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Zumutbarkeit gilt für alle, nicht nur für Geflüchtete

Von Jan Michael Marchart

Politik

Neo-Integrationsministerin Raab will, dass Asylberechtigte für einen Job von Wien nach Tirol ziehen.


Es ist nicht lange her, dass die ehemalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein von den Freiheitlichen erwerbslose Asylberechtigte zur Arbeit zwingen wollte. "Entweder ich qualifiziere diese Asylberechtigten, oder ich setze sie verpflichtend ein", sagte sie der "Kronen Zeitung". Hartinger-Klein hatte auch schon einen Plan für ihren Einsatz. "Als Erntehelfer oder im Kampf gegen Borkenkäfer." Die Folge war Entrüstung.

Einen solch spitzen Vorschlag äußerte die designierte Integrationsministerin Susanne Raab vergangenen Donnerstag zwar nicht. Aber die ÖVP schreibt auch in einer Koalition mit den Grünen explizit den etwa 31.000 erwerbslosen Geflüchteten (19.300 entfallen auf Wien) "Aufholbedarf" beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu. Raab sagte zur Überraschung von einigen Grünen zu "Österreich", dass sie die Zumutbarkeitsgrenze bei der Jobsuche für Asylberechtigte ausbauen möchte. Bei den Regierungsverhandlungen sei dies kein Thema gewesen. Als fixes Projekt sieht man dies auch auf türkiser Seite derzeit noch nicht. Im Arbeitsprogramm heißt es aber, dass "die Mobilität vor allem von Asylberechtigen am Arbeitsmarkt und in der Lehre stärker zu fördern sei". Das heißt laut Raab, dass der afghanische Flüchtling aus Wien künftig für eine Kochstelle nach Tirol ziehen soll. Als Unterstützung ist eine bessere überregionale Vermittlung des Arbeitsmarktservice (AMS) angedacht.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck war das Regelwerk der Zumutbarkeit schon in der Vorgängerregierung ein Dorn im Auge. Denn der Fachkräftemangel ist vor allem ein regionales Problem. Während Köche in Wien erwerbslos sind, wird im Westen händeringend nach eben diesen gesucht. Die Übersiedlung von Ost nach West ist aber oft aus familiären Gründen oder wegen Aufenthaltspflichten von Minderjährigen ein Problem. Schramböck sah vor allem bei jungen Menschen die fehlende Mobilität nicht ein. In dieselbe Kerbe stößt nun Raab.

Dem Arbeitsrechtler Walter Pfeil von der Universität Salzburg ist es zunächst einmal wichtig, zu betonen, dass Verschärfungen nur gegen Asylberechtigte "eine unzulässige Diskriminierung" darstellen. Wenn, dann müssten die Zumutbarkeitsregeln für Österreicher und Asylberechtigte gleichermaßen verändert werden. Die allermeisten erwerbslosen Geflüchteten würden zudem nicht Arbeitslosengeld, sondern Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen.

Das ist relevant, weil hier die Zumutbarkeitsregeln "auf einem sehr niedrigen Level sind", sagt Pfeil. Asylberechtigte in der Mindestsicherung hätten keinen Berufsschutz und könnten auch nicht darauf plädieren, dass der vorherige Job besser bezahlt worden sei. "Die müssen grundsätzlich alle Tätigkeiten annehmen", sagt Pfeil. "Mit einer beliebigen Mobilität aber natürlich auch nicht." Etwa aufgrund von Familienpflichten. Sanktionen in Form von Leistungskürzung bis zum -entzug gebe es schon jetzt. Die Sperren des Arbeitslosengeldes haben zuletzt auch aufgrund der verstärkten überregionalen Vermittlung des AMS zugenommen. Mehr Druck könnte diese Entwicklung verschärfen.

"Das ist schon ein bisschenein Arbeitszwang"

Man könnte die Kriterien für Arbeitswilligkeit im Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetz zwar durchaus noch strenger formulieren, sagt Pfeil. Aus Sicht des Arbeitsrechtlers stellt sich hier dennoch die Frage, ob es etwa Sinn macht, einen Asylberechtigten 300 Kilometer für eine Kochstelle zu versetzen? Von einem ledigen jungen Menschen könnte man vielleicht mehr Mobilität einfordern. "Aber das hat nicht wirklich mit Integration zu tun, das ist schon ein bisschen ein Arbeitszwang, in dem Sinn, dass du jede schlecht bezahlte Stelle annehmen musst, wo immer sie ist", sagt Pfeil.

"Sozialpolitisch könnte der Druck auf Asylberechtigte, für einen Job das Bundesland zu wechseln, ebenfalls Folgen haben, wenn ich für die im Gastgewerbe ohnehin schon schlecht bezahlten Menschen dann noch eine Konkurrenz schaffe, die gezwungen ist, noch schlechtere Bedingungen zu akzeptieren." Das sei in der Debatte um Geflüchtete immer unter den Tisch gefallen: Wenn die Standards nach unten gedrückt werden, dann treffe das auch die Österreicher.

Positiv hebt Pfeil den Punkt hervor, dass im Zuge der Zumutbarkeitsreform die Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden pro Woche bei entsprechenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten erhöht werden soll. Dafür plädierte AMS-Chef Johannes Kopf schon 2014, weil es 16-Stunden-Jobs kaum gebe. Von grundsätzlich strengeren Regeln bei der Zumutbarkeit erwartete er sich damals wenig. "Betriebe stellen nur Leute ein, die wirklich wollen."