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Zwei Bundesländer reparieren Sozialhilfe

Von Karl Ettinger und Jan Michael Marchart

Politik

Nach Oberösterreich korrigiert auch Niederösterreich seine Regelung, die auf die türkis-blaue Regierung zurückgeht. Der Bezug wird nicht mehr an die Sprachkenntnisse geknüpft und die Staffelung bei Kindern wird flacher.


Es war ein richtungsweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Eines, das viele Experten vorhergesehen hatten. Mitte Dezember kippte das Höchstgericht Kernelemente der Sozialhilfe der türkis-blauen Vorgängerregierung. Aufgehoben wurde die Verknüpfung der Höhe der Sozialhilfe mit Deutschkenntnissen. Aber auch die Höchstsätze für Kinder wurden als verfassungswidrig deklariert, weil die Regelung dazu führen könne, "dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist", so das Urteil des Verfassungsgerichtshofs.

Niederösterreich war eines jener Bundesländer, das die neue Sozialhilfe, die am 1. Juni vergangenen Jahres in Kraft trat, besonders rasch umgesetzt hat. Diese sei schließlich in Wahrheit in Niederösterreich erfunden worden, sagte der ÖVP-Landtagsabgeordnete Anton Erber damals noch recht vollmundig. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs musste die Sozialhilfe dort nun korrigiert werden.

Den neuen Antrag stellte ÖVP-Landtagsklubchef und Wiener Neustädter Bürgermeister Klaus Schneeberger am Dienstag vor. Die Anpassungen sollen rückwirkend mit Jahresbeginn gelten.

Für die Kinder bleibt es demnach zwar bei einer gestaffelten Höhe der Sozialhilfe. Allerdings fällt diese Staffelung flacher als bei der bisherigen Lösung aus. Sie macht nun für das erste Kind 25 Prozent der Summe für Alleinstehende aus und beträgt damit 229,34 Euro. Für das zweite Kind sind es künftig 183,47 Euro, für das dritte Kind 137,60 Euro, für das vierte Kind 114,67 Euro, für das fünfte und jedes weitere Kind jeweils 110,08 Euro. Die türkis-blaue Variante sah zwar 216 Euro monatlich für das erste Kind vor, die Abstufung beim zweiten (130 Euro) und ab dem dritten (43 Euro) sollte aber deutlich härter ausfallen.

Was die Deutschkenntnisse betrifft, so werden die Bestimmungen gemildert. Künftig muss nachträglich nachgewiesen werden, dass Sprachkurse besucht werden, bisher war das Niveau der Deutschkenntnisse vorgeschrieben. Außerdem fiel bei fehlenden oder mangelnden Sprachkenntnissen in der von ÖVP und FPÖ bundesweit vorgegebenen Regelung die Sozialhilfe zu Beginn um rund 300 Euro im Monat niedriger aus.

In Niederösterreich gibt es rund 15.000 bis 16.000 Bezieher der Sozialhilfe. Es wird für das Land mit Mehrkosten von rund einer Million Euro pro Jahr gerechnet.

Änderungen nach dem Vorarlberger Modell

Auch Oberösterreich setzte die türkis-blaue Sozialhilfe-Regelung um, während andere Bundesländer das Urteil des Verfassungsgerichtshofs abwarteten. In Oberösterreich wurde das Gesetz vom Landtag so korrigiert, dass die Soziahilfe nicht mehr an die Sprachkenntnisse, sondern an die Integrationsbereitschaft gebunden ist. Dort ist nun von einer "Bemühungspflicht" die Rede .

Künftig sollen vorab Integrationsmaßnahmen beispielsweise zum Spracherwerb festgelegt werden, die erfüllt werden müssen. Geschieht dies nicht, droht eine stufenweise Kürzung der Bezüge. Konkret um ein Viertel für mindestens drei Monate. Im Extremfall verliert der Bezieher die gesamte Sozialhilfe.

Die Sätze für Kinder wurden ebenfalls korrigiert. Für das erste Kind sind demnach 229 Euro vorgesehen. Ab zwei Kindern sind 184 Euro pro Kind vorgesehen, ab drei je 137,60, ab vier je 115 und ab fünf Kindern jeweils 110,10 Euro. Für Erwachsene gilt in Oberösterreich ein Deckel von 1605 Euro, egal wie viele Erwachsene in einem Haushalt leben.

Die Änderungen klingen nach einer Bewegung der Bundesländer hin zum Sozialhilfe-Modell in Vorarlberg. Das könnte dafür sprechen, dass die korrigierten Varianten in Niederösterreich und Oberösterreich nun halten. Davon geht auch der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk nun aus.

In Vorarlberg bestimmen seit Mitte 2017 die Sprachkenntnisse ebenfalls nicht schon im Vorhinein den Sozialhilfebetrag. Der Bezieher muss aber eine Integrationsvereinbarung mit Zielen etwa zum Spracherwerb unterzeichnen. Auch die Leistungen für Kinder werden im Ländle gestaffelt. Vorarlberg zahlt auch weniger Geldleistungen aus, dazu kommt aber ein Betrag zur Abdeckung des Wohnbedarfs. Das Modell wurde vom Verfassungsgerichtshof geprüft, aber nicht aufgehoben.

Sozialminister Rudolf Anschober sprach sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für eine Verlängerung der Mindestsicherung und damit gegen ein bundesweit einheitliches Gesetz aus. Das kam in den Bundesländern unterschiedlich an. Während Vorarlberg seine Regelung beibehalten möchte, drängt Wien auf bundeseinheitliche Vorgaben mit gewissen Freiheiten für die Länder. Die Oppositionsparteien im Nationalrat sprachen sich allesamt gegen eine Verländerung der Sozialhilfe aus. So seien Kinder unterschiedlich viel wert, meint die SPÖ. Die FPÖ will auch eine bundeseinheitliche Lösung. Aus Sicht der Neos bringen neun Gesetze nur Chaos. Mehr Klarheit soll es nach einem informellen Treffen der Sozialreferenten Anfang Februar geben, kündigte Anschober an.