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Streitfall Bezirksgericht

Von Simon Rosner

Politik

Jabloners Vorschlag einer Beteiligung der Länder stößt bei diesen auf Ablehnung.


Die Aufregung war groß, als knapp nach den Wahlen ein Papier aus dem Justizministerium bekannt wurde, wonach in ganz Österreich 23 von 114 Bezirksgerichten geschlossen werden sollen. Die Bundesländer hatten sich sofort dagegen ausgesprochen, Justizminister Clemens Jabloner beschwichtigte und Vorgänger Josef Moser erklärte, dass dies nie explizit geplant gewesen wäre. Thema erledigt. Nicht ganz.

Jabloner machte schon damals klar, dass man Schließungen "nicht ganz" werde abwenden können. Nun griff er das heikle Thema in seinem Wahrnehmungsbericht erneut auf. Er versucht es mit Sachlichkeit und Empathie gegenüber regionalpolitischen Interessen. Im Bericht heißt es: "Man muss die Situation des Justizministeriums verstehen: Auf der einen Seite erzeugen etwa der Rechnungshof oder das Bundesministerium für Finanzen Druck in Richtung einer sparsamen Organisation. Auf der anderen Seite stehen die regionalen Gebietskörperschaften mit wichtigen und legitimen Argumenten."

Einerseits, andererseits. Die Diskussion, schreibt Jabloner, müsse von der nächsten Regierung in jedem Fall geführt werden. Und weiter: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Wünsche der Länder und Gemeinden nach einer bestimmten Organisation der Gerichte, also von Bundesbehörden, ihren Niederschlag im Finanzausgleich finden werden."

Diese Formulierung ist fast schon ein Superlativ an beamtischer Zurückhaltung. Und doch steckt darin ein recht konkreter Vorschlag, den man auch als Diskussionsgrundlage für die türkis-grünen Koalitionsverhandler interpretieren könnte. Denn das Thema gar nicht zu behandeln, um dem Konflikt mit den Ländern auszuweichen, wird auf Dauer nicht gehen. Vor allem, wenn man Einsparungen in der Verwaltung verspricht. Regionalpolitische Aspekte aber auszuklammern, erscheint auch wenig sinnvoll.

Kann also die Lösung im Finanzausgleich liegen, also an einer finanziellen Beteiligung anderer Gebietskörperschaften? Die aktuelle Periode des Finanzausgleichs, der die Zahlungsströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, läuft noch bis 2021, die kommende Regierung muss aber schon bald neue Verhandlungen dazu aufnehmen.

Gerichteohne Personal

Die Länder reagieren gegenüber der "Wiener Zeitung" jedenfalls bedeutend weniger zurückhaltend als Interimsminister Jabloner in seinem Bericht. "Es können den Ländern nicht generell finanzielle Verpflichtungen für Bundeseinrichtungen übertragen werden", schreibt der Sprecher der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Sie ist derzeit auch Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz.

Klare Absagen kommen auch aus Tirol und Oberösterreich: "Die Organisation der Gerichte ist nicht im Finanzausgleich zu regeln, auch nicht indirekt", sagt Oberösterreichs ÖVP-Landeschef Thomas Stelzer. Und sein Kollege Günther Platter, ebenfalls ÖVP, erklärt: "Aus Tiroler Sicht ist die Struktur der Bezirksgerichte kein Thema für den Finanzausgleich."

Aus den SPÖ-regierten Bundesländern Kärnten und Burgenland klingen die Reaktionen nicht anders. Schließungen kommen für sie ebenso wenig infrage wie das Abwälzen der Finanzierung auf die Länder. Aus dem Büro von Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil heißt es: "Wir sind gegen eine Schwächung des ländlichen Raums."

Auf die Legitimität dieser regionalpolitischen Argumentation weist Jabloner zwar explizit hin. Und sie deckt sich auch mit dem "Masterplan für den ländlichen Raum", den die ÖVP mit der SPÖ beschlossen hatte und mit der FPÖ zu implementieren begann. Der Masterplan sieht eine Dezentralisierung von Bundesbehörden vor. Das Schließen von Bezirksgerichten wäre das Gegenteil. Andererseits sind Verwaltungseinsparungen auch ein Dogma von Türkis-Blau gewesen.

Die kleinteilige Gerichtsstruktur ist jedenfalls ein Relikt aus einer Zeit, als man noch mit Kutschen fuhr. Sie stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1849, wie Jabloner schreibt. Heute würden 64 von gesamt 114 Bezirksgerichten über maximal vier Vollzeitposten verfügen, 27 davon gar nur über zwei. "Krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle bewirken mitunter, dass an einem Gericht niemand mehr anwesend ist", schreibt Jabloner.

Auch die Steiermark will keine Schließungen, sie verweist aber darauf, dass bereits in zwei Etappen die Zahl der Bezirksgerichte in der Steiermark von 34 auf 15 reduziert wurde. "Deshalb besteht kein weiterer Handlungsbedarf." Anderseits bedeutet das auch: Offenbar geht es, wenn man will. In Vorarlberg wurden das Gericht Montafon und Bludenz fusioniert.

Der Gemeindebund bringt einen Gegenvorschlag ein. "Das Justizministerium könnte doch, anstatt die Frage Bezirksgerichte auf die Finanzausgleichsverhandlungen zu vertagen, prüfen, ob die Bezirksgerichte nicht auch als dezentrale Arbeitsplätze für Mitarbeiter des Justizministeriums genutzt werden könnten." Die Bezirksgerichte seien wichtige regionale Arbeitgeber.