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Lizenz für mehr Schulstunden

Von Karl Ettinger

Politik

Bildungsminister erhält Möglichkeit zu Ergänzungsunterricht und Streichung von Uni-Aufnahmetests. Drittes Corona-Gesetzespaket bringt auch Neues für Erntehelfer.


Es ist schon das dritte Gesetzesbündel, das zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Erkrankungen geschnürt wird. Im parlamentarischen Eilzugstempo werden am Freitag dieser Woche im Nationalrat unterschiedliche Maßnahmen behandelt. Beschlossen werden soll ein Gesetz, das Bildungsminister Heinz Faßmann das Recht gibt, bei Bedarf per Verordnung zusätzlichen Unterricht außerhalb der Stundentafeln für die Lehrer anzuordnen und Lehramtsstudenten heranzuziehen. Bei den Sommerferien soll es in den Schulen aber bleiben.

Bei einer Sitzung des Nationalrats am Donnerstag um 17 Uhr wird das Gesetzespaket zum Beschluss am Freitag zugewiesen. Dann stehen bei der Sondersitzung Freitagfrüh Erklärungen von Bundeskanzler ÖVP-Obmann Sebastian Kurz und Vizekanzler Grünen-Chef Werner Kogler zur Situation wegen der Corona-Folgen fix auf der Tagesordnung.

Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets umfasst Schulen und Universitäten. Grund dafür ist, dass dort seit Mitte März kein Unterricht mehr folgt und die Ausnahmesituation mindestens bis Ende April andauern wird. Bildungsminister Heinz Faßmann trifft daher gesetzliche Vorbereitungen, um für das restliche Schul- und Studiensemester möglichst flexibel reagieren zu können. Deshalb werden dem Minister weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, mittels Verordnung den weiteren Schul- und Studienbetrieb zu gewährleisten. Bei Bedarf kann dann auch von den Lehrern und Schulleitern Flexibilität und besonderer Einsatz verlangt werden. Schon am Dienstagabend hat Faßmann in der "ZiB 2" betont, dass er bezüglich der Sommerferien keine Änderung vornehmen wolle, weil das auch Probleme mit den Urlauben der Eltern bringen könnte. "An den Sommerferien wird nicht gerüttelt", wurde der "Wiener Zeitung" in seinem Ressort versichert.

Allerdings erhält der Bildungsminister mit dem Gesetz das Recht, notfalls zusätzlichen Unterricht für die Schüler anzuordnen, um das laufende Schuljahr trotz Heimunterricht und Einschränkungen durch die Corona-Krise ordentlich abzuschließen. Das könnte auch längere Schultage zur Folge haben. Der Minister erhält die Möglichkeit, einen "Ergänzungsunterricht" vorzuschreiben. Dabei können "zusätzliche Unterrichtseinheiten", die über die im Lehrplan vorgesehenen Stundentafeln hinausgehen, angeordnet werden. Lehrer müssten dann nach dem Ende des Heimunterrichts zusätzlich zum regulären Stundenplan Unterricht abhalten. Darüber hinaus sollen auch Lehramtsstudenten herangezogen werden, um Lücken bei Lernstoff und Unterricht zu schließen. Die Regelung dient nicht zuletzt auch dazu, dass jene Berufsschüler, deren schulische Ausbildung nicht über das Jahr verteilt ist, sondern in Blöcken erfolgt, trotz Corona-Einschränkungen zu einem Lehrabschluss kommen können.

Der Bildungsminister erhält auch die Möglichkeit, Regeln für die Leistungsbeurteilung der Zeit im Heimunterricht zu erlassen. Nach Informationen der "Wiener Zeitung" hat die Gewerkschaft den Gesetzesplänen angesichts der aktuellen Lage zugestimmt. Das gilt zugleich als Indiz dafür, dass an den Sommerferien tatsächlich nicht gerüttelt werden soll. Im Wissenschaftsbereich bekommt Faßmann das Recht, per Verordnung notfalls Aufnahmeprüfungen und auch Inskriptionsfristen für das kommende Studienjahr zu ändern. Darüber hinaus wird er verordnen können, dass das Sommersemester wegen der Corona-Folgen zu einem "neutralen Semester" an den Universitäten wird, womit sich die Nachweisfrist für Bezieher von Studienbeihilfe verlängert. Studiengebühren sollen für das Sommersemester rückerstattet werden.

Vor allem für Arbeitsmarkt und Wirtschaft werden notgedrungen weitere Gesetzesänderungen vorgenommen. Formell wird die von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) schon angekündigte Erhöhung der AMS-Mittel von 400 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro vom Nationalrat und am Samstag vom Bundesrat beschlossen. Änderungen werden auch bei Saisonkräften und landwirtschaftlichen Erntehelfern vorgenommen. Erntehelfer aus Drittstaaten außerhalb der EU können damit über die bisherige Maximalzeit von neun Monaten innerhalb eines Jahres in Österreich beschäftigt bleiben. Nun kann die Beschäftigungsbewilligung verlängert werden. Das Arbeitsministerium sieht darin eine Win-win-Situation: Saisonniers könnten wegen Grenzschließungen nicht nach Hause, sie werden dringend als Arbeitskräfte benötigt. Appelliert wird auch an alle Arbeitslosen, sich für "versorgungskritische Jobs" zu melden.