Der Ministerrat hat am Mittwoch wie angekündigt Christoph Grabenwarter als neuen Präsidenten des Verfassungsgerichts (VfGH) vorgeschlagen. Von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) wurde die Nominierung mit höchstem Lob für den Kandidaten Richtung Bundespräsident geschickt.
Kurz lobte Grabenwarter in einem schriftlichen Statement als "integren, anerkannten und in Justizkreisen hochgeschätzten Verfassungsrechtler". Seine hohe fachliche Kompetenz und seine Unabhängigkeit qualifiziere ihn im höchsten Maße für diese verantwortungsvolle Aufgabe in der Republik.
Auch Kogler bezeichnete Grabenwarter als bestens geeignet. Er sei langjähriges VfGH-Mitglied, ausgewiesener Verfassungsexperte und Professor für öffentliches Recht und Verfasser eines der führenden deutschsprachigen Kommentare zur Europäischen Menschenrechtskonvention. "Als Vizepräsident hat er in Vertretung von Brigitte Bierlein im Verfassungsgerichtshof auf hervorragende Weise die Geschäfte geführt", meinte Kogler.
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger hat ein medienöffentliches Hearing gefordert. Wenn man "mehr Unabhängigkeit und Transparenz möchte", wäre es jetzt ein Leichtes, das bei den anstehenden Bestellungen zu machen.
Bei einem Hearing könnte man einen Eindruck über die Persönlichkeit sowie ihre fachliche und persönliche Eignung gewinnen. Grabenwarter bezeichnete sie als "durchaus hoch angesehen".
Qualifikation, Kompetenz und Frauenanteil als Kriterien
Offen blieb, wen die Grünen nun als Nachrückkandidaten für den VfGH vorschlagen werden und ob es da gleich um den Vizepräsidentenposten gehen wird. Nicht das Parteibuch, sondern Qualifikation und Kompetenz stünden im Mittelpunkt, betonte Sozialminister Rudolf Anschober vor der Regierungssitzung. Und auch bezüglich des Frauenanteils gelte es, Impulse zu setzen.
Vom "Kurier" kolportiert wurden als Kandidatinnen zuletzt die an der Wiener Wirtschaftsuniversität lehrende Juristin Verena Madner sowie die Boku-Professorin Iris Eisenberger. Weil diesmal die Bundesregierung mit der Nominierung an der Reihe ist, gibt es eingeschränkte Berufsvoraussetzungen für die Kandidatinnen und Kandidaten. Gemäß Verfassung darf sie nur Personen vorschlagen, die Richter, Verwaltungsbeamte oder Professoren eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität sind.