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Im Maßnahmenvollzug ist bald "nicht einmal mehr Notbetrieb möglich"

Von Jan Michael Marchart und Simon Rosner

Politik

Übergangsminister Jabloner legt einen Bericht über die Justiz-Probleme für die kommende Regierung vor. Schon 2020 ist ein Mehrbedarf von 90 Millionen Euro notwendig. Im Strafvollzug herrscht die größte Baustelle.


Nur wenige Wochen, nachdem Justizminister Clemens Jabloner sein Amt übernommen hatte, warnte er bereits vor dem "stillen Tod der Justiz". Schon davor waren die budgetären Engpässe der Justiz in der öffentlichen Debatte angelangt, und sie blieben dort auch während des Wahlkampfes. Fast alle Parteien waren sich darin einig, dem Justizressort künftig mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.

Jabloner hatte angekündigt, seinem Nachfolger oder seiner Nachfolgerin einen "Wahrnehmungsbericht" zu hinterlassen, eine Art Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Bereiche. Dieser liegt nun auf 55 Seiten vor. Es ist eine teils nüchterne Analyse, die mit Zielsetzungen und möglichen Maßnahmen ergänzt wird. Teils ist der Bericht aber auch als eine Art Anklage der vergangenen Jahre zu lesen. Die budgetäre Unterausstattung ist keine neue Entwicklung.

Als Übergangsminister konnte er keine wirksamen Schritte setzen, schreibt Jabloner. Aber immerhin sei es gelungen, die "drohende Zahlungsunfähigkeit" abzuwenden.

Jabloner legt seinen Wahrnehmungsbericht wohl nicht zufällig zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor. Nämlich genau in der Startphase der türkis-grünen Verhandlungen.

Die Justiz wird allerdings zeitnah nicht mehr Geld bekommen. Das Budget wird von der Übergangsregierung fortgeschrieben, heißt es aus dem Finanzministerium. Von einer neuen Koalition vor Weihnachten geht allerdings niemand aus. Die Justiz muss also weiter warten, obwohl sie eigentlich keine Zeit hat.

263.746 Überstundenbei der Justizwache

Schon für das kommende Jahr sei ein Mehrbedarf von 90,6 Millionen Euro nötig, heißt es in dem Papier, "um überhaupt den Status quo aufrechterhalten zu können". In diese Summe sind weitere Investitionen in den Fachdienst, den Maßnahmenvollzug oder höhere Honorare für Dolmetscher und den Sachverständigendienst noch gar nicht eingepreist.

Allein 38,9 Millionen entfallen laut dem Justizminister auf den Strafvollzug, der ein besonderes Problem darstellt. Im Vorjahr sind bei der Justizwache 263.746 Überstunden angefallen, das entspricht einer Jahresarbeitsleistung von rund 157 Vollzeit-Beschäftigten. Vor allem während der Nacht sind die Dienststärken so gering, dass "sicherheitsrelevanten Vorfällen (zum Beispiel Haftraumbrand, Tätlichkeiten) nur äußerst schwer begegnet werden kann".

Gegenwärtig sei der Justizbereich 60 bis 70 Millionen Euro über dem Budget, das ihm das Finanzministerium billigte, heißt es bei einem Hintergrundgespräch von Jabloners Ressort. Die Mehrkosten knabbern bereits an den Rücklagen.

Die internen Einsparungs- und Umstrukturierungsmöglichkeiten sind gemäß dem Papier eher gering. Rund die Hälfte der Ausgaben sind Personalkosten, wobei vielfach Dienstleistungen zugekauft werden und daher gar nicht als Personalausgaben, sondern als Sachkosten erfasst sind. Teilweise sei auch für diese eine Budgetsteigerung notwendig, schreibt Jabloner.

Das "Niedersparen" habe den gerichtlichen Fachdienst, der im Wesentlichen für administrative Tätigkeiten wie Parteienverkehr oder gerichtliche Protokolle zuständig ist, laut Bericht in den vergangenen fünf Jahren um 300 Planstellen gebracht. Das habe die Leistungsfähigkeit der Gerichte "schwer beeinträchtigt, was die Bevölkerung "täglich verspüre". Durch die Personaleinsparungen in Gerichten und Staatsanwaltschaften gebe es "gravierende Qualitätseinbußen und Verfahrensverzögerungen".

Beim Fachdienst habe sich auch die Zahl der Krankenstandstage pro Bedienstetem von 10,14 im Jahr 2010 auf 12,82 im vergangenen Jahr erhöht. Der Anteil der Bediensteten mit Krankenständen sei im selben Zeitraum auch von 74,3 Prozent auf 79,91 Prozent angestiegen.

