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Der Tag danach

Von Simon Rosner

Politik

Der Alltag ging vorerst in Ruhe weiter. In der Freizeitwirtschaft sind die Folgen schon spürbar. Und die nächsten Maßnahmen wurden beschlossen. Nächste Woche pausiert der Schulunterricht.


Es ist der Tag danach. Der Tag, nachdem die Regierung größere Eingriffe ins öffentliche Leben beschlossen hat, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Republik ist deshalb nicht im Notfallmodus. Die Menschen sind in die Arbeit gefahren, die öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht eingestellt, die Geschäfte sind geöffnet.

Und doch, alle paar Minuten kommen über die Nachrichtenagenturen die Meldungen, in denen über neue Absagen und Schließungen informiert wird. Der Wien-Marathon findet nicht statt, die Bundesmuseen schließen. Auch das GTI-Treffen am Wörthersee: abgesagt. Das "Diagonale"-Filmfest in Graz: abgesagt. Das Länderspiel gegen die Türkei: findet statt, aber ohne Zuschauer. Und am späten Nachmittag kam die erwartbare Eilt-Meldung: Ab Montag pausiert der Unterricht in den Schulen.

Am Tag danach gab es noch wenig belastbare Zahlen, um die Auswirkungen auf den Alltag dokumentieren zu können. Steigen die Pendler von Öffis aufs Auto um? Weder ÖBB noch Asfinag haben so kurzfristig dazu Daten. Es gibt nur anekdotische Evidenz, Berichte von weniger vollen Zügen. Ähnlich ist es in der Gastronomie: Weniger Gäste? Ja, vermutlich, aber auch in ganz normalen Wochen gibt es schwächere Tage. Aber es ist auch erst der Tag danach.

Die Spitze der Bundesregierung trat am Mittwoch erneut vor die Öffentlichkeit, versuchte noch einmal zu erklären, zu mahnen, um Mitwirkung zu bitten und sich für die Disziplin zu bedanken. "Es ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

In der Nacht zum Mittwoch war der Erlass fertig ausformuliert worden, mit dem gewisse Veranstaltungen verboten werden. Die Zahlen sind niedriger als anderswo, 500 bei Open-Air-Veranstaltungen, nur 100 in geschlossenen Räumen. Die Zahlen sind zwar epidemiologisch herleitbar, aber dennoch willkürlich. Eine Veranstaltung mit 99 Gästen ist natürlich nicht per se unbedenklich, während ab 101 Personen die Durchseuchung droht. Aber die Behörden benötigen nun einmal Zahlen.

"Es wird in unserer Gesellschaft passieren, dass wir zu zählen anfangen", sagt Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker. Während die genaue Anzahl der Gäste für die Veranstalter und Behörden von Relevanz ist, weil sich danach auch Sanktionen richten, geht es bei dieser Maßnahme im Wesentlichen darum, die Menge der sozialen Kontakte zu begrenzen sowie Situationen zu reduzieren, in denen auf engem Raum viele Menschen dicht gedrängt sind.

Wien wird leerer, Sehenswürdigkeiten sperren

Darum betrifft der Erlass des Gesundheitsministeriums auch bedeutende Teile der Gastronomie. Denn ausgenommen sind nur Lokale, die "hauptsächlich für die Verabreichung von Speisen zugelassen" sind. Das war rechtlich notwendig, da Kantinen aus Gründen der Versorgung offenbleiben müssen. Bars und Diskotheken fallen aber sehr wohl darunter, auch Hochzeiten oder Geburtstage, die in Gaststätten stattfinden.

Grundsätzlich geht es für die Menschen darum, einen Blick zu entwickeln, wo es eng wird, wo die gewünschte Distanz von zwei Metern unmöglich eingehalten werden kann. Das kann auch ein enges Lokal sein, eine kleine, volle Bar oder ein Aufzug. Oft lassen sich diese Situationen umgehen: ein anderes Lokal, das Stiegenhaus statt dem Lift, die nächste, weniger volle U-Bahn.

