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Nationalrat erkannte Mehrheit für Identitären-Verbot nicht

Politik

Abstimmung auf Entschließung von Liste Jetzt wurde fälschlicherweise als abgelehnt gewertet.


Was liegt, das pickt. Die eherne Regel des Kartendippelns gilt auch im österreichischen Nationalrat. Dieser hatte sich in der letzten Plenarsitzung der abgelaufenen Legislaturperiode zwar mehrheitlich für einen Antrag für ein Identitären-Verbot gestimmt. Doch das fiel niemanden auf. Der Antrag wurde als abgelehnt gewertet. Und da das Ergebnis nicht beeinsprucht wurde, als das amtliche Protokoll zur Einsicht auflag, ist es gültig. Was liegt, das pickt eben.

Aufgefallen war der Fehler der Plattform "Addendum", die für ihr Projekt "Politometer" jede Abstimmung fotodokumentarisch festhält. Bei der Abstimmung am 25. September zeigte sich bei der Überprüfung, dass 70 Abgeordnete dafür und 67 dagegen gestimmt hatte. Die Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller, die den Vorsitz führte, bemerkte dies offensichtlich nicht. "Das ist die Minderheit, abgelehnt", stellte sie fest. Auch den Mandataren fiel die Mehrheit nicht auf.

Rot-blaue Mehrheit war plötzlich keine

Passiert ist das Missgeschick wohl dadurch, dass sowohl SPÖ als auch FPÖ gegen den Antrag der Liste Jetzt stimmten. Es handelte sich um einen Entschließungsantrag, der die Regierung aufforderte, ein Verbot der Identitären Bewegung zu prüfen. Da Rot und Blau in der vergangenen Periode eine bequeme Mehrheit im Nationalrat hatten, wurde offenbar nicht genau gezählt. Tatsächlich waren aber so viele Abgeordnete dieser Fraktionen bei der Abstimmung nicht anwesend, dass es beim Beschluss selbst keine Mehrheit gab.

Unmittelbar danach hatte ein weiterer Antrag der Liste Jetzt sehr wohl Erfolg. Diese Entschließung richtete sich gegen Vereine im Umfeld von ATIB und der Millî-Görüş-Bewegung. In diesem Fall ging die FPÖ auch mit, weshalb sich eine klare Mehrheit ergab – die auch solche erkannt wurde. Ein bis zwei Mal pro Gesetzgebungsperiode kommt es übrigens durchaus vor, dass Ergebnisse in Zweifel gezogen werden und nachgezählt wird, heißt es im Parlament.

Ausräumen könnte man solche Unwägbarkeiten, wenn im Nationalrat eine elektronische Abstimmungsanlage eingeführt würde, wie sie in anderen Staaten längst üblich ist. Die Möglichkeit zur Nutzung einer solchen wurde bereits 1998 in die Geschäftsordnung aufgenommen, eine Verpflichtung jedoch nicht. Die Parteien müssten sich darauf einigen und die Geschäftsordnung entsprechend adaptieren. (sir)