Zum Hauptinhalt springen

Türkis-grüner Zwist über Prüfung der Covid-Rechtsnormen

Politik

Verfassungsministerin Edtstadler teilt Gesundheitsminister Anschober via Presseaussendung mit, sie erwarte "rasche Klärung".


Wenn Regierungsmitglieder via Aussendung miteinander kommunizieren, hat die Harmonie ganz offensichtlich Pause. Jüngstes Beispiel: Die für Verfassung zuständige Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat ihren Kollegen und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) über eine Pressemitteilung wissen lassen, dass er rasch klären müsse, ob die Verordnungen und Erlässe aus seinem Ressort gesetzes- und verfassungskonform seien oder nicht.

"Millionen Menschen halten sich an die Ausgangsbeschränkungen des Gesundheitsministeriums, die bis Ende April gelten und verlassen sich darauf, dass die Verordnungen und Erlässe gesetzes- und verfassungskonform sind. Ich stehe hinter dem Vorgehen der Bundesregierung und bin der Meinung, dass die Regelungen rechtmäßig sind", schrieb Edtstadler, eine ehemalige Richterin. "Wenn Bundesminister Rudolf Anschober der Meinung ist, dass die Verordnungen und Erlässe aus seinem Ressort nicht gesetzes- und verfassungskonform sind, erwarte ich mir, dass er die Sache in die eine oder andere Richtung rasch klärt und die Bevölkerung nicht lange in Unsicherheit lässt."

Juristengremium soll Gesetze prüfen

Tatsächlich hat Anschober eine Klärung vor einigen Tagen angestrengt. Nachdem immer mehr Juristen Bedenken geäußert hatten, wonach die von der Regierung beschlossenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens den Verfassungsbogen möglicherweise doch sprengen, setzte der grüne Gesundheitsminister eine Gruppe von Juristen ein, um die Gesetze und Verordnungen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Anders als üblich war beim Covid-19-Gesetz keine parlamentarische Begutachtung vorgenommen worden. Diese wird nun in gewisser Weise außerparlamentarisch nachgeholt.

Der Arbeitsgruppe gehört unter anderem der interimistische Vizekanzler und Justizminister Clemens Jabloner sowie Ex-Innenminister Wolfgang Peschorn an, der nun wieder die Finanzprokuratur leitet. Diese fungiert als juristischer Ratgeber und Anwalt der Republik. Jabloner hatte in der "Wiener Zeitung" am Mittwoch "Missstände" bei den getroffenen Maßnahmen geortet. Edtstadler, befragt zu dieser Kritik, verwies dann auf die Zuständigkeit Anschobers.

Am Freitag entzündete sich dann ein kleiner Schlagabtausch zwischen Jabloner und Edtstadler im Ö1-Radio. "Es ist ja nicht der Gesundheitsminister ganz allein auf weiter Flur", sagte Jabloner im  "Morgenjournal". Das Kanzleramt sei für die verfassungsgemäße Vorbereitung aller Rechtsakte zuständig, so Jabloner, dort sei auch der Verfassungsdienst angesiedelt. Edtstadler reagierte im "Mittagsjournal". Aus Dringlichkeitsgründen habe man sich dafür über alle Parteigrenzen auf es ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren geeinigt. "Der Verfassungsdienst bringt in einem Begutachtungsverfahren Stellungnahmen ein, aber genau dieses gab es in dem Fall nicht", sagte die Ministerin. Wenige Stunden später wurde in ihrem Namen die Aufforderung an Anschober verfasst, für Klärung zu sorgen, und über das Original-Text-Service (OTS) der Austria Presse Agentur versendet. (sir)