Jabloner fordert ein Ende des Sparens in der Justiz und 100 neue Planstellen für den Kanzleibereich. 20 Posten empfiehlt er zur "Stärkung der inneren Sicherheit sowie zur Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung von Cybercrime". Das Bundesverwaltungsgericht bräuchte zehn Richter und 40 juristische Mitarbeiter mehr, um die "beträchtlichen Rückstände" von 29.000 Fällen zeitgerechter aufzuarbeiten.

Einen "eklatanten Mangel" im Strafverfahren konstatiert Jabloner außerdem bei Sachverständigen, hier vor allem in der Jugendpsychiatrie, und bei Dolmetschern.

Durch zu geringe Sätze würden sich immer weniger solche Sachverständige zur Verfügung stellen. "Der Sachverständigenmangel hat mittlerweile durchaus besorgniserregende Ausmaße angenommen und kann zu Verfahrensverzögerungen führen", heißt es im Wahrnehmungsbericht. Ähnlich sei es auch bei den Gerichtsdolmetschern.

Auf Personal hofft Jabloner auch im Strafvollzug. Ein spezielles Problem stellt hier vor allem der Maßnahmenvollzug dar. Die Zahl der geistig abnormen zurechnungsunfähigen Straftäter ist in den vergangenen zehn Jahren um 80 Prozent gestiegen. Mit rund 550 Euro pro Tag und Häftling stellt diese Form der Unterbringung die mit Abstand teuerste Form dar (gegenüber 129,78 Euro bei normaler Haft). Eine unter Justizminister Wolfgang Brandstetter initiierte Reform wurde nicht umgesetzt.

"Eine Entlastung des Maßnahmenvollzuges ist dringend erforderlich und unumgänglich", so Jabloner. "In wenigen Monaten ist nicht einmal mehr ein ausreichender Notbetrieb ohne gröbere Qualitätsverluste möglich. Es kommt zu einem überlangen Aufenthalt in den landesgerichtlichen Gefangenenhäusern ohne entsprechende Behandlung. Insgesamt ist festzuhalten, dass ein Zusammenbruch des Systems Maßnahmenvollzug droht, wenn nicht zeitnah gegengesteuert wird."

Bloße Anzeigen werdenMedien nicht mehr bestätigt

Was Jabloner in seiner Zeit als Übergangsminister durchsetzen konnte, war, dass Staatsanwaltschaften in Zukunft das bloße Einlangen einer Anzeige gegenüber Medien nicht mehr bestätigen. Diese wurden hierzulande auch im vergangenen Nationalratswahlkampf gewissermaßen zum Volkssport. Anzeigen führen aber nicht automatisch zu Ermittlungen. Deshalb sollen Medien von der Behörde erst informiert werden, "wenn intern entschieden ist, wie mit der eingelangten Anzeige weiter umgegangen wird". Sprich, erst wenn feststeht, ob eine Ermittlung eingeleitet oder davon abgesehen wird.

Reichlich Kritik aus den Bundesländern brachte Jabloner ein öffentlich gewordener Ministeriumsbericht noch aus der Zeit seines Vorgängers Josef Moser (ÖVP) ein, wonach Bezirksgerichte geschlossen werden sollen. Er habe bereits klargesellt, den Bericht in seiner Amtszeit nicht weiterzuverfolgen. "Ganz abwenden" werde man Schließungen aber nicht können, stellte Jabloner bereits vor einigen Wochen fest. Das Thema werde die nächste Regierung beschäftigen. Es ist nach Jabloners Einschätzung nicht ausgeschlossen, dass die Bezirksgerichte im Finanzausgleich Niederschlag finden. Was übersetzt heißt, dass sich die Länder finanziell an den Bezirksgerichten beteiligen, wenn sie diese weiter haben wollen. Momentan zahlt diese rein der Bund.

Verfassungsdienst soll wieder ins Kanzleramt übersiedeln

Ein besonderer Wunsch Jabloners ist es, dass die neue Regierung den Verfassungsdienst wieder ins Bundeskanzleramt übersiedelt. Der Übergangsminister war von 1978 bis 1989 Beamter dort, weshalb ihm dieser Bereich ein besonderes Anliegen ist. Das Kabinett von Ex-Kanzler Sebastian Kurz hat den Verfassungsdienst dem Justizministerium übertragen. Das habe einen Vorteil gebracht, da die Mitarbeiter des Diensts "in einem fast rein juristischen Biotop arbeiten können", was qualitätsfördern sei. Dennoch gebe es kaum einen anderen Bereich, der "so mit den Aufgaben des Bundeskanzleramtes verbunden ist wie der Verfassungsdienst". Dieser sei auch die gesamte Republik hindurch zentral dort angesiedelt gewesen. Aus Jabloners Sicht sind "die Aufgaben des Verfassungsdienstes (...) nur aussichtsreich, wenn sie von der besonderen politischen Autorität der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers getragen werden".