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Zwei Corona-Fälle in Österreich Zwangsmaßnahmen möglich

Von Karl Ettinger

Politik

In Innsbruck sind zwei 24-Jährige erkrankt, aber auf dem Weg der Besserung. 59 Spitäler stehen in Österreich speziell für infektiöse Patienten bereit. Das Epidemiegesetz ließe das Schließen von Schulen bis hin zum Abriegeln von Gemeinden zu.


Sie stammen aus einem Dorf in der Nähe von Bergamo. Sie sind am Freitag mit einem Privat-Pkw von dort nach Tirol gekommen. Dienstagmittag stand dann fest, dass eine 24-jährige Frau und ihr gleichaltriger Freund die ersten beiden Personen nach rund 200 Verdachtsfällen waren, die in Österreich positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Allerdings war bei beiden Betroffenen nach Fieber am Sonntag die Erkrankung bereits im Abklingen, wie in einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag am Uniklinikum in Innsbruck vom Tiroler Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg sowie der Landessanitätsdirektion erklärt wurde. Beide bleiben aber jedenfalls bis zum Wochenende in Quarantäne.

Auch wenn damit das Corona-Virus in Österreich angekommen ist, waren Bundesregierung und Gesundheitsverantwortliche bemüht, hervorzustreichen, dass alles in geordneten Bahnen abläuft. "Es gibt nach wie vor keinen Grund zur Panik", versicherte der Tiroler Gesundheitslandesrat. Das Hauptaugenmerk richtete sich darauf, herauszufinden, wo die Infektionskette ihren Ausgang genommen hat, erläuterteLandessanitätsdirektor Franz Katzgraber.

59 Spitäler in ganz Österreich für Corona-Patienten geeignet

Die Behörden würden die Kontakte eruieren, um eine Ausbreitung verhindern zu können, meinte Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne). "Die Landespolizeidirektion Tirol wird im Auftrag der Gesundheitsbehörden Abklärungen im Umfeld der Erkrankten durchführen", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

Vorkehrungen sind für den Fall einer Ausweitung der Corona-Infektionen getroffen. 59 Spitäler in ganz Österreich sind laut der Leiterin der Abteilung öffentlicher Gesundheitsdienst im Gesundheitsministerium, Reinhild Strauß, als besonders zweckmäßig für die Behandlung von Corona-Patienten eingestuft worden. In Wien kann der Krankenanstaltenverbund (KAV) im Notfall bis zu 500 Betten bereitstellen.

Was passiert mit größeren Veranstaltungen, etwa dem Europa-League-Fußballspiel des Lask am Donnerstag in Linz? Es wird grundsätzlich genau beobachtet, wie sich die Situation entwickelt. Allgemein wäre es nach dem geltenden Epidemiegesetz möglich, auch Veranstaltungen abzusagen.

Mögliche Auswirkungen auf Schulen und Universitäten werden genau beobachtet. Schulen und Unis könnten laut Epidemiegesetz notfalls geschlossen werden. Bei allen Maßnahmen sei aber wichtig, zuvor die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, wie im Gesundheitsministerium auf Anfrage der "Wiener Zeitung" betont wird. Im Extremfall wären sogar weiterreichende Zwangsmaßnahmen zulässig, etwa das Abriegeln von Gemeinden.

Was die Kompetenzen betrifft, so beruft das Innenministerium im Rahmen des staatlichen Krisenmanagements Sitzungen ein. Inhaltlich liegt die Federführung beim Coronavirus aber beim Gesundheitsministerium.

Das Bundesheer trifft angesichts des Coronavirus Vorbereitungen. Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat für einen Teil des Heers eine erhöhte Führungsbereitschaft angeordnet. Diese betrifft vorerst nur Führungspersonal.

Was für Urlauberin Italien wichtig ist

Viel virulenter sind jedoch für Österreicher Fragen rund um den Urlaub. Etwa ob sie gebuchte Pauschalreisen zahlen und antreten müssen oder ihnen ein kostenloses Rücktrittsrecht zusteht. Der Verbraucherschutzverein hat seine rechtliche Einschätzung veröffentlicht. "Eine Reisewarnung des Außenministeriums wäre sinnvoll, denn diese würden Reiseveranstalter freiwillig akzeptieren. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass man auch ohne solche Reisewarnungen kostenlos von Reisen zurücktreten kann, wenn durch seriöse Medienberichte eine Gefahr gesehen wird, die über das normale Lebensrisiko hinausgeht und bei der ein Normverbraucher die Reise nicht antreten würde", betonte VSV-Obmann Peter Kolba. Zu beachten sei, dass man laut OGH bis kurz vor der Reise zuwarten müsse. Weiters müsse ein Umbuchungsangebot angenommen werden, wenn das zumutbar sei. Wer aber eine Besichtigung von Venedig oder Mailand gebucht hat, müsse sich nicht an die kroatische Küste umbuchen lassen, erläutert Kolba.