Zum Hauptinhalt springen

Neues Gesetz soll "Ausverkauf kritischer Infrastruktur" verhindern

Von Martin Tschiderer

Politik

Für den Wifo-Ökonomen Böheim hat das Investitionskontrollgesetz vor allem Symbolwert. "Wunder" seien davon keine zu erwarten.


Wien. Investoren auf "Schnäppchentour" haben in Krisenzeiten gute Perspektiven. Geraten Unternehmen etwa in Zahlungsschwierigkeiten, könnten Geldgeber günstig Beteiligungen erwerben. So weit, so marktwirtschaftlich. Im Zuge der Corona-Krise warnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) indes mehrfach vor einem "Ausverkauf Europas". In China und den USA gebe es den "klaren Plan", Know-how aus Europa abzuziehen. Dem wolle man mit einem neuen "Investitionskontrollgesetz" den Riegel vorschieben, das ab Dienstag den Nationalrat passieren soll.

Laut Schramböck soll das Gesetz verhindern, dass heimische Schlüsselunternehmen von Investoren aus Staaten außerhalb der EU geschluckt werden. Ab einer Beteiligung von 25 Prozent werde deshalb eine Genehmigungspflicht für Geldgeber aus Nicht-Unionsstaaten kommen, bei Unternehmen "kritischer Infrastruktur" bereits ab zehn Prozent. Dazu gehörten unter anderem Energie-, Wasser-, Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung, wichtige Technologie und Forschung sowie Impfstoffe, Medikamente und medizinische Schutzausrüstung.

"Geld hat kein Mascherl"

Auch "Umgehungsversuche", bei denen Gesellschaften oder Staatsfonds Firmenkonstruktionen aufbauen, um sich als Unternehmen aus der EU auszugeben, will das Ministerium mit dem neuen Gesetz verhindern, das die Oppositionsparteien kritisierten: Während SPÖ und FPÖ eine strengere Regelung forderten, kritisierten die Neos sie als "überschießend".

"Grundsätzlich besteht in einer freien Marktwirtschaft natürlich immer die Möglichkeit, dass der Eigentümer wechselt", sagt Ökonom Michael Böheim vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) zur "Wiener Zeitung". Das Interesse der öffentlichen Hand, strategisch wichtige Unternehmen abzusichern, sei naheliegend. Zur Sicherung zentraler Bereiche wie der Energieversorgung bräuchte es aber kein neues Gesetz. Denn an Energieerzeugern muss die öffentliche Hand laut Verfassungsgesetz eine Mehrheit halten.

Grundsätzlich müsse ein ausländischer Eigentümer nicht schlecht sein, sagt der Ökonom. Man könne sich auch nach dem Motto "Geld hat kein Mascherl" annähern. Die Sorge der Politik, wonach kapitalstarke Staatskonzerne - insbesondere aus China - sich in Europa strategisch beteiligen, um Technologie abzuziehen, hält Böheim aber für durchaus begründet. "Die Frage ist nur, ob das neue Gesetz dafür den geeigneten Hebel zur Hand gibt", sagt er. Wenn der Investitionsantrag für ein Unternehmen nämlich abgelehnt werde, das Unternehmen aber Investorengeld benötige, müsse abgeklärt werden, woher das Geld kommen könnte. Schramböck bezeichnete für diesen Fall zwar auch eine stille Beteiligung der Republik als vorstellbar. Im Gesetzesentwurf ist das allerdings nicht festgehalten. "Es ist also nicht mehr als eine Absichtserklärung", sagt Böheim. Kritiker weisen auch auf eine weitere Umgehungspraxis hin: Liegt die Schwelle für eine Genehmigungspflicht bei zehn Prozent, würden Investoren eben 9,9 Prozent der Anteile erwerben. Der Einfluss bleibe derselbe, der Deal könne gesetzlich aber nicht verhindert werden. Auch deshalb sieht Böheim im Investitionskontrollgesetz zu einem wesentlichen Teil Symbolwert. Es setze einen gewissen Rahmen, sei aber vor allem ein politisches Zeichen nach dem Motto: "Wir schauen nicht zu, wenn ein österreichisches Unternehmen aufgekauft wird." Es sei gut, dass das Gesetz komme, "Wunder darf man sich in der Gesamtbetrachtung aber nicht davon erwarten", sagt der Ökonom.