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Bis 2024 ein Leistungsspektrum beim Arzt

Von Karl Ettinger

Politik

Die Gesundheitskasse strebt bundesweit den gleichen Versorgungsauftrag für Patienten an.


Für die Versicherten und Patienten bei den Arbeitnehmern soll der Start der neuen Gesundheitskasse ab dem Jahreswechsel möglichst reibungslos ablaufen. Die E-Card kann wie bisher benutzt werden. Die Vorkehrungen für die Fusion der neun Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen mit 1. Jänner des neuen Jahres sind getroffen. Österreichweit werden Leistungen wie die Bezugsdauer des Krankengeldes für 7,2 Millionen Versicherte vereinheitlicht.

Aber völlig gleiche Leistungen für alle gibt es vorerst beim Besuch eines Kassenarztes noch nicht. Grund dafür ist, dass mit den Ärztekammern als Vertragspartner in den Bundesländern von den Gebietskrankenkassen differierende Verträge zum Leistungskatalog abgeschlossen wurden und laufen. Diese Verträge können auch nach Kassenfusion nicht einseitig von der Gesundheitskasse mit einer Änderung der Satzung oder der Krankenordnung neu geregelt werden.

Der Generaldirektor der neuen österreichischen Gesundheitskasse, Bernhard Wurzer, betont im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", dass dem Grunde nach das Leistungsspektrum bei Kassenärzten schon jetzt "relativ gleich" sei. Unterschiede gebe es aber bei der einen oder anderen Spezialleistung bei Ärzten. Ein völlig einheitliches Leistungsspektrum müsse das Ziel sein.

"Die Honorierung kann unterschiedlich sein"

"Festgelegt werden muss, dass der Versorgungsauftrag gleich ist", betont der Generaldirektor der Gesundheitskasse. Das bedeutet, dass österreichweit für Versicherte beziehungsweise Patienten bei Kassenärzten die gleichen Möglichkeiten für die Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Egal ob nun beim praktischen Arzt, beim Augenarzt oder bei einem Kinderarzt.

Die Verhandlungen über einen Gesamtvertrag und über den bundesweiten Leistungskatalog ist mit der Ärztekammer zu führen. Wurzer stellt aber klar: "Die Honorierung kann durchaus auch unterschiedlich sein." Mit der unterschiedlichen Honorierung sollen auch Kassenstellen in bestimmten Regionen attraktiver gemacht werden.

Wie lange es bis zu einem Abschluss dauere, sei naturgemäß Verhandlungssache. Wurzer möchte jedenfalls mit Pilotprojekten beginnen. Ziel sei bis zum Ende der Amtsperiode, das wäre 2024, einen Abschluss mit der Ärztekammer über Versorgungsauftrag und Leistungsspektrum zu haben.

In der Ärztekammer wurden jedenfalls bereits Vorbereitungen für die Verhandlungen mit der Gesundheitskasse über einen neuen bundesweiten Leistungskatalog für alle Kassenärzte getroffen. Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte hat das Papier als "zukunftstaugliche" Verhandlungsgrundlage für alle medizinischen Fächer beschlossen und sieht dies als ihren Beitrag zur Kassenreform.

Ärztekammer fixiert Plan für neuen Leistungskatalog

Mit dem neuen, einheitlichen Leistungskatalog will die Ärztekammer vor allem auch den Entwicklungen der modernen Medizin Rechnung tragen, wie der Vizepräsident der Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, betont. Den Versicherten und Patienten solle damit bei Bedarf das Gleiche angeboten werden, Kassenleistungen würden damit nicht mehr länger von der jeweiligen Wohnadresse abhängig sein, erläutert er.

Details zum neuen Leistungskatalog für alle Kassenärzte möchte die Ärztekammer erst im Jänner bekanntgeben. Als ein Beispiel für künftige einheitliche Kassenleistungen wird von der Ärztekammer das Vorbild der fusionierten Kassen der Gewerbetreibenden und Bauern angeführt. Dort sei mit der Zusammenlegung der sogenannte "Junior-Check", eine Gesundenuntersuchung für Kinder und Jugendliche, von der bisherigen gewerblichen Sozialversicherungsanstalt übernommen worden.

In anderen Bereichen wurden die Weichen für österreichweit gleiche Leistungen für alle 7,2 Millionen versicherte Arbeitnehmer zum Start der fusionierten Gesundheitskasse bereits gestellt. Der Überleitungsausschuss hat beschlossen, dass das Krankengeld ab Jänner des neuen Jahres in allen Bundesländern für eine maximale Dauer von bis zu 78 Wochen statt wie bisher bis zu 52 Wochen lang ausbezahlt wird. Die Harmonisierung der Leistungen sieht unter anderem auch vor, dass in der Gesundheitskasse den Patienten keine Selbstbehalte bei Krankentranporten verrechnet werden. Für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird der maximale Betrag einheitlich mit 1342 Euro festgelegt, bei Rollstühlen mit maximal 3580 Euro. Darüber hinaus wird die bisher in den Bundesländern unterschiedlich geregelte Bewilligungspflicht für CT- und MRT-Untersuchungen bis Ende 2021 ausgesetzt.

Für die Versicherten besonders wichtig ist: Es wird mit der Gesundheitskasse eine österreichweit einheitliche Telefonnummer geben. Diese lautet 05 0766-0. Darüber hinaus wurden für den Start der Gesundheitskasse rund 18.800 Formulare vereinheitlicht, 19.700 Mail-Adressen umgestellt sowie 400 Texte für Telefonansagen geändert.