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Härte ist nicht gleich Härte für Familien

Von Martina Madner

Politik
Die Berechnung des Härteausgleichs ist weder transparent noch nachvollziehbar .
© Unsplash/Sandy Millar

Der Familienhärteausgleich wird für jene, die mit der Corona-Krise Geldeinbußen hinnehmen mussten, aufgestockt. Für jene, die davor Arbeitslose, Notstandshilfe oder Sozialhilfe beziehen mussten, gibt es aber um 50 Euro weniger Geld.


Die Corona-Krise belastet Familien nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Familie ist für ÖVP und Grüne aber nicht gleich Familie. Schon von Beginn an machte die türkis-grüne Regierung Unterschiede beim Familienhärteausgleich. Kriterium war und ist nicht der finanzielle Mehrbedarf oder Ausfall, sondern ob Eltern vor oder nach dem 28. Februar Einkommenseinbußen hinnehmen mussten.

Für jene, die mit der Corona-Krise ihre Arbeit verloren, zur Kurzarbeit angemeldet wurden oder als Selbständige beim Wirtschaftkammer-Härtefallfonds Geld beantragen mussten, gibt es drei Monate lang jeweils bis zu 1200 Euro. Für Familien, in denen Eltern bereits vor dem 28. Februar arbeitslos waren oder Sozialhilfe beziehen mussten, sieht das Gesetz weniger Familienhärteausgleich vor: "50 Euro pro Kind und Monat für maximal drei Monate." Das wären 150 Euro gewesen. Gewesen, weil der Betrag nochmals reduziert wurde.

Verstärkung des Unterschieds

In einer gemeinsamen Presseaussendung der für den zweiten Teil des Familienhärteausgleichs zuständigen Ministerien ist von 100 Euro die Rede. Konkret heißt es da: "Um möglichst vielen Menschen helfen zu können, haben wir gemeinsam mit Sozialminister Rudolf Anschober vereinbart, dass betroffene Familien mit 100 Euro pro Kind unterstützt werden sollen", so Familienministerin Christine Aschbacher - ab 13. Juli übrigens werde das Geld automatisch aufs Konto überwiesen. Das Sozialministerium verweist trotz gemeinsamer Vereinbarung ans Familienministerium. Vom Familienministerium gab es bis Redaktionsschluss trotz mehrmaligem Nachfragen keine Antwort.

Zugleich wird der erste Teil des Familienhärteausgleichs um 30 Millionen Euro mit einer Gesetzesänderung aufgestockt: In der Regierungsvorlage, die in der Plenarsitzung am 8. Juli im Nationalrat behandelt wird, heißt es knapp, dass der Betrag "30 Millionen Euro" durch den Betrag "60 Millionen Euro" ersetzt werde. Für jene, die erst durch die Corona-Krise Härten erfahren, gibt es also 60 Millionen Euro; für die, die solche schon länger kennen, mit der Krise zwar nicht noch weniger Einkommen, aber ebenfalls oft Mehrkosten für Schule oder Lebensmittel zu finanzieren haben, gibt es in Summe nur die Hälfte. Die Regierung unterscheidet also noch deutlicher als im Frühling.

Zusätzliche Schieflagen

Aber auch innerhalb der Gruppe, die mit der Corona-Krise Geldeinbußen hinnehmen musste, gibt es für die Betroffenen nicht nachvollziehbare Unterschiede bei der Unterstützung: Ein Familienvater, der Ende März arbeitslos wurde (dessen Name ist der Redaktion bekannt), berichtet im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" von 692 Euro, die er Ende Juni ohne Bescheid erhalten habe. In der Richtlinie des Arbeitsministeriums ist im Punkt 4.2. zur Berechnung von einem Familienfaktor die Rede.

Dieser beträgt bei der fünfköpfigen Familie 3,2 und ist mit 300 zu multiplizieren: "Macht 960 Euro, mal drei Monate 2880 Euro", rechnet der Mann vor - und schildert noch, dass sein Schwiegersohn mit einem Familienfaktor von genau 2,0 eine Zuwendung von 850 Euro erhalten habe. "Obwohl wir bei der selben Firma genau das Gleiche verdient haben. Die berechnen das offenbar, wie es ihnen gerade passt", wundert er sich. "Jeder Euro zählt für uns, das Geld war schon vorher knapp - und jetzt natürlich noch mehr", sagt er. Und: "Was man versprochen hat, sollte man halten und uns jetzt nicht warten und im Unklaren lassen."

Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger sagt angesichts von Richtlinie und Gesetz, in dem es im Übrigen den Vermerk "Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch" gibt, dass die mittlerweile rund 100 Personen, die die Anträge bearbeiten, sich "in jedem Fall an den Berechnungsmodus, wie er in 4.2. angeführt ist, halten müssen". Weicht die Berechnung davon ab, "müssen die Bearbeitenden zumindest auf Nachfrage hin mitteilen, wie sie zum Ergebnis ihrer Berechnung kommen." Man könne auch dagegen vorgehen. Wegen des Vermerks könne man zwar "keinen Bescheid vor einem Verwaltungsgericht bekämpfen, sondern müsste den privaten Klagsweg beschreiten." Das ist dem Familienvater zu kompliziert, nach der Berechnung gefragt hat er aber - die Antwort steht noch aus.

Neos-Antrag auf Verlängerung

Nach seiner Anfrage an Ministerin Aschbacher zum Thema, für deren Beantwortung sie noch bis 20. Juli Zeit hat, bringt Neos-Familiensprecher Michael Bernhard am Mittwoch nun einen Antrag ein, "für eine Transparenz der Berechnung". Außerdem solle der Familienhärteausgleich von drei auf vorerst sechs Monate ausgeweitet werden, denn: "Solange wir diese massive Kurzarbeit haben, ist nicht davon auszugehen, dass die Familien weniger Unterstützung brauchen", sagt Bernhard.