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Niedrigere Krankenkassenbeiträge für Selbständige und Bauern

Von Karl Ettinger

Politik

Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen werden durch Sozialversicherungsbonus entlastet. Aus 21 werden 5 Sozialversicherungsträger.


Wien. Die meisten Diskussionen und das meiste Aufsehen hat zwar die Sozialversicherungsreform ausgelöst. Ab Beginn des neuen Jahres werden damit aus bisher 21 Sozialversicherungsanstalten 5 Träger. Es kommt aber auch bei den Krankenversicherungsbeiträgen zu Änderungen für Versicherte.

Davon profitieren 2020 insbesondere Bauern und Gewerbetreibende. Als Teil eines Entlastungspakets haben nämlich ÖVP und FPÖ nach dem Platzen der türkis-blauen Bundesregierung noch vor der Nationalratswahl im September beschlossen, dass bei diesen beiden Gruppen die Krankenversicherungsbeiträge um 0,85 Prozentpunkte von 7,65 auf 6,8 Prozent gesenkt werden.

Ebenfalls eine Entlastung kommt bei Arbeitnehmern zum Tragen. Im Gegensatz zu Bauern und Gewerbe allerdings nur bei Geringverdienern. Bis zu einem Jahreseinkommen von 15.500 Euro macht die Entlastung maximal 300 Euro aus. Bei Einkommen zwischen 15.500 und 21.500 gibt es eine Einschleifregelung bei der Entlastung. Diese kann im Gegensatz zu Bauern und Selbständigen in Form eines Sozialversicherungsbonus allerdings erst im Nachhinein geltend gemacht werden, für das Jahr 2020 somit im Jahr 2021.

Erstmals werden E-Cardsmit Foto ausgegeben

Für die Sozialversicherten läuft im kommenden Jahr noch eine weitere Neuerung an. Erstmals werden dann die neuen ausgegebenen E-Cards mit Foto verschickt. Diese Umstellung erfolgt sukzessive mit Ablauf der bisher gültigen elektronischen Sozialversicherungskarten.

Die Neuorganisation der Sozialversicherung bringt nicht nur die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab 2020. Daneben gibt es künftig vier weitere Sozialversicherungsträger: Die Sozialversicherungsanstalten der Gewerbetreibenden und der Bauern werden zu einem Träger (SVS) zusammengelegt. An die Beamtenversicherung wird nunmehr die Versicherungsanstalt der Eisenbahner angegliedert. Die Pensionsversicherungsanstalt und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt bleiben bestehen. Statt dem bisherigen Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird ein abgespeckter Dachverband eingerichtet.(ett)