Dass das Coronavirus vor allen in den touristischen Zentren des Landes eine gravierende Veränderung bedeutet, ist nicht erst seit Mittwoch zu beobachten. In Wien ist rund um den Stephansdom seit Tagen bedeutend weniger los. Graben und Kohlmarkt waren am Vormittag weitgehend leer, die Tourismusbetriebe klagen bereits. In Schönbrunn schlossen Schloss und Tiergarten. Auch bei den Nachtlokalen herrscht Unsicherheit und Sorge. "Man kann pauschal sagen, dass das für die ganze Szene eine Katastrophe ist", sagt Sabine Reiter, geschäftsführende Direktorin des Vereins Mica (Music Austria).

Auch für die noch offenen Museen und Sehenswürdigkeiten gilt eine Grenze von 100 Personen, selbst wenn es keine Veranstaltung im eigentlichen Sinn ist, wenn sich einige Dutzend eine Ausstellung ansehen. Die Fassungs-Kapazität spielt laut Hacker keine Rolle, sondern nur die Anzahl der anwesenden Personen.

Die bestätigten Covid-19-Erkrankungen galoppierten unterdessen am Mittwoch weiter. Erst am Sonntag war die 100er-Schwelle überschritten worden, am Mittwoch näherte man sich bereits der 300. Erkrankung. Am Nachmittag waren 246 Fälle offiziell. "Diese tägliche Zuwachsrate ist in allen europäischen Ländern in etwa gleich", sagte Kanzler Kurz. Es sei ein enormer Unterschied, sagte Vizekanzler Werner Kogler, ob "wir alle drei oder alle zehn Tage eine Verdoppelung haben."

Ob die Maßnahmen ausreichen, um die exponentiell anwachsende Kurve der Erkrankungen zu verlangsamen? China hat eine große Region unter Quarantäne gestellt. Das ist hierzulande undenkbar. Aber es kommt bereits zu weiteren Maßnahmen. Ab Montag pausiert der Unterricht in der Oberstufe, ab Mittwoch in allen weiteren Schulen und Kindergärten bis Ostern. Die Einrichtungen bleiben aber offen und stehen zur Betreuung der Kinder bereit.

Unterricht pausiert,Schulen bleiben offen

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner, eine Tropenmedizinerin, hatte sich zuvor "skeptisch" über ein generelles Schließen von Schulen gezeigt, um zu verhindern, dass dann die Großeltern zur Betreuung einspringen. "Das ist aber genau jene Gruppe, die wir jetzt besonders schützen müssen", schrieb sie. Genau das soll nicht passieren, wie Kurz erklärte. "Die Kinder dürfen nicht zu den Großeltern gebracht werden." Es ist ein Mittelweg gewählt worden, der zumindest die Sozialkontakte von Kindern und Jugendlichen reduziert. Aber genug?

Dies wie auch der Erlass lässt sich noch nachschärfen, und das Epidemiegesetz sieht auch die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen vor. Die ökonomischen Kosten würden in diesen Fällen aber enorm sein, dies will man verhindern oder zumindest so lange wie möglich verzögern.

Der Tag danach, nachdem die ersten drastischen Maßnahmen gesetzt wurden, war für die meisten Menschen noch nicht so viel anders: etwas weniger Menschen im Bus, ein Email im Büro mit Notfallmaßnahmen, vielleicht die Absage eines Konzerts. Aber es war erst Tag eins.

Der Erlass im Wortlaut~ Die Bezirksverwaltungsbehörden

werden angewiesen, durch Verordnung zu verfügen, dass nach § 15 des Epidemiegesetzes 1950 sämtliche Veranstaltungen in ihrem Wirkungsbereich, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen sind, bei denen mehr als 500 Personen (außerhalb geschlossener Räume oder im Freien) oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen.

Dies gilt für alle Veranstaltungen, insbesondere solche, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten abgehalten werden sollen.

Davon nicht erfasst sind jedenfalls Zusammenkünfte allgemeiner Vertretungskörper, der Organe von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufzentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, usw.), nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Arbeitstätigkeit in Unternehmen, Betriebsversammlungen und der öffentliche Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.