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Kommt die "Ehe light"?

Von Simon Rosner und Petra Tempfer

Politik

Die Regierung will die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft wieder stärker voneinander trennen.


Es war ein langer Kampf um Gleichstellung bei der Ehe, der erst vor zwei Jahren entschieden wurde. Und zwar nicht politisch, sondern juristisch. Erst durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist es gleichgeschlechtlichen Paaren möglich gemacht worden, tatsächlich zu heiraten. Zuvor hatte die Politik nur die Möglichkeit einer Eingetragenen Partnerschaft geschaffen.

Zwischen den beiden Rechtsinstituten, jenem der Ehe und der Partnerschaft, wurden vom Gesetzgeber etliche Unterschiede gemacht. "Reine Boshaftigkeiten", nennt sie Rechtsanwalt Helmut Graupner, der sich seit Jahren um die Gleichstellung homosexueller Paare im Familienrecht verdient gemacht hat. "Es waren lauter Dinge, die keinen Sinn ergeben haben, sondern erniedrigend und benachteiligend waren." Das befand dann auch das Höchstgericht, das in einem Kanon diverser Entscheidungen über die Jahre die beiden Rechtsinstitute anglich - bis nur mehr so wenige vorhanden waren, dass eine Trennung juristisch nicht mehr aufrechtzuerhalten war.

Nun wurde im Regierungsprogramm vereinbart, dass das Familien- und Eherecht "weiterentwickelt" werden soll, um es den "heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Unter anderem durch Herausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft". Doch wieder eine Trennung? Gar ein Schritt zurück?

Geplant ist wohl tatsächlich eine "Weiterentwicklung", nämlich zwei unterschiedliche Rechtsinstitute, die hetero- sowie homosexuellen Paaren gleichermaßen offenstehen. Bis zum VfGH-Entscheid durften heterosexuelle Paare auch keine Eingetragene Partnerschaft eingehen, das hat sich geändert. Und das wird auch in Anspruch genommen, wie 260 Verpartnerungen verschiedengeschlechtlicher Paare 2019 allein in Wien beweisen.

Graupner befürwortet daher auch den Vorstoß der Regierung: "Es würde die Wahlfreiheit erhöhen, wenn man es den Paaren überlässt, ob sie lieber eine lockere oder festere Verbindung wollen." Ein Vorreiter wäre Österreich nicht, Frankreich kennt seit 1999 den "Zivilen Solidaritätspakt", der von Beginn an auch heterosexuellen Paaren offenstand. Rund 96 Prozent der rund 190.000 Partnerschaften pro Jahr werden von heterosexuellen Paaren geschlossen, geheiratet wird in Frankreich nur wenig öfter, nämlich 230.000 Mal.

"Ehe light" alsVorstufe in Frankreich

Die Zahl der Hochzeiten ist aber stabil, sie geht nicht zulasten der Verpartnerungen zurück. Auch das ist eine Erkenntnis aus Frankreich. In den meisten Fällen sei das eine Vorstufe, eine Art "Ehe light", erzählt Graupner. "Es wertet die engere Bindung einer Ehe auf", sagt Graupner, der auf die Antike verweist: "Im alten römischen Recht gab es auch eine auflösliche und eine unauflösliche Ehe."

Laut Regierungsprogramm sollen bei der geplanten Trennung der beiden Rechtsinstitute Regelungen wie "Zweck der Ehe, Mitwirkungspflichten, gemeinsames Wohnen, Unterhaltszahlungen, Pensionssplitting und das Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden". In Frankreich etwa kann der Solidaritätspakt jederzeit und auch einseitig aufgekündigt werden, das ist bei der Eingetragenen Partnerschaft in Österreich nicht der Fall. Die Unterhaltspflicht endet in Frankreich auch mit dem Ende des Paktes, es gibt keine solche Pflicht über das Ende dieser "Ehe light" hinaus.

Im Regierungsprogramm ist der "Schutz der schwächeren Partnerin bzw. des schwächeren Partners" festgeschrieben. Es ist daher fraglich, ob Türkis-Grün bei der Frage von Unterhaltszahlungen so weit gehen wird wie Frankreich. Graupner weist aber darauf hin, dass so ein Passus auch die Unabhängigkeit stärke, während eine Unterhaltspflicht nach der Trennung einen Anreiz darstelle, sich in die finanzielle Abhängigkeit der Partnerin oder des Partners zu begeben.

Doppelzimmerdarf verweigert werden

In anderen Punkten sind Homosexuellenvertreter wie das Rechtskomitee Lambda, dem Graupner als Präsident vorsteht, vom Regierungsprogramm - und vor allem den Grünen - aber enttäuscht. "Menschen dürfen weiterhin legal wegen ihrer sexuellen Orientierung aus Taxis, Kaffeehäusern, Restaurants und anderen Lokalitäten geworfen werden", kritisiert das Rechtskomitee Lambda. Auch Hotelzimmer respektive Doppelzimmer dürften ihnen weiterhin verweigert werden. In fast allen Staaten Europas sei im Gegensatz zu Österreich Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auch außerhalb des Arbeitsplatzes ausdrücklich verboten - darunter in Staaten wie Ungarn, Polen, Tschechien und Albanien.

Schutz nuram Arbeitsplatz

Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz regelt den Schutz vor Benachteiligungen außerhalb der Arbeitswelt lediglich aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit. Der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ist laut Bianca Schrittwieser von der Arbeiterkammer Wien im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz festgehalten. Sexuelle Orientierung, Alter, Religion oder Weltanschauung sind in Österreich außerhalb der Arbeitswelt somit nicht geschützt.

Am Arbeitsplatz ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung in den europäischen Rechtsvorschriften verankert. In Österreich erfolgte die Umsetzung laut Schrittwieser im Wesentlichen im Gleichbehandlungsgesetz respektive Bundesgleichbehandlungsgesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz.

Einer im Vorjahr durchgeführten Sora-Studie zufolge weisen Schwule, lesbische oder bisexuelle Befragte gegenüber heterosexuellen Befragten jedenfalls eine mehr als dreimal so hohe Wahrscheinlichkeit auf, eine Schlechterbehandlung zu erleben. 37 Prozent der homosexuellen Befragten führen ihre Schlechterbehandlung auf ihre sexuelle Orientierung zurück.

"Die Grünen haben kein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erreicht", sagt auch Moritz Yvon von der Homosexuellen Initiative Hosi. Zudem hätte er sich ein Verbot "medizinisch unnötiger Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen und ein freies Namensrecht für Transgender-Personen" gewünscht.