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Die Grenzen der Sicherungshaft

Von Jan Michael Marchart

Politik

Menschenrechtsexperte Manfred Nowak sieht die türkis-grünen Vorhaben mit der Schubhaft bereits erfüllt.


Fast drei Stunden und neun Minuten waren beim grünen Bundeskongress vergangen, als Jennifer Kickert, Mitglied des grünen Parteipräsidiums, auf das Mikrofon neben sich griff, damit die leichte Aufregung auf der Bühne nicht zu hören war. Der Floridsdorfer Grünen-Politiker Alexander Polansky war offenbar verärgert heraufgeeilt und schoss sich auf einen Kollegen ein. Zuvor wollte er von den Verhandlerinnen wissen, ob sich die Grünen "innerhalb oder außerhalb" des Koalitionspakts dazu verpflichtet hätten, eine Verfassungsänderung für eine Sicherungshaft mitzutragen. Das Präsidium entgegnete Polansky nur, dass dieser die dreistündige Infoveranstaltung vor dem Kongress für solche Fragen hätte nutzen sollen.

Dabei scheint hier selbst innerkoalitionär noch nicht alles klar zu sein. Für die Grünen ist die türkise Forderung nach einer Sicherungshaft für potenzielle Gefährder ein sensibles Thema. Als Ex-Innenminister Herbert Kickl nach einer tödlichen Messerattacke eines türkischen Asylwerbers (gegen den zehn Jahre zuvor wegen krimineller Taten ein Aufenthaltsverbot erlassen wurde) in Dornbirn im vergangenen Jahr eine Sicherungshaft für "gefährliche Asylwerber" forderte, liefen die Grünen dagegen Sturm. Nun steht diese im Koalitionsprogramm. Der Juniorpartner verhandelte, dass die Sicherungshaft verfassungs- und unionsrechtskonform sein sowie im Einklang mit der EU-Menschenrechtskonvention stehen muss. "Da gibt es mehr Einschränkungen, als dass irgendetwas aufgemacht wird", sagte der grüne Parteichef Werner Kogler am Sonntag in der "ZiB2". Die Sicherungshaft solle nicht nach der Gesinnung, sondern "aufgrund von Tatsachen" und in Abstimmung mit unabhängigen Richtern erfolgen. Die Umsetzung hält Kogler für "juristisch sehr schwierig". Nun seien die Experten am Zug.

Außerhalb der Schubhaft wird es verfassungswidrig

Der Jurist und Grünen-Mitverhandler Georg Bürstmayr stellte für die Grünen klar, dass mit der ÖVP nicht vereinbart worden sei, die Verfassung für eine Sicherungshaft zu ändern. Ob dies notwendig sein wird, darauf ging ÖVP-Chef Sebastian Kurz in Interviews nicht ein. Kurz meinte bloß, dass die Sicherungshaft "in aller Ruhe" umgesetzt werde. Diese sei in 15 anderen EU-Staaten üblich.

Was ist nun möglich? Einer, der es wissen muss, ist der Menschenrechtsexperte der Universität Wien, Manfred Nowak. Er meint, dass das, was die Regierung hier in Anlehnung an die "EU-Aufnahmerichtlinie" umsetzen möchte, in Österreich in Form der Schubhaft bereits machbar sei. Konkret dürfte es Türkis-Grün um den Artikel 8, Absatz 3(e) gehen, wonach Asylsuchende in Haft genommen werden können, "wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist".

Dies ist laut Nowak seit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 in Form der Schubhaft umgesetzt. Konkret heißt es im Gesetz: "Die Anordnung der Schubhaft (...) soll demnach möglich sein, wenn (...) vom Aufenthalt des Fremden eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ausgeht." So sei laut Nowak aber nur vorzugehen, wenn die Abschiebung einer Person beabsichtigt ist oder ein Verfahren gegen sie läuft. Der Europäische Gerichtshof habe in einem Verfahren gegen die Niederlande 2016 festgestellt, dass eine Haft nach der EU-Aufnahmerichtlinie nur möglich sei, wenn ein Ausweisungsverfahren im Gange ist, sagt Nowak. "Es gibt keinen Grund, darüber hinaus zu gehen." Der türkische Asylwerber in Dornbirn hätte nach geltendem Recht festgenommen werden können. Die Regelungen in anderen EU-Ländern hießen zwar anders, aber sie entsprechen inhaltlich einer Schubhaft, so Nowak.

Außerhalb der Schubhaft gebe es keine Präventivhaft, die verfassungskonform wäre, sagt Nowak. Ausnahmen seien die Verwahrungs- und Untersuchungshaft nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Varianten seien nur möglich, wenn die Person verdächtig ist, bereits eine strafbare Handlung begangen zu haben, oder um die Person daran zu hindern, eine solche zu begehen. Die Haft müsse in unmittelbaren Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen. "Menschen in eine Sicherungshaft zu stecken und nicht auf die Strafrechtsschiene zu bringen, die also nur gefährlich erscheinen, das widerspricht nicht nur der Menschenrechtskonvention, sondern auch dem Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit", sagt Nowak. Das sei man aus Diktaturen gewöhnt, nicht aber von demokratischen Verfassungsstaaten wie Österreich.

Für eine reine Präventivhaft müsste nicht nur die persönliche Freiheit in der Verfassung geändert werden, sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention. "Das geht aber nicht, das ist ein völkerrechtlicher Vertrag." Da müsste Österreich, wie Kickl es wollte, aus der Konvention austreten - und dann aus dem Europarat und der EU. Ein Bestreben von Türkis-Grün, die Verfassung dahingehend zu ändern, erkennt Nowak nicht.