Es war eine kleine Meldung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung", aber sie sorgte offenkundig für erheblichen Wirbel im Finanzministerium und die Rücknahme der Kundmachung. In dieser waren Preise für "andere Rauchtabake" eines Herstellers veröffentlicht worden, wie gemäß §9 des Tabakgesetzes vorgesehen. Es handelt sich dabei um Hanf-Produkte, ab 8. Juli wären diese demnach über Trafiken zu beziehen gewesen.
Das Finanzministerium zog die Preiskundmachung am Mittwochnachmittag zurück. Es sei noch eine nähere, eingehende Überprüfung im Sinne der Gesundheit und des Konsumentenschutzes notwendig, hieß es dann. Vermeldet worden war die Zulassung des Verkaufs von rauchbarem Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent. Dadurch gibt es keine Rauschwirkung, diese Form des Hanfs fällt nicht unter das Suchtmittelgesetz. Er wird oft auch als CBD-Hanf bezeichnet.
Laut Finanzministerium ist diese Zulassung allerdings durch den Alleingang eines Abteilungsleiters im Finanzministerium erlassen worden, ohne Genehmigung vom zuständigen Sektionschef. "Die Aussetzung auf unbestimmte Zeit wird umgehend in der ,Wiener Zeitung' kundgemacht", erklärte Finanzamtssprecher Johannes Pasquali der Austria Presse Agentur.
Eingehende Analyse notwendig
Es handle sich um eine sehr sensible Frage vor allem in Bezug auf gesundheitliche Folgen. Eine bereits marginale Überschreitung des Wertes von 0,3 wäre schon ein Fall für das Suchtmittelgesetz. Aus gesundheitlichen Gründen sei daher eine eingehende Analyse notwendig. Aus diesem Grund habe der zuständige Sektionschef umgehend eine Prüfung veranlasst. Auf die Frage nach personellen Konsequenzen aufgrund des Alleingangs meinte Pasquali, dass die internen Vorgänge selbstverständlich geprüft würden.
Nun erfolge im Sinne der Gesundheit und des Konsumentenschutzes vorerst einmal eine detaillierte Prüfung der eingereichten Produkte. Ziel sei es laut Pasquali, jeglichen Zweifel bzw. ein Überschreiten des gesetzlich erlaubten Höchstwertes zu verhindern. Ein Zeithorizont für die Überprüfung wurde nicht genannt. Pasquali: "Es ist eine Frage, die gesundheitlich und auch in den Bereich Konsumentenschutz hineinreicht."
Trafiken wollen Hanf-Shops verbieten
Josef Prirschl, Obmann der Tabak-Trafikanten Österreichs hatte vor dem Rückziehen des Finanzministeriums im APA-Gespräch festgestellt, dass von den Trafikanten auf die Produktzulassung des Finanzministeriums gewartet worden wäre, ebenso wie auf die Preisveröffentlichung. Beides gebe nämlich dem Konsumenten die Sicherheit, dass er weiß, dass das Produkt in der Trafik zertifiziert und sicher unter 0,3 (Prozent, Anm.) ist.
Produkte dieser Art würden jedenfalls unter das Tabaksteuergesetz fallen und dürften nicht woanders verkauf werden. Prirschl: "Unsere Rechtsmeinung war immer, dass Produkte, unter 0,3 bisher gar nicht hätten verkauft werden dürfen in den Hanf-Shops, weil sie immer unter das Tabaksteuergesetz gefallen sind. Und über 0,3 sowieso nicht, weil sie dann ins Suchtmittelgesetz fallen."
Für den Widerruf des Finanzministeriums zeigte Prirschl gewisses Verständnis: "Die Produktsicherheit ist uns das Wichtigste. Wir wollen natürlich, dass legale rauchbare Hanfprodukte unter 0,3 verkauft werden, wo der Konsument diese Produktsicherheit hat." In diesem Zusammenhang forderte er den Vollzug des Tabaksteuergesetzes. Allerdings forderte Prirschl auch ein Verbot des Verkaufs von Hanfprodukten in Hanf-Shops: "Die verkaufen das illegalerweise seit einigen Jahren - und keiner tut etwas." In diesen Shops werden allerdings auch Zubehör und andere Hanf-Produkte verkauft. (apa/sir)