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Ansturm auf Altersteilzeit gebremst

Von Karl Ettinger

Politik
Zeit, um in der Arbeit kürzer zu treten?
© stock.adobe.com /Aliaksandr Marko

Nach einem Rekord im Jänner führte eine Verschärfung der Zugangsregeln zu einem Rückgang um rund 1800 Personen. Für die Sozialversicherungen wurde aber zum Personalabbau ein attraktives Altersteilzeit-Sondermodell vereinbart.


Die Altersteilzeit als gleitender Übergang in die Pension ist beliebt. Wegen der steigenden Kosten hat die türkis-blaue Koalition den Zugang seit Beginn des heurigen Jahres erschwert. Altersteilzeit mit reduzierter Arbeitszeit und teilweisem Lohnausgleich mit Zuschuss des Arbeitsmarktservice (AMS) kann seither erst später genützt werden: von Männern ab 59 Jahren; von Frauen, die nach dem 2. Dezember 1964 geboren wurden, ab 56 Jahren und sechs Monaten. Die Effekte der Maßnahme: Während heuer im Jänner mit knapp 45.000 Personen ein Rekord an Personen in Altersteilzeit verzeichnet wurde, ist die Zahl bis Oktober um rund 1800 auf 43.055 gesunken, wie die aktuellen Daten des AMS zeigen.

"Das ist ganz eindeutig so, dass die Anhebung den Zugang zur Altersteilzeit gebremst hat", wurde der "Wiener Zeitung" beim Arbeitsmarktservice erklärt. Allerdings hat die Altersteilzeit im vergangenen Jahr vor der Verschärfung einen Boom erlebt. Die Zahl der Teilnehmer ist von 37.647 im Jänner 2018 auf 43.846 im Dezember hochgeschnellt.

Für die Zunahme der Altersteilzeit in den vergangenen Jahren werden vor allem zwei Gründe genannt: Die Altersteilzeit, die für maximal fünf Jahre in Anspruch genommen werden kann, wird nach der Verschärfung der Regelungen beim Zugang zur Frühpension als Alternative genützt, um mit reduzierter Arbeitszeit schrittweise den Ruhestand anzutreten. Der deutliche Anstieg von Personen in Altersteilzeit wurde besonders nach den Verschärfungen bei der Hacklerfrühpension und der Invaliditätspension im Jahr 2014 registriert. Als zweiter Hauptgrund gilt die demografische Entwicklung, die Zahl der älteren Beschäftigten, die auf das Pensionsalter zugehen, wächst.

Das AMS rechnet heuer mit Kosten von 548 Millionen Euro

Deswegen sind in den vergangenen Jahren die Kosten für die Zuschüsse zur Altersteilzeit gestiegen. Allein für heuer hat das AMS die Aufwendungen mit 548,5 Millionen Euro veranschlagt. In Summe machen die Ausgaben für die Altersteilzeit seit dem Jahr 2000 bisher 6,5 Milliarden Euro aus. Für die kommenden fünf Jahre ab 2020 wird vom AMS mit weiteren Kosten von 1,14 Milliarden Euro gerechnet.

Grundsätzlich muss bei der Altersteilzeit die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent vermindert werden, für einen Teil gibt es einen Zuschuss als Lohnausgleich. Es gibt zwei Modelle: eine kontinuierliche Reduktion der Arbeitszeit oder ein Blockmodell mit Arbeits- und anschließender bezahlter Freizeitphase. Bei letzterer muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Gerade das Blockmodell ist von Experten kritisiert worden, weil es praktisch einen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben ermöglicht.

Ab Jänner kommenden Jahres wird als Folge des Beschlusses der ÖVP-FPÖ-Koalition die Nutzung der Altersteilzeit nochmals verschärft. Für Männer liegt das Zugangsalter dann bei 60 Jahren.

Vor dem Hintergrund, dass für ASVG-Versicherte die Altersteilzeit erschwert wurde, sorgt eine attraktive Altersteilzeitlösung für Mitarbeiter der Sozialversicherungen für besonderes Aufsehen. Eine entsprechende Vereinbarung ist von Arbeitnehmervertretung und Dienstgebern in der Sozialversicherung abgeschlossen worden. Ein entsprechender Bericht der "Presse" wurde bestätigt. Damit sollen die von der ÖVP-FPÖ-Koalition im Zuge der Fusion von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger angekündigten Einsparungen von 30 Prozent der Mitarbeiter im Verwaltungsdienst durch natürlichen Abgang bewerkstelligt werden. Von insgesamt rund 28.000 Beschäftigten in der Sozialversicherung sind 16.000 im Verwaltungsdienst tätig.

In der Sozialversicherung für Mitarbeiter ab 54 Jahren

Gemäß Vereinbarung besteht für weibliche wie männliche Beschäftigte ab 54 Jahren die Möglichkeit, die geblockte Variante der Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Voraussetzung dafür sind 25 Dienstjahre, dann wird 75 Prozent des Bezugs bezahlt, nach 30 Dienstjahren gibt es 80 Prozent des Bezugs. Sowohl im Hauptverband der Sozialversicherungen als auch von Michael Aichinger, Zentralbetriebsrat in der Sozialversicherung von der Gewerkschaft der Privatangestellten, erklärten der "Wiener Zeitung", dass es anders als bei der allgemeinen Altersteilzeit keine AMS-Mittel als Zuschuss gebe. Der Unterschied zur AMS-Altersteilzeitregelung sei auch, dass der Posten in der Sozialversicherung eingespart werden müsse, während sonst eine Ersatzkraft einzustellen sei.

Die vereinbarte Blockregelung in der Sozialversicherung erlaubt es aber auch, dass nach einer Arbeitsphase von drei Jahren mit 57 Jahren die Freizeitphase anschließt und jemand bis zu elf Jahre in Altersteilzeit ist. Für Gewerkschafter Aichinger ist das nur theoretisch möglich, weil der Dienstgeber dem zustimmen müsse. Im Hauptverband der Sozialversicherung wird betont, es diene dazu, dass es im Gesamtsystem zu Einsparungen bei Personalkosten kommt. In der neuen Österreichischen Gesundheitskasse wird betont, Altersteilszeit werde nur genehmigt bei Posteneinsparungen. Es müsse auch für Versicherte Einsparungen bringen.