutschen automatisch Österreicher - und Deutscher.

Aufregung um türkischstämmige Österreicher

Es ist daher wenig verwunderlich, dass immer mehr der einstigen Vertragspartner aus dem Übereinkommen zumindest teilweise ausstiegen. Nur Österreich und die Niederlande nicht. Diese beiden Länder sind international zu einer Minderheit geworden, wie der Politologe Rainer Bauböck sagt. Er forscht am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz.

Doppelstaatsbürgerschaft entsteht aber nicht nur bei Geburt, sondern auch, wenn eine fremde Staatsbürgerschaft erworben wird, ohne dass die ursprüngliche zurückgelegt werden muss. In immer mehr Ländern ist das möglich, auch Deutschland erlaubt dies innerhalb der EU-Staaten. Österreich nach wie vor nicht.

Und auch für im Ausland lebende Minderheiten ist die Doppelstaatsbürgerschaft ein Thema. In Österreich hat es dazu geführt, dass in umstrittenen (und teilweise revidierten) Entscheidungen türkischstämmigen Österreichern die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, da ihr Name auf einer jedenfalls erratischen Liste stand, wonach sie auch die türkische Staatsbürgerschaft hätten.

Nur 32 Länder sagen "Nein" zur Mehrstaatigkeit

Der Auslandsösterreicher-Weltbund hat nun eine Umfrage präsentiert, wonach rund 65 Prozent der im Ausland lebenden Österreicher ein Interesse daran hätten, die Staatsbürgerschaft jenes Landes anzunehmen, in dem sie leben - aber nur, wenn sie die österreichische nicht abgeben müssen. "Die Rückgabe ist das größte Hindernis", sagt Bauböck.

Für die Freizügigkeit in der EU stellt der restriktive Zugang zur Mehrstaatigkeit kaum ein Problem dar. Unionsbürger sind nach einigen Jahren des Aufenthalts rechtlich gleichgestellt. Demokratiepolitisch ist es ein wachsendes Thema, da durch die Migration innerhalb der EU immer mehr Menschen von demokratischer Partizipation in ihrem Wohnort ausgeschlossen sind. In Österreich sind dies 16, in Wien 30 Prozent.

Es ist auch ein Grund, weshalb sich international die Richtung klar hin zur Liberalisierung bewegt. Rund die Hälfte der Staaten weltweit toleriert Doppelstaatsbürgerschaften. Wie viele solche Bürgerinnen und Bürger in der EU leben, ist allerdings nicht erfasst. Nur 32 Länder weltweit akzeptieren Mehrstaatigkeit nicht oder nur in wenigen Ausnahmen. Auch Österreich ist darunter.

Oft sind es politische Gründe, die dazu führen, dass sich ein Land öffnet. So hat etwa Ungarn der ungarischen Minderheit in der Slowakei die Staatsbürgerschaft angeboten - was allerdings auch zu Verwerfungen zwischen den zwei Ländern geführt hat. Dass die slowakischen Ungarn in großer Zahl Anhänger von Viktor Orban sind, hat bei der damaligen Entscheidung der Regierung vermutlich eine Rolle gespielt.

In Österreich hat sich die verwichene Regierung dem Thema nur in einer Hinsicht angenommen: der Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler. Das hat gleich für gewisse Verstimmungen zwischen Österreich und Italien gesorgt, Türkis-Blau hat das Unterfangen dann auch nicht wirklich weiterverfolgt. Dass bei diesem Vorstoß primär innenpolitische Ziele verfolgt wurden, kann angesichts der Erkenntnisse eines Forschungsprojekts unter anderem von Günther Pallaver der Uni Innsbruck und Max Haller der Uni Graz angenommen werden. Demnach hält nur ein Viertel der befragten Südtiroler diese Möglichkeit für eine gute oder gar sehr gute Idee, die Mehrheit lehnt es ab. Die Zustimmungsraten liegen bei deutschen und italienischen Südtirolern gar nicht so weit auseinander, nur die völlige Ablehnung ist bei italienischen Südtirolern deutlich stärker ausgeprägt. Interessant ist, dass die einzelnen Bevölkerungsgruppen die Auswirkungen auf das Zusammenleben relativ ähnlich bewerten, wobei zwischen 35 und 41 Prozent negative Auswirkungen befürchten.

Auch bei den Auslandsösterreichern scheint sich rechtlich wenig zu bewegen. Österreich ist nicht zuletzt deshalb ablehnend gegenüber einer Doppelstaatsbürgerschaft für Auslandsösterreicher, da man sonst kaum argumentieren kann, warum hier lebende türkischstämmige Österreicher nicht auch die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes haben sollten. Österreich hat vielmehr den Zugang zur Staatsbürgerschaft zunehmend weiter eingeschränkt.

Einen Punkt des Vertrags von 1963 hat Österreich allerdings auch damals nur unter Vorbehalt akzeptiert, nämlich Artikel 3. In diesem verpflichten sich die Staaten, im Fall einer Zurücklegung der Staatsbürgerschaft, keine Gebühren zu verlangen